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Hallo,ich wollte nach Santo Domingo in die Dominikanische Republik fliegen und dort einen Familienbekannten besuchen.
Ich buche zudem stets eine Reiserücktrittsversicherung - das ist mir besonders wichtig!

Am Tag der Abreise fühlte ich mich etwas schwächlich und leicht kränklich. Allerdings wollte ich keine Mimose sein und unbedingt meinen Urlaub antreten, schließlich freute ich mich, endlich die Grenzen Europas zu verlassen und etwas neues zu sehen!
Während der Busfahrt zum Flughafen in München, checkte ich bereits online für meinen Flug ein. Die Busfahrt dauerte knapp 4 Stunden. Ich hatte das Gefühl, dass es es mir von Stunde zu Stunde immer schlechter und schlechter. Und irgendwann meldete sich auch mein Magen und ich musste mich deshalb im Bus übergeben.
Kurz bevor wir den Flughafen erreichten, entschied ich mich schweren Herzens, die Reise zu canceln. Ich war alles andere als flugfähig. Als wir am Flughafen ankamen merkte ich, dass das definitiv die Richtige Entscheidung war; ich fühlte mich völlig erschöpft und konnte kaum stehen! Noch vor Ort schleppte ich mich zu einem Arzt, welcher einen schwereren grippalen Infekt bei mir feststellte. Dieser verschrieb mir ein paar Medikamente und riet mir, zu Hause im Bett zu bleiben und mich auszukurieren. Ich buchte umgehend eine Rückfahrt nach Hause und erreichte am späten Abend endlich meine Wohnung.

Nach 1 Woche ging es mir wieder etwas besser -zumindest war ich wieder fähig, aus dem Haus rauszugehen. Ich kontaktierte die Versicherung und schilderte ihnen, was vorgefallen ist und verlangte, dass sie bitte die Stornokosten übernehmen sollen.
Zu meinem Entsetzen lehnten sie eine Übernahme dieser ab und meinten, ich müsse selbst die Kosten tragen, weil die Versicherung nicht eingreifen würde. Weiter hieß es, dass die von mir abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung mit der Buchung der Reise beginnen würde und bei Antritt der Reise endet die Versicherung. Da ich vor meiner Stornierung bereits online eingecheckt habe, hätte ich bereits mit dem Online-Check-In die Reise rein versicherungstechnisch begonnen. Damit hätte ich meine Ansprüche ab diesem Moment verwirkt und demnach stünde mir kein Anspruch, die Stornokosten von der Versicherung übernehmen zu lassen.

Ich hatte noch nie Probleme mit der Reiserücktrittsversicherung und es hat immer alles reibungslos geklappt! Zugegeben, ich habe mir vorher noch nie Gedanken gemacht, ab wann genau die Reise als angetreten gilt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das schon ab dem Online-Check-In der Fall sein soll!

Was denkt ihr?


 

Gefragt in Rechtsberatung von
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Du musstest infolge eines grippalen Infekts deine Reise leider stornieren und hast die Übernahme der Stornokosten von deiner Reiserücktrittsversicherung verlangt. Diese weigerte sich jedoch mit der Begründung, dass die Versicherung in deinem Fall mit der Buchung der Reise beginnt und bei Antritt der Reise endet. Da du Online eingecheckt hast, hättest du laut Versicherung bereits damit die Reise rein versicherungstechnisch angetreten. Ansprüche auf Übernahme der Stornokosten sind somit laut deiner Versicherung verwirkt. Du fragst dich nun, ob das Verhalten von der Versicherung richtig war und die Reise tatsächlich nach dem Online-Check in als angetreten gilt.

Beginnen möchte ich meinen Beitrag mit 2 Urteilen, die dein Problem unter Umständen klären könnten:

AG Bremen, Urteil vom 4.7.2013, Az. 10 C 508/12

Eine Reiserücktrittsversicherung wollt einem Versicherten die Reisekosten trotz einer unstrittig diagnostizierten Erkrankung mit der Begründung nicht erstatten, der Betroffene habe die Reise mit dem Ausdrucken der Bordkarte am eigenen Computer versicherungsrechtlich bereits angetreten. Das Gericht teilte die Auslegung der Versicherung allerdings nicht. Vielmehr sei eine Flugreise erst dann angetreten, wenn der Tourist am Flughafen angekommen ist, sein Gepäck abgegeben und die Bordkarte vorgelegt hat.

Gemäß der Ausführung des Amtsgericht Bremens hast auch du nicht die Reise angetreten, da du am Flughafen weder dein Gepäck abgegeben hast, noch die Bordkarte vorgezeigt hast. Damit sollte der Versicherungsschutz meiner Meinung nach noch bestanden haben, als du die Reise storniert hast.

Amtsgericht München, Urteil vom 30.10.2013, Az. 171 C 18960/13 (bei Google einfach eingeben: "171 C 18960/13 reise-recht-wiki.de")

Ein Online Check-In ist kein Check-In im eigentlichen Sinne und wird erst mit der tatsächlichen Gepäckaufgabe vor dem Abflug abgeschlossen. Eine Reiserücktrittsversicherung kann nach einem Online Check-In und vor der Gepäckabgabe in Anspruch genommen werden.

Auch nach diesem Urteil bin ich immer noch der Meinung, dass du die Reise rein versicherungstechnisch noch nicht angetreten hast und die Versicherung damit in deinem Fall in meinen Augen auch die Stornokosten zu tragen hat.

Dieser Beitrag stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar. Einen Rechtsrat kann Ihnen wohl nur ein Anwalt geben. 

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