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EU FLUGGASTRECHTE

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Sehr geehrte Damen und Herren, folgendes Erlebnis möchte ich Ihnen mitteilen, um eine Einschätzung der Sachlage zu erhalten. Die Geschichte geht folgendermaßen: Am 27.6.17 habe ich im Reisebüro Y. in Bremen Flugtickets (Bremen - Antalya u. Antalya - Bremen) und separat einen Hotelaufenthalt in Antalya erworben. Also keine Pauschalreise. Der Rückflug wurde von Involatus Carrier Consulting GmbH als Provider angeboten (Charterflug?!?!). Ganz groß wurde mit Turkish Airlines geworben. Jedoch in kleinschrift auf der Buchungsbestätigung hinterlegt "Hinweis: Turkish Airlines operated by Anadolu Jet". Anadolu Jet fliegt generell von und nach Frankfurt, Düsseldorf und Paderborn. Am 13.7.17 sind wir von Bremen über Istanbul nach Antalya geflogen. Dar Hinflug war super und wie geplant. Am 21.7.17 (6 Tage vor dem Rückflug), als wir im Hotel waren, habe ich vom Reisebüro die Nachricht bekommen, dass es bei unserem Rückflug Veränderungen gibt. Normalerweise sollten wir am 27.7.17 um 15:20 Uhr (Flug Nr. TK 4186) von Antalya nach Bremen fliegen. Ankunft wäre in Bremen um 18:15 Uhr gewesen. Nun sollten wir am 27.7.17 von Antalya (um 5:30 Uhr) nicht nach Bremen, sondern nach Frankfurt fliegen (TK 4196). Ankunft in Frankfurt um 8:10 Uhr. Das ist für keinen Fluggast zumutbar. Nicht nur das der Flug um fast 10 Stunden vorverlegt wurde, obendrein wurde der Zielflughafen verändert. Das ist systematische Kundenhintergehung, da ich vermute das wissentlich Tickets verkauft werden, obwohl von Anfang an feststeht das die Flüge nicht wie angepriesen werden stattfinden. Was soll ich in Frankfurt wenn ich in Bremen ansässig von. Wie soll ich mit Frau und 2 kleinen Kindern + Gepäck von Frankfurt nach Bremen???? Naja, ich habe diese Veränderung nicht akzeptiert. Das habe ich dem Reisebüro am Telefon gesagt und Involatus per Mail mitgeteilt. Involatus teilte und mit, dass wir lediglich den Flug kostenlos stornieren könnten. Leider konnte uns keine Alternativen angeboten werden um nach Bremen zu reisen. Das einzige war, dass wir vom Reisebüro eine kostenlose Umbuchung nach Köln durchführen lassen konnten. Was anderes gab es nicht. So haben wir es auch machen müssen. Wie sind mit Atlasglobal nach Köln geflogen und von dort aus mit Flixbus nach Bremen Hauptbahnhof gefahren. Vom Hauptbahnhof dann mit dem Taxi nach Hause. Wir waren an diesem Tag von 4 Uhr morgens bis 18 Uhr unterwegs. Ich denke das wir berechtigt sind Schadensersatz zu fordern. Stellt sich die Frage, wer muss zahlen??? An wen richten sich unsere Ansprüche. Wie gesagt, bevor ich einen Anwalt einschalte wollte ich mich hier beratschlagen lassen. Für eine Rückmeldung schon mal jetzt ein Dankeschön.
Gefragt in Rechtsanwälte für Fluggastrechte von
wieder getaggt von
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Du hast Flüge als Individualreise von Bremen über Istanbul nach Antalya und zurück gebucht. Dein Rückflug wurde leider von 15:20 auf 05:30 vorverlegt, und darüber hinaus ging dieser nicht mehr nach Bremen, sondern nach Frankfurt. Über das Reisebüro seid ihr auf Köln umgebucht worden.

Du fragst dich, ob und von wem du nun Schadensersatz verlangen kannst.

Da du keine Pauschalreise, sondern eine Individualreise gebucht hast kommen für dich meine ich nur Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung in Betracht.

Allerdings bezweifle ich persönlich schon die Eröffnung des Anwendungsbereichs derselben für deinen Rückflug. Dieser Anwendungsbereich steht in Artikel 3 EU-VO und lautet wie folgt zur Erklärung:

(1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

So danach ist also die EU-VO in zwei Fällen anwendbar, nämlich immer dann, wenn eine Verbindung zu einem Mitgliedsstaat hergestellt werden kann. Entweder über das Startland, wie Deutschland, oder aber darüber, dass, soweit man in einem Drittstaat, wie der Türkei, startet, über die Airline - diese muss ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft sein.

So sieht es auch der BGH:

BGH, Urteil vom 12.11.2012, Az.: X ZR 14/12 (einfach für Sie zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: BGH X ZR 14/12 reise-recht-wiki.de)

Ein Fluggast bucht bei einem brasilianischen Luftfahrtunternehmen einen Flug nach Sao Paolo. Weil sich der Abflug von Belem nach Sao Paolo um 8 Stunden verzögerte, verlangt er eine Entschädigung wegen Flugverspätung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004.
Der Bundesgerichtshof lehnt das Begehren des Klägers ab.

Denn kurzum:Die europäische Fluggastrechteverordnung finde keine Anwendung bei außereuropäischen Flügen.

Mit Blick auf das was dir passiert ist: euer Flug startete in Antalya, und zwar mit Atlasglobal. Du sprachst vorher noch von Turkish Airlines, ebenso von Anadolujet. Welche Airline davon es nun genau gewesen ist kann meine ich dahinstehen, denn alle haben ihren Firmensitz in der Türkei, und sind somit kein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft.

Mit dem Start in Antalya seid ihr außerdem auch nicht aus einem Mitgliedsstaat gestartet. Die Türkei gehört ja nun nicht zur EU.

Die Voraussetzungen aus Artikel 3 EU-VO liegen deshalb meiner Meinung nach leider nicht vor, und Ansprüche aus der EU-VO sind nicht möglich. Anderweitige Ansprüche ergeben sich für dich vielleicht aus türkischem Recht gegen die türkischen Airlines, darüber weiß ich allerdings nichts.

Darüber hinaus steht es dir natürlich frei einen Anwalt zurate zu ziehen, oder dich einfach auf eigene Faust bei einer der Airlines zu melden - welche tatsächlich anzuschreiben ist ist normalerweise den Reiseunterlagen beziehungsweise dem Flugticket zu entnehmen. Dabei könnte dir vielleicht auch dein Reisebüro weiterhelfen.

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