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Hallo Zusammen,

Air Berlin hat mir am vergangenen Dienstag (08.08.2017) der Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatzzahlungen und Auslage für Taxi ins Hotel für einen verspätet Flug per Mail zugesagt. Die bestätigte Zahlung ist leider bis dato nicht auf mein Konto eingegangen. Durch die gestern beantragte Insolvenz weiß ich leider nicht, ob ich jetzt überhaupt noch etwas erhalte? Kann jemand einen Tipp geben, welche Schritte ich noch einleiten kann? Werden durch den bewilligten Kredit für Air Berlin in Höhe von 150 Mio. EUR auch die Schadensersatzansprüche und Auslagen bedient?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Gruß

Patrick
Gefragt in Beschwerdestellen von
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2 Antworten

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Hallo Patrick,

 

am 08.08.2017 wurde Ihnen von Air Berlin zugesagt, dass Sie Entschädigungszahlungen aufgrund von Auslagekosten für ein Taxi zurückbekommen. Eine Woche später haben Sie immer noch keine Rückzahlung erlangt. Aufgrund der nun aufgetretenen Insolvenz, macht Ihnen das nun einige Sorgen.

Leider ist es so, dass lediglich diejenigen Fluggäste, die nach Bekanntgabe der Insolvenz am 15.08.2017 einen Flug gebucht haben, den vollständigen Ticketpreis erstattet bekommen. Problematisch ist es mit Buchungen, die vor diesem Zeitpunkt gebucht wurden. Dafür wird keine Erstattung der Ticketkosten mehr gewährleistet.

Wie das jetzt mit Erstattungszahlungen aussieht, ist mir nicht genau bekannt. Aktuell werden allerdings keine Kompensationszahlungen mehr gewährleistet. Insofern werden bei Annullierungen oder Verspätungen keine Entschädigungen mehr gezahlt. Sollten Sie die Zahlung immer noch nicht erstattet bekommen haben, so können Sie die Forderung gegen die Insolvenzmasse beim Insolvenzverwalter anmelden.

 

Am Ende des Verfahrens werden dann auch die Fluggäste mit offenen Forderungen anteilig befriedigt, solange noch Restvermögen in der Masse übergeblieben ist. Ob dies tatsächlich der Fall ist, ist äußerst schwer zu sagen, da ein Insolvenzverfahren in der Regel mehrere Jahre dauert.
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Hallo Patrick,

Du hast einen Flug mit Air Berlin wahrgenommen, wobei es zu einer Flugverspätung gekommen ist. Nun hat dir Air Berlin die Ausgleichszahlungen und die Kosten für die Taxifahrt zugesagt. Du fragst dich nun, ob du trotz der Insolvenz eine Chance hast dein Geld wiederzubekommen.

Hier sieht es für dich aber leider nicht gut aus. Als Grundsatz gilt im Insolvenzrecht, dass die insolvente Gesellschaft bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens nichts mehr zahlen darf, soweit diese nicht zwingend zur Aufrechterhaltung des Unternehmens notwendig sind. Erst wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, wird ein “Kassensturz” vorgenommen. Sollte nach Abzug der Kosten für die Insolvenz und nach Befriedigung vorrangiger Gläubiger, noch Vermögen übrig sein, so wird dies anteilig an alle Gläubiger ausgezahlt. Niemand kann vorhersagen, welchen prozentualen Anteil der Forderung die einzelnen Schuldner bekommen.

Eine Auszahlung von Kompensationszahlungen ist aktuell leider nicht zulässig. Dementsprechend kannst du leider im Moment für deine Flugverspätung oder Annullierungen von Air Berlin keine Entschädigung ausgezahlt bekommen. Man bekommt nur eine Forderung gegen die Insolvenzmasse. Am Ende des Insolvenzverfahrens wird dann das übrige Geld zu gleichen Teilen an alle Gläubiger ausgezahlt. Die durchschnittliche Quote, die Gläubiger bei einer Insolvenz bekommen liegt bei 2 bis 3 % der Forderungshöhe. Wie hoch die genaue Quote bei Air Berlin aussieht, wird man jedoch erst in der Zukunft sagen können.

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