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Hallo alle zusammen,

ich habe mal eine Rechtsfrage bezüglich unseres Urlaubs nach Polen.

Meine Familie und ich reisten für einen Kurztrip der insgesamt 4 Nächte dauerte nach Warschau. Als wir völlig müde und fertig nach einer langen Autofahrt endlich ankamen, wurde uns doch tatsächlich ein Familienzimmer mit nur 3 Schlafgelegenheiten zugewiesen. Es muss gesagt werden, dass wir eine vierköpfige Familie sind mit einem Alter zwischen 10 und 45 Jahren. Darum benötigt jeder von uns eine eigene Schlafgelegenheit. Wir wären ja mit drei Betten und einer Couch zufrieden gewesen, aber dies war leider nicht der Fall. Ich muss noch erwähnen, dass wir ein Familienzimmer für 4 Personen gebucht hatten und dafür auch eine Bestätigung erhalten haben. Das Zimmer war sehr günstig, wir sollten nur 77€ für 4 Nächte bezahlen.

Ich habe mich also aufgrund der fehlenden Schlafgelegenheit an der Anmeldung beschwert, woraufhin sich höflich entschuldigt und nach einer Lösung gesucht wurde. Die Kinder wurden langsam ungeduldig und auch meine Frau und ich wollten uns nach der Fahrt gerne etwas frisch machen. Wir warteten eine volle Stunde in der Empfangshalle bis endlich jemand kam und uns zu unserem neuen Zimmer brachte. Froh darüber, dass wir uns endlich ausruhen konnten, zogen wir in dieses Zimmer, das sich bei genauerem Hinsehen zu einer Suite entpuppte.

Nach 3 Nächten wurde uns bestimmend mitgeteilt, dass wir ausziehen und in unser altes Zimmer umziehen müssten. Die Suite sei für die nächsten Gäste bestimmt. Die letzte Nacht verbrachten wir also zu viert gestapelt in einem 3-Bett-Zimmer. Beim Auschecken bekamen wir dann die große Rechnung!! Uns wurde die komplette Suite berechnet mit einem Aufpreis von 320€!!!

Jetzt zu meiner Frage: Gibt es Minderungs- bzw. Schadensersatzansprüche für dieses Dilemma? Es war schließlich nicht unsere Schuld, dass die Zimmerbelegung schieflief! Ich habe alles ordnungsgemäß gebucht, darum sehe ich nicht ein für den Mehrpreis aufzukommen.
Gefragt in Rechtsberatung von
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Sie haben einen Urlaub in Polen wahrgenommen. Dafür haben Sie in einem Hotel ein Familienzimmer mit 4 Schlafgelegenheiten gebucht. In Ihrem Zimmer befanden sich aber tatsächlich nur 3 Schlafgelegenheiten. Sie konnten für einige Nächte in eine Suit umziehen, mussten aber die letzte Nacht wieder in dem Zimmer mit 3 Schlafgelegenheiten bleiben. 

Nun stellte das Hotel Ihnen die Kosten für die Suit in Rechnung. Sie fragen sich, ob Sie diese tragen müssen und ob Ihnen außerdem noch ein Anspruch auf eine Reisepreisminderung gemäß § 651 d zusteht. 

Damit der Reisepreis gemindert werden kann, müssen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt worden sein. Dies verlangt zunächst, dass die Reise mit einem Reisemangel behaftet ist. 

Reisemangel

Die wesentliche Pflicht des Reiseveranstalters besteht darin, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften besitzt und nicht mit Mängeln behaftet ist (§651c Abs. 1 BGB). Ein Reisemangel im Sinne von § 651 c BGB liegt demnach vor, wenn eine wesentliche Reiseleistung einen Fehler aufweist oder nicht die zugesicherten Eigenschaften enthält.

Fraglich ist, ob die letzte Nacht zusammen in dem Zimmer einen Reisemangel darstellt.

Dazu habe ich folgendes Urteil gefunden:

Amtsgericht Hannover: 562 C 12747/14

Ein Familienvater buchte für sich, seine Ehefrau und seine zwei Töchter ein Familienzimmer für 4 Personen in einem Hotel in Polen. Da das Zimmer jedoch nur über 3 Schlafgelegenheiten verfügte, bot die Hotelleitung der Familie eine Suite mit 4 Schlafplätzen an. Die Mehrkosten musste die Familie zahlen. Außerdem war die Suite für die letzte gebuchte Nacht nicht mehr verfügbar, so dass die Familie diese im Familienzimmer mit nur 3 Schlafmöglichkeiten verbringen musste.

Das Amtsgericht Hannover verurteilte den Reiseveranstalter, die Mehrkosten für die Suite sowie eine Reisepreisminderung für die letzte Nacht zu übernehmen. Außerdem hätte der Kläger Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten, um die reisevertraglichen Ansprüche durchzusetzen.

Da der Fall sehr ähnlich zu Ihrem ist, könnte ich mir vorstellen, dass auch Sie die Mehrkosten für die Suit nicht tragen müssen und Ihnen zudem noch ein Anspruch auf Reisepreisminderung für die letzte Nacht zusteht. 

Für genauere Informationen könnten Sie auch darüber nachdenken, einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt einzuschalten.

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