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Hallo zusammen, 

ich habe heute eine Flugumbuchung von Lufthansa erhalten. 

Gebucht hatten wir für 3 Personen (2 Erw. 1 Kind): 

  • Munich - Cagliari am 17.8. als Direktflug
  • Cagliari - Munich am am 31.8. als Direktflug 

 Lufthansa hat uns jetzt wie folgt umgebucht:

  • Munich - Cagliari am 18.8. als Direktflug
  • Cagliari - Frankfurt - Munich am am 1.9. (also kein Direktflug, sondern mit Zwischenstop in FRA und gerade mal 50 Min, Zeit zwischen Ankunft und Weiterflug in FRA 

 Wir haben auf Sardinien natürlich auch schon unsere Unterkunft gebucht, die wir jetzt nicht mehr ändern können. 

Würde mich freuen, wenn mir jemand sagen kann, was für Rechte wir haben und wie wir damit am besten umgehen. 

Vielen Dank im voraus und beste Grüße! 

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von (120 Punkte)
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Hallo, 

sowohl Ihr Hin-als auch Ihr Rückflug wurde von Lufthansa um 1 Tag nach hinten verschoben. Zudem wurde Ihr Direktflug auf der Heimreise in einen Flug mit Zwischenstopp geändert. Problematisch wird das ganze für Sie, da Sie die Unterkunft bereits gebucht haben und diese auch nicht mehr ändern können.Sie fragen sich nun was für Rechte Sie in diesem Fall haben. 

Ich möchte zu Beginn folgende Urteile anbringen:

EuGH, Urteil vom 13.2011, Az. C-83/10 (bei Google zu finden unter: "C-83/10 reise-recht-wiki.de")

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

BGH, Urteil vom 17.3.2015, Az. X ZR 34/14 (bei Google zu finden unter: "X ZR 34/14 reise-recht-wiki.de")

Eine zeitliche Flug-Verlegung nach hinten kommt einer Nichtbeförderung gleich und dem Fluggast steht somit eine Ausgleichszahlung zu.

Aufgrund dieser Urteile, besonders aufgrund des 1. Urteils, denke ich das auch Ihnen Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen.

Zum einen können Sie einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 und zum anderen einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 haben.

Artikel 7

1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten Fluggäste eine Ausgleichszahlung in folgender Höhe:

a) 250€ bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500km oder weniger,

b) 400€ bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500km und 3500km

c) 600€ bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

Die Entfernung zwischen Caligari und München beträgt weniger als 1500km. Somit würde Ihnen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250€ pro Person zustehen. 

Damit diese Zahlung jedoch erfolgt, muss die Airline Sie weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Abflug von der Änderung informieren. Ihr Flug findet erst im August statt, womit die Frist eingehalten wurde. 

Ein Ausgleichsanspruch kommt für Sie daher leider nicht infrage. 

Allerdings können Sie Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 verlangen.

Artikel 8

1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) der binnen 7 Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten

b) einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder 

c) eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Wie Sie sehen können Sie zunächst eine Alternativbeförderung von Lufthansa verlangen, die Ihren ursprünglichen Reisezeiten entspricht oder ähnelt. Sollte Lufthansa Ihnen keine zufriedenstellende Alternative anbieten können, so können Sie die Flugscheinkosten zurückverlangen und neue Flüge zu Ihren geplanten und bevorzugten Zeiten buchen.

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