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Guten Tag,

ich berichte euch kurz, was während meines letztens Urlaubs in Griechenland vorgefallen ist.

Ich habe im August 2016 Urlaub in Griechenland gemacht.
Da ich einfach von zu Hause und dem ganzen Stress "fliehen" musste, bin ich allein geflogen und habe mir 2 Wochen Urlaub in Griechenland gegönnt.
Die erste Woche war sehr schön, sehr entspannt und einfach nur stressfrei.
Leider fingen die Probleme mit der zweiten Woche an.
Ich wurde krank. Ich konnte mich nicht mehr daran erinnern, wann ich das letzte Mal krank gewesen wäre und dann passiert es ausgerechnet im Urlaub!
Mich hatte wohl ein ganz starker grippaler Infekt geholt, gefolgt von einer Magen-Darm-Infektion!
ALs ich noch einiger maßen "fit" war, bin ich vor Ort zur Apotheke gegangen und habe mir Medikamente geholt. Diese hatten leider null Effekt gezeigt!
Am 3. Tag ging dann gar nichts mehr bei mir, weshalb das Hotelpersonal einen Notwagen rief, weil ich dachte, dass ich sterben würde. Diese brachten mich in ein Krankenhaus und dort wurde festgestellt, dass ich eine stärkere Lungenentzündung hatte, die unter gewissen Umständen sogar tödlich hätte enden können.
Ich fühlte mich in dem Krankenhaus nicht wirklich wohl, gutes Englisch konnten sie meiner Meinung nach auch nicht und generell gestaltete sich die Kommunikation als äußerst schwierig. Anstatt mir irgendetwas zu geben, ließen sie mich zunächst sehr lange in dem Krankenhauszimmer liegen. Mir war auch aufgrund meines grippalen Infektes, sehr oft ziemlich kalt, ich hatte auch mit schlimmen Magenkrämpfen zu kämpfen und generell fühlte ich mich einfach nur kraft- und energielos. Aber niemand kam zu mir. Ich hatte den Eindruck (zuzmindest kam es mir im nachhinein so vor) als seien die Schwester und Ärzte vor Ort, einfach nur überfordert gewesen, weil sie jede Menge Patienten zu versorgen hatten, aber meiner Meinung nach nicht einschätzen konnten, welche Patienten vorrangig zu behandeln sind.
Irgendwann kam ein Arzt zu mir und versuchte zunächst, mich zu behandeln.
Am nächsten Tag war er sehr ehrlich zu mir und meinte, dass sie aufgrund der Auslastung nicht die Mittel hätten, mich medizinisch versorgen zu können (insb. meine Lungenentzündung) und ordnete an, mich auf direktem Wege nach Deutschland zu schicken!
Gesagt, getan!

Ich konnte noch am selben Tag bzw. Abend nach DE gefolgen werden und wurde dort in das nächst liegende Krankenhaus eingeliefert, wo ich schnellstmöglich medizinisch versorgt worden bin. Erst nach 1,5 Wochen konnte ich dann endlich das Krankenhaus verlassen.

Vor einiger Zeit habe ich dann die Rechnungen für die medizinische Versorgung vor Ort, sowie für den Rücktransport nach DE erhalten. Ich bin beinahe von allen Wolken gefallen.
Ich dachte, dass meine Krankenversicherung die Kosten übernehmen würde! Ich habe extra für solche Fälle eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen.

Nachdem ich diesen die Rechung zugeschickt habe, meinten die, dass ich die Kosten selber zu tragen habe. Insbesondere müsste ich die Transportkosten selber tragen, weil sie der Ansicht sind, dass diese nicht nötig gewesen wäre. Mein in Griechenland behandelnder Arzt sah das damals jedoch anders.
In meiner Auslandskrankenversicherung steht auch
"dass die durch einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland entstandenen Kosten für den Erkrankten, soweit diese den üblichen Fahrpreis übersteigen,von der Versicherung erstattet werden. Der Rücktransport muss an den ständigen, vor Beginn der Reise vorhandenen Wohnsitz oder in das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus erfolgen. [...]“

Und nun stellen sie sich quer und wollen nichts übernehmen!
Die Kosten kann ich selber einfach nicht tragen, weil sie viel zu hoch sind!

WIe soll ich vorgehen? Müsste mir die Versicherung nicht die Kosten in meinem Fall erstatten?
 

Gefragt in Rechtsberatung von
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Hallo,

einen Krankenhausaufenthalt im Urlaub wünscht sich niemand, gut also, dass eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen wurde. Du fragst dich nun, ob die Versicherung die Transportkosten übernehmen muss, nachdem dir der behandelnde Arzt geraten hat, nach Deutschland zu fliegen.

Zu deiner Frage, wie du weiter vorgehen sollst, kann ich dir nur raten, dass du dir diesbezüglich einen Anwalt zu Hilfe holst. Er kann dir eine Rechtsberatung bieten und sagen, welche Ansprüche du geltend machen kannst.

Ich habe dennoch etwas recherchiert und ein Urteil des OLG Hamm gefunden. Wenn du Interesse am Volltext des Urteils hast, kannst du bei Google „OLG Hamm 20 U 145/13 reise-recht-wiki.de“ eingeben. Auch in diesem Urteil wurden dem Reisenden die Transportkosten verwehrt, woraufhin das OLG entschied, dass die Kosten übernommen werden müssen.

Das OLG entschied, dass der Versicherungsschutz für einen Rücktransport bereits dann besteht, wenn eine Verschlechterung des Gesundheitszustands, für den keine ausreichende medizinische Behandlung mehr gewährleistet ist, nicht fern liegt. Außerdem liegt ein Versicherungsschutz vor, wenn eine weitere Behandlung im Ausland unzumutbar ist. In deinem Fall ist es so, dass der Arzt aufgrund der Auslastung des Krankenhauses nicht die medizinischen Mittel habe, dich zu versorgen. Meiner Auffassung nach ist es unstreitig, dass die weitere Behandlung unzumutbar gewesen wäre, zumal keine wirkliche Behandlung stattfand.

Du sagst selbst, dass der behandelnde Arzt den Rücktransport für erforderlich gehalten hat. Demnach liegt ein Versicherungsschutz vor, weil keine ausreichend medizinische Behandlung gewährleistet werden konnte.

Auch in einem anderen Urteil stellte das OLG Hamm fest, dass eine medizinische Maßnahme stets dann notwendig und entsprechend erstattungsfähig ist, wenn sie geeignet ist die Erkrankung zu heilen, zu lindern oder einer Verschlimmerung entgegenzuwirken (Das Urteil ist einfach zu finden, wenn du auf Google „OLG Hamm 20 U 190/13 reise-recht-wiki.de“ eingibst).

Insoweit hängt die Beurteilung nicht allein von der Auffassung des Versicherungsnehmers oder des ihn behandelnden Arztes ab, sondern von den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der Behandlung. Steht danach die Eignung einer Behandlung, eine Krankheit zu heilen oder zu lindern oder ihren Verschlimmerungen entgegenzuwirken, nach medizinischen Erkenntnissen fest, folgt daraus grundsätzlich auch die Eintrittspflicht des Versicherers.

Ein Rücktransport war in deinem Fall notwendig, um eine geeignete Behandlung durchführen zu können, die die Krankheit lindern konnte. Demnach besteht eine Eintrittspflicht des Versicherers.

Meiner Auffassung nach hast du also Anspruch auf Erstattung der Transportkosten. Sicherheitshalber würde ich aber nochmal einen Anwalt um Rat fragen, auch um zu erfahren, wie genau du vorgehen musst.
Ich hoffe, ich konnte trotzdem etwas helfen!
 

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