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Hallo,

bei Ihrem Flug von Düsseldorf nach Teheran über Istanbul ist einer Ihrer Koffer verloren gegangen. Turkish Airline zahlte Ihnen statt dem von Ihnen errechneten Wert in Höhe von 1200€ nur 400€. Sie hätten allerdings gern die ganze Summe von Turkish Airlines erstattet und fragen sich ob dies möglich ist.

In Bezug auf den Verlust von Gepäckstücken sollte ein Blick in das Montrealer Übereinkommen geworfen werden. 

Gemäß Artikel 17 Absatz 2 dieses Übereinkommens hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks entsteht. Allerdings gilt dies nur dann, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord Fes Luftfahrzeuges oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers. Der Luftfrachtführer haftet jedoch nicht, wenn und soweit der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einem ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck, einschließlich persönlicher Gegenstände, haftet der Luftfrachtführer, wenn der Schaden auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Leute zurückzuführen ist.

Ihren Ausführungen entnehme ich, dass sich der Koffer zum Zeitpunkt sehr wohl im Obhutsbereich von Turkish Airlines befand und diese somit meiner Meinung nach für den Verlust Ihres Koffers verantwortlich sind und auch den Schaden ersetzen müssen.

Stellt sich also nur noch die Frage, ob der gesamte Betrag beglichen werden muss oder ob die 400€ ausreichend sind. 

Grundsätzlich muss der Luftfrachtführer für den gesamten Schaden aufkommen. In Ihrem Fall also für die 1200€. Im Montrealer Übereinkommen gibt es jedoch eine Haftungshöchstgrenze. Diese liegt bei 1.131 Sonderziehungsrechten und wird in Artikel 22 Absatz 2 geregelt. 1131 Sondererziehungsrechte entsprechen ungefähr 1300€. 

Nun liegen Sie mit Ihren 1200€ unter der Haftungshöchstgrenze, womit ich Turkish Airlines in der Pflicht sehe, Ihnen die 1200€ in voller Höhe zu erstatten. 

Daher denke ich, dass Sie sich noch einmal mit der Airline in Verbindung setzen sollten. Es wäre vielleicht auch von Vorteil noch einmal einen Experten zu konsultieren, da ich in diesem Beitrag lediglich eine Rechtseinschätzung zu Ihrem Problem abgeben kann.

Urteile:

AG Frankfurt, Urteil vom 3.2.2011, Az. 32 C 2427/10 (bei Google einfach suchen: "32 C 2427/10 reise-recht-wiki.de")

Bei einem Gepäckverlust muss die Airline bis zum Haftungshöchstbetrag von ca. 1300€ alles finanziellen Schäden ersetzen.

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