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Mein Problem liegt zwar bereits 3 Jahre zurück, dennoch hoffe ich, dass ihr mir hier helfen könnt.

Da meine Familie schon lange nicht mehr in ihrer Heimat in der Türkei waren, wollte ich sie mit einer Reise dahin überraschen.
Ein Glück bewahre ich fast jeglichen Papierkram auf, weshalb ich die konkreten Flugdaten parat habe, trotz der lang vergangenen Zeit.

Der Flug sollte in München starten und zunächst bis nach Istanbul fliegen und von dort aus sollte es weiter nach Hatay gehen.
Abflugzeit in München sollte 13:40Uhr, 25.10.2015 sein. Um 13:05 Uhr begann das Boarding. Soweit alles planmäßig.

Da ich wollte, dass alles komplikationslos verläuft, habe ich dafür gesorgt, dass wir mehr als zeitig zum Flughafen ankommen. Ich meine so gegen halb 1 (also 12:30Uhr) haben am Modul C des Flughafens ins München eingecheckt.
Da ich stets mit irgendwelchen Problemchen am Check-In zu kämpfen hatte bzw. immer noch eigntl habe, war ich mehr als überrascht, als das an dem besagten Tag reibungslos abgelaufen ist. Danach sah ich meine Familie und mich bereits im Flieger schon sitzen!
Zu früh gefreut!
An der Sicherheitskontrolle angekommen, durften wir uns auf eine extrem lange Menschenschlange freuen.
Ein Teil von uns wartenden Menschen wurde irgendwann gebeten, vom Modul C zum Modul B zu gehen, wo die Sicherheitskontrolle mittlerweile auch durchgeführt worden ist, weil der Andrang so groß war (zumindest denke ich, dass das der Grund dafür war).
Ich merkte bereits vorher, dass es dann zeitlich doch etwas knapp werden könnte. Und da ich den Fehler schon einmal gemacht habe und meine Klappe nicht aufgemacht habe, nutzte ich die Gelegenheit und teilte dem Mitarbeiter mit, dass ich Sorge habe, den Flug zu verpassen, wenn es weiterhin so stockend voran gehen sollte.
Dieser beruhigte mich und meinte, dass es keinen Grund zur Sorge gibt und jeder der Anwesenden seinen Flug nicht verpassen würde!
Da solle sich einer auf das Wort eines Flughafenmitarbeiters verlassen: natürlich haben wir es aufgrund der langen Wartezeit an der Sicherheitskontrolle nicht mehr rechtzeitig geschafft und wir konnten dem Flieger nur noch vom Flughafen aus beim Starten zuschauen! no
So musste ich enttäuscht mit meiner Familie die Heimreise wieder antreten...naja, der Wille war ja zumindest da.
Ich muss gestehen, dass wir den Flug dann noch -natürlich mit Mehrkosten- umbuchen konnten, weshalb wir 3 Tage später dann doch endlich in einem Flieger gen Hatay saßen!

Natürlich will ich das alles nicht so auf mir sitzen lassen und habe um Erstattung der Mehrkosten, die sich auf ca. 600 € belaufen (Umbuchung, sinnlose Anreise zum Flughafen), gebeten.

Da ja unser Flieger planmäßig abgehoben ist und diesen keine Schuld trifft, dachte ich, müsste ich mich den Flughafenbetreiber wenden.
Dieser antwortete mir jedoch, dass ich keinerlei Ansprüche gegen ihn bzw. den Flughafen hätte, da zwischen ihm und mir (bzw. meiner Familie) kein Vertrag entstanden ist, sondern vielmehr zwischen mir und der entsprechenden Fluggesellschaft. Somit kann auch keine Vertragsverletzung vorliegen, auf die ich mich berufen könnte.

Kann das sein? Wer haftet denn in diesem Fall?
Gegen wenn kann und sollte ich meine (Schadensersatz-) Ansprüche einklagen?



Bin für jeden Rat dankbar smiley

Gefragt in Rechtsanwälte für Fluggastrechte von
wieder getaggt von
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Guten Tag,

zunächst ist die Aussage des Flughafenbetreibers als richtig einzustufen, wonach ein Vertrag über die Luftbeförderung zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft entstanden ist. Allerdings ist es möglich, das auch der Flughafenbetreiber in manchen Fällen die Haftung übernehmen muss. 

Fraglich ist nun, ob bei Ihnen ein solcher Fall vorliegt. 

Als ich mich mit Ihrem Problem befasst habe, bin ich auf folgende Urteile gestoßen:

AG Erding, Urteil vom 23.8.2016, Az. 8 C 1143/16

Wird ein Fluggast, der nach rechtzeitiger Gepäckabgabe auf die Abwicklung der Sicherheitskontrolle wartete durch einen Mitarbeiter des Flughafenbetreibers darauf hingewiesen, dass ein anderer Bereich der Sicherheitskontrolle benutzt werden könne, um diese schneller durchlaufen zu können und verpasst er seinen Flug, weil er der Aufforderung folgt, so haftet der Flughafenbetreiber auf Schadensersatz. Den Fluggast trifft allerdings eine Mitschuld, sollte er in der Schlange stehen bleiben und sich nicht nach vorne zu begeben, um auf das mögliche Verpassen des Fluges hinzuweisen. 

Im vorliegenden Fall erhielten die Kläger die Mehrkosten, die aufgrund einer erneuten Buchung von Flügen entstanden sind, erstattet.

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.8.2013, Az. 1 U 276/12 

Verpassen Fluggäste ihren Flug aufgrund einer zu lange andauernden und komplexen Sicherheitskontrolle, stehen ihnen Entschädigungen zu, die der Erstattung der Kosten, die durch erneute Buchung entstanden sind, entsprechen.

Meiner Meinung nach haftet in Ihrem Fall mit Bezug auf das erste Urteil tatsächlich der Flughafenbetreiber, da die Sicherheitskontrollen in seinem Verantwortungsbereich und nicht in dem der Airline durchgeführt werden (laut dem Amtsgericht Erding). Allerdings könnte auch Sie eine Mitschuld treffen, da Sie nicht in der Schlange vorgegangen sind, um auf den Zeitdruck hinzuweisen. Eine Nachfrage bei einem Mitarbeiter zählt da meines Erachtens nach nicht, da im verhandelten Fall der Kläger auch nur einen Mitarbeiter angesprochen hat und nicht in der Schlange vor gegangen ist. Dadurch wurden ihm lediglich 80% der neu entstandenen Kosten erstattet.

Sind die Ansprüche vielleicht schon verjährt?

Da Sie einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Flughafenbetreiber geltend machen wollen, ist die entsprechende Anspruchsgrundlage in Ihrem Fall meiner Meinung nach §280 BGB. Nun schreiben Sie, dass der Flug bereits vor 3 Jahren stattgefunden hat. In der Regel verjähren Ansprüche aus dem BGB aber  innerhalb von 3 Jahren. Daher könnte es evtl. schwierig werden, noch einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen.

In solch schwierigen Fällen, lohnt sich eventuell auch das Einschalten eines Rechtsanwalts.

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