Sie haben einen Flug mit Eurowings gebucht. Nun wurde dieser einige Monate vor Abflug darüber informiert, dass der Flug storniert wurde. Da Sie mehr als 2 Wochen im Vorraus über die Annullierung informiert wurden, haben Sie zwar leider keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, jedoch einen Anspruch auf anderweitige Beförderung aus Art 8 VO Nr. 261/2004:
Nach Art. 8 kann der Fluggast zwischen folgenden Optionen wählen:
- der vollständigen Erstattung der gesamten Flugscheinkosten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde
- einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühstmöglichen Zeitpunkt
- einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch des Fluggasts
Sie könnten zunächst einmal die Reise stornieren und selbstständig neu buchen.
Alternativ können Sie aber auch Ihren Anspruch auf eine Alternativbeförderung zu vergleichbaren Beförderungsbedingungen geltend machen. Das bedeutet, dass Ihnen einen Anspruch auf den gleicher Flughafen, die gleiche oder sogar höhere Buchungsklasse, die gleiche Abflugzeit, die gleiche Ankunftszeit am letzten Zielort und einen Non-Stop-Flug, wenn keine Zwischenlandung vereinbart.
Die Fluggesellschaft ist also grundsätzlich selber für die Umbuchung zuständig.
Eurowings wird Ihnen also eine alternative Beförderung anbieten. Häufig sagen Fluggesellschaften, dass eine Flugänderung unvermeidbar wäre und andere Ersatzflüge, als die angebotenen nicht zur Verfügung stünden. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind klar: Die Fluggesellschaft hat dem Fluggast eine Alternativbeförderung anzubieten. Ist ein Ersatzflug nur mit einer anderen Fluggesellschaft möglich, kann der Fluggast auf dem Anspruch auf Alternativflug mit einer anderen Fluggesellschaft beharren. Ändert die Fluggesellschaft beispielsweise einen Flug und bietet eine andere Fluggesellschaft einen Flug zu vergleichbaren Bedingungen, muss die Fluggesellschaft betroffenen Fluggästen eine entsprechende Ersatzbeförderung mit einer anderen Fluggesellschaft anbieten, wenn sie keine angemessene Alternativbeförderung aus dem eigenen Streckennetz anbieten kann.
Fluggesellschaft bieten häufig lediglich Alternativbeförderungen aus dem eigenen Unternehmen und Streckennetz oder der jeweiligen Luftfahrtallianz. Der Fluggast kann eine Alternativbeförderung jedoch aus allen zur Verfügung stehenden Flügen aller Fluggesellschaften wählen. Dies gilt sogar bezüglich einer höheren Buchungsklasse, d.h. Business Class Flug statt Economy, wenn die Buchungsklasse auf der Flugstrecke bereits ausgebucht ist.
Eurowings wird Ihnen also eine alternative Beförderung anbieten. Ist diese jedoch nicht zu den ursprünglichen Konditionen, könnten Sie nachgucken, ob es an diesem Tag auch andere Flüge gibt, die Ihnen eine Beförderung von Ihrem ursprünglich gebuchten Flughafen gewährleisten und diese Beförderung von Eurowings verlangen.
Falls Eurowings Ihnen keine alternative Befärderung gewährleistet und Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen, können Sie im Wege des Aufwendungsersatzes sämtliche Kosten und Aufwendungen von der Fluggesellschaft verlangen, die zur Mängelbeseitigung objektiv erforderlich waren. Erforderlich sind Aufwendungen, die ein wirtschaftlich denkender Fluggast für eine vertretbare, d.h. geeignete und Erfolg versprechende Maßnahme der Mängelbeseitigung halten konnte und musste.