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mein Plan sah so aus:
27.10. Wien , ab 20:40 Uhr ---> Köln, um 22:10 Uhr.
Ich wollte meinen Bruder dort für ein paar Tage besuchen.
Aus dem Flug ist nichts geworden. Er wurde annulliert.
Lediglich diese Info wurde mir mitgeteilt, danach wurde ich am Flughafen in Wien schlichtweg im Stich gelassen.


Ich fragte nach, ob es denn irgendwelche Alternativflüge gibt, die auch nicht zwingend nach Köln sondern auch nach Düsseldorf fliegen. Mir wurde kurz und knapp mit einem unfreundlichen „Nein, tut mir leid“ geantwortet.
Erst ein anderer Fluggast hat mich über die Umstände in Kenntnis gesetzt:
Annullierungsgrund -> Streik der Flugbegleiter sowie der Schwestergesellschaft.

Es sickerten sodann immer mehr Infos durch:
Die UFO Gewerkschaft hat anscheinend den Streik, der am 27.10. statt fand und 24 Std. andauerte, bereits 7 Tage zuvor angekündigt, jedoch hat sie Air Berlin erst am 26.10. in Kenntnis gesetzt. Angeblich konnten sie auch wegen Personalmangel keine Ersatzflüge parat stellen.


Das mag zwar alles auch stimmen, doch ich fand die Art und Weise wie sie mit mir und den anderen Fluggästen umgegangen sind, einfach nur sche**e!
Ich meine, sie haben sich nicht einmal bemüht, nach alternativen Flügen zu schauen, sondern uns einfach mit einem schlichten „Nein“ abgewimmelt. Außerdem haben sie 1 Tag Zeit gehabt, um sich anders zu organisieren und damit eventuelle Annullierungen zu vermeiden.

Ich bin deshalb momentan am überlegen gegen Air Berlin und deren unfreundliches Verhalten, rechtlich irgendwie vorzugehen, wüsste aber gerne von euch, ob und wie sinnvoll das tatsächlich wäre, da ich den Eindruck habe, dass hier viele erfahrene Leute anwesend sind.

Gruß, Thomas!

Gefragt in Rechtsanwälte für Fluggastrechte von
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Hallo Thomas

du wolltest von Wien nach Köln fliegen, das sollte am Abend des 27.10 geschehen, jedoch wurde dein Flug annulliert, und keiner hat dir dies mitgeteilt. Das ist wirklich ärgerlich. 

Wie du herausgefunden hast, lag der Grund für die Annullierung in einem Streik der Flugbegleiter und der Schwesterngesellschaft. Dir wurde kein Alternativer Flug angeboten, und nun fragst du dich, ob dir eventuell Ansprüche zustehen. 

in deinem Fall würde die Fluggastrechteverordnung  (EG) 261/2004 anwendbar sein.

Eine Flugannullierung ist in der Regel mit viel Aufwand für den Reisenden verbunden, weshalb grundsätzlich dieser ein Recht auf Entschädigung hat. Im nächsten Schritt ist jedoch zu klären, unter welchen Umständen der Flug annulliert wurde. 

Sind außergewöhnliche Umstände für die Flugannullierung verantwortlich, ist der Fluganbieter nicht dazu verpflichtet eine Entschädigung an die Fluggäste zu zahlen.

Du sagst, dass dein Flug aufgrund eines Streiks annulliert wurde. In der Regel ist das ein außergewöhnlicher Zustand, an dem die Fluggesellschaft nicht direkt schuld ist und auch nicht viel dagegen tun kann.

Das BGH hat im Urteil vom 12. Juni 2014 (Az.: X ZR 104/13) entschieden:

"Die Verspätung beider Flüge sei auf außegewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der VO zurückzuführen, die die Beklagte nicht habe beeinflussen können. Sie habe sich im Rahmen des Zumutbaren bemüht, ein Subcharterunternehmen zu verpflichten."

"Ersatzmaschinen habe die Beklagte nicht vorhalten müssen. Ein derartiger Aufwand sei unverhältnismäßig und führe zu einer wirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Vertreuerung der Flugpreise." 

In diesem Fall hatte der Kläger keinen Anspruch auf die Ausgleichszahlung, da der Streik als außergewöhnlicher Zustand eingestuft wurde.

Ich denke auch, dass dies leider auf deinen Fall zutrifft.

Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände besteht kein Schadenersatz bezüglich der Annullierung des Fluges. Ausgleichzahlungen können jedoch für die fehlende Unterbringung, sowie die Umbuchung eingefordert werden. 

Ich kann Betroffenen, die versuchen ihre Flugpassagier Entschädigung von der Fluggesellschaft einzuklagen nur raten, direkt zu einem Fachanwalt zu gehen.

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