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Hallo allerseits,

meine Schwester und ich hatten Urlaub in Lima gemacht. Wir haben zahlreiche Museen und auch die Kirche Santo Domingo besucht. Als wir dann mit dem Air France-Flug AF483 um 18:10 Uhr von Lima nach Paris (Ankunft 13:35 Uhr) und von dort mit dem Flug AF1022 um 18:05 Uhr nach München (Ankunft 19:35 Uhr) fliegen wollten, ging so manches schief. Meine Schwester fand schon vor dem Abflug ihren Reisepass nicht mehr. Wir hatten deswegen eine riesige Auseinandersetzung, weil sie immer so chaotisch und unordentlich ist! Wir wollten mindestens 2 Stunden vor Abflug am Flughafen sein, um keinen Stress zu bekommen.

Die Suche nach dem verlorenen Reisepass kostete uns zwar wertvolle Zeit, trotzdem waren wir pünktlich vor der Tür und warteten auf das bestellte Taxi. Vergeblich! Wir bekamen langsam Panik, da wir beide morgen wieder arbeiten mussten! Nach 30 Minuten riefen wir uns ein neues Taxi, das dann zum Glück auch kam. Endlich! Auf der weiteren Fahrt zum Flughafen gab es Gott sei Dank keine weiteren Vorkommnisse. Wir kamen Gott sei Dank 1 Stunde vor Abflug am Gate an, weil wir vom Taxi zum Check-In-Schalter rannten und von dort schnell durch den Sicherheitscheck gelangten. Jetzt konnten wir erstmal durchatmen. Der Flug verlief planmäßig und wir kamen pünktlich um 13:35 Uhr in Paris an. Dort hatten wir einen Aufenthalt von 4,5 Stunden und wir beschlossen erstmal etwas zu essen. Als es dann Zeit war zum Check-In zu gehen war vor dem Schalter keine Schlange. Das kam uns sehr seltsam vor. Nach weiteren 30 Minuten beschlossen meine Schwester und ich zur Info-Theke zu gehen. Der nette Mann teilte uns mit, dass der Flug nicht stattfinden würde. Wir waren wir erstarrt. Auf das „Warum“ konnte er keine Antwort geben. Auf die Frage wie es jetzt weitergeht, tippte er kurz etwas in seinen PC und teilte uns dann mit, dass wir am nächsten Tag gegen 13:50 Uhr nach München fliegen könnten. Wie bitte?! Wir sollten dann doch schon längst wieder arbeiten! Es half nichts, wir reifen unsere Chefs an. Der meiner Schwester hatte mehr Verständnis als meiner. Ich musste mir einen zusätzlichen Urlaubstag nehmen und mir eine Standpauke anhören.

Wir kamen also 19 Stunden und 54 Minuten verspätet in München an! Dass wir eine Entschädigung bekommen sollten, war mir von Anfang an klar. Air France zahlte uns auch 250€ mit der Begründung, dass die Entfernung Paris-München weniger als 1.500km beträgt.

Ich bin aber der Meinung, dass Air France 350€ zahlen muss, weil Lima und München mehr als 3.500km voneinander entfernt ist. Außerdem muss der Zeitverlust beachtet werden, nicht auf welchem Flug die Störung auftrat.

Steht uns eine Zahlung in Höhe von 350€ zu? Auch obwohl Air France schon 250€ gezahlt hat?
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
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Sie haben einen Flug von Lima über Paris nach München wahrgenommen. Während der Flug von Lima nach Paris planmäßig durchgeführt wurde, wiurde der Anschlussflug von Paris nach München annulliert und Sie sind mit einer Verspätung von über 19 Stunden an Ihrem Zielflughafen angekommen.

Sie fragen sich nun, ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche geltend machen können.

Bei Annullierungen oder Flugverspätungen kommen Ansprüche aus der Europäische Fluggastrechte Verordnung EG-VO 261/2004 in Betracht. Fraglich ist, ob Sie auch bei einem verspäteten Anschlussflug Ansprüche ergeben.

Überhaupt geht es bei einer Verspätung nicht um die Verspätung beim Abflug, sondern um die Verspätung am Zielort. Dazu das folgende Urteil:

EuGH, Urteil vom 04.09.2014, Az.: C-452/13 8 (einfach zu finden bei Google unter „ reise-recht-wiki“)

Der EuGH hat nun klargestellt, dass eine Verspätung beim Abflug keine Voraussetzung für die Entschädigung ist. Es kommt also allein auf die Ankunftsverspätung am Zielflughafen an. Für den Ankunftszeitpunkt ist das Öffnen einer Tür des Flugzeugs maßgebend, und nicht wie bisher von den Gerichten angenommen das Berühren des Bodens (Touch-Down) oder das Erreichen der Parkposition (on-block).

Demnach ist nur die Verspätung am Abflughafen, also die 19 Stunden in Paris maßgeblich. Eine so erhebliche Verspätung begründet schon eine große Verspätung.

Sie könnten daher einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gegen die Fluggesellschaft haben. Die Höhe Ihres Anspruchs ergibt sich aus Artikel 7 der Europäischen Fluggastrechte Verordnung.

"Artikel 7 Ausgleichsanspruch. (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlung in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen."

Nun fragen Sie sich, welche Strecke maßgeblich ist für die Berechnung der Ausgleichszahlungen.

Der Europäische Gerichtshof in Brüssel (EuGH) hat am 26. Febuar 2013 in einem Urteil die Passagierrechte jdeutlich gestärkt. Laut diesem Urteil ist für den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung allein die Verspätung am Endziel entscheidend. Bisher war die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass im Fall mehrteiliger Flüge  eine getrennte Betrachtung jeder einzelnen Flugstrecke erfolgen muss. Dies galt bisher auch, wenn beide Flüge in Verbindung gebucht wurden. Im Fall einer Verspätung des Zubringerfluges unter einer Verspätungszeit von drei Stunden konnten Fluggäste bis zu dem Urteil vom 26. Februar 2013 keine Rechte geltend machen – auch wenn die Verspätung am Endziel wegen des verpassten Anschlussfluges erheblich war. Die verspätete Landung am Endziel war also nicht relevant für einen Entschädigungsanspruch.

Nun wurde vom EuGH jedoch klar gestellt, dass ein Flug der in Verbindung gebucht wurde auch als einheitlicher Flug zu betrachten ist, auch wenn es einen Zwischenstopp beinhaltet. Demnach ist meines Erachtens also die Entfernung zwischen Lima und München maßgeblich. Diese beträgt 10.899 km. Damit haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 600 EUR pro Fluggast.

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