3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,813 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Liebes Forum, ich habe da eine sehr ethische Frage zur Reiserücktrittsversicherung:

 

Es ist so, dass mein Sohn erblindet ist, und auf einen sogenannten Blindenhund angewiesen ist.

Er hatte mir zu meinem Geburtstag einen Urlaub auf Fuerteventura geschenkt. Dieser sollte von 18. bis 27. Juni 2016 stattfinden. Natürlich hätte auch sein Hund mit in den Urlaub und in das Flugzeug gemusst, aber ich denke dass das in der heutige Zeit ja auch kein Problem ist. Zumindest wurde uns im Reisebüro versichert, dass das kein Problem ist.

Jedenfalls wurde zu unser aller bedauern der Hund meines Sohnes sehr krank, und weil er auf diesen Hund angewiesen ist, war es uns allen sehr wichtig, dass der Hund bald und schnell wieder gesund wird. Der Hund war dann natürlich flugunfähig, und da mein Sohn ohne den Hund nicht reisen konnte, mussten wir die Reise stornieren.

Mei Sohn hat mir aber gesagt, er habe zusätzlich zu der Reise noch eine sogenannte Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Er war schon immer sehr schlau, und ich dachte, das hätte sich in unserem Fall ja gelohnt.

Also habe ich mit ihm das Dokument ausgefüllt, und wir haben es losgeschickt. Ein paar Tage später habe ich jedoch eine Email erhalten, dass die Kosten von der Versicherung nicht erstattet werden würden.

Daraufhin schrieben wir eine Antwort, in der wir schrieben, dass der Hund ein Hilfsmittel für meinen Sohn im Sinne der Versicherungsbedingungen sei. Schließlich seien auch der Bruch von Prothesen oder die Lockerung von implantierten Gelenken in den Versicherungsbedingungen als versicherte Ereignisse genannt. Auch können wir die Reise stornieren, wenn jemand plötzlich erblindet! Warum dann nicht auch, wenn ein Blindenhund krank wird? Der Hund ist doch wichtig für uns!

Außerdem müsse sich zu Hause auch jemand um den kranken Hund kümmern.

 

Der Versicherung lehnte jedoch ab mit der Begründung, Fälle wie der meines Sohnes seien nach den Versicherungsbedingungen nicht mitversichert.

 

Kennt sich jemand eventuell mit der Problematik aus, und kann uns sagen, wer in diesem Falle iim Recht ist?

 

Ich bedanke mich schon einmal für die hilfreichen Antworten!

Mit vielen lieben Grüßen,

Ingrid
Gefragt in Reisevertragsrecht von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Hallo Ingrid,

Eine Reiserücktrittsversicherung ist eine Reiseversicherung, die abgeschlossen wird, um Stornierungskosten abzuwenden, falls eine Reise kurzfristig und unerwartet abgesagt werden muss.

Zum Grundkatalog der Leistungsfälle von Rücktrittsversicherung zählen Erkrankungen. Wenn unerwartet ein Reiseteilnehmer oder einer seiner nahen Angehörigen erkrankt oder einen Unfall hat, springt diese Versicherung ein. In der Regel gilt das für alle Familienmitglieder, die die Reise dann nicht antreten können. Das gilt zumindest dann, wenn die Reise zusammen gebucht wurde.

Nun fragen Sie sich, wie dieses sich im Falle der Erkrankung eines Blindenhundes verhält und ob dieses eine solchen Umstand begründet, welcher zum Rücktritt berechtigt. Hier hat das AG München folgendes entschieden:

Amtsgericht München, Urteil vom 11.11.2016 (Az.: 191 C 17044/16)

Muss ein Blinder wegen einer Erkrankung seines Blindenhundes eine Reise stornieren, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten durch seinen Reiserücktrittskosten-Versicherer, wenn ein solcher Fall nicht konkret in den Versicherungsbedingungen eingeschlossen ist.

Es scheint also tatsächlich so, als würde bei einer Erkrankung des Blindenhundes ein solcher Versicherungsfall nicht eintreten und die Reiserücktrittsversicherung würde nicht eingreifen. Dieses verhält sich laut AG München nur dann anders, wenn dieser Fall ausdrücklich in die Versicherung einbezogen wurde.

Beantwortet von (17,810 Punkte)
0 Punkte
...