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Hallo!

ich habe das Problem mit Wizzair, dass diese die 93/13/EWR und 1008/2008/EU komplett ignorieren und trotz Nachfrage keinerlei Auskunft ueber den Steuer-und Gebuehrenanteil in den Ticketpreisen geben. Daneben sind die Stornogebuehren (alias Sitzreservierungsgebuehr) mit 80/160 EUR schon im Bereich der Rechtswidrigkeit.

Problem - in Deutschland kann ich diese "Fluggesellschaft" rechtlich nicht fassen, da keine offiziellen Niederlassung. Die ungarische Luftfahrtaufsicht weigert sich, irgendetwas gegen Wizz zu unternehmen und bei der Abt.E-Luftfahrtwesen bei der EU-Kommission drueckt sich auch jeder vor einer Entscheidung.

Ja, man koennte ja theoretisch eine Auskunftsverpflichtungsklage in Deutschland einreichen...aber ich habe da mal meine sehr grossen Zweifel, dass dieses Urteil dann in Ungarn vollstreckt werden kann..

Hat jemand eine alternative Idee, wie man Wizzair zu der Erstattung der nicht genutzten Taxes and Fees bewegen kann (evtl.im bailiff-Verfahren in UK?)?
Gefragt in Rechtsberatung von (140 Punkte)
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Hallo Stefan,

du konntest deinen Flug mit WizzAir nicht antreten und fragst dich nun, WizzAir dir eine komplette Auflistung der Steuern und Fees herausgeben muss.

 Du könntest möglicherweise die volle Erstattung es Ticketpreises verlangen, wenn du den Flug storniert hast.

Dabei darf ich auf folgende urteile verweisen:

LG Frankfurt, Urteil vom 08.06.2014, AZ: 2-24 S 152/13 

Die Fluggesellschaft muss auch den verbleibenden Flugpreis zurückzahlen, wenn sie nicht nachweist, welche Erlöse durch einen anderweitigen Ticketverkauf erzielt wurden oder welche weitere Kosteneinsparung zu verzeichnen war. Dies gilt insbesondere bei Stornierungen lange vor Flugantritt.

Demnach müsste dir WizzAir den Flugpreis erstatten, wenn der freigewordene Platz zum gleichen Preis weiterverkauft werden konnte und die Fluggesellschaft dadurch tatsächlich keinen wirtschaftlichen Schaden erlitten hat. 

Ich bin jedoch der Ansicht, dass WizzAir nicht dazu berechtigt ist die von dir gezahlten Steuern und Gebühren gänzlich einzubehalten. Prinzipiell steht es jedem Flugreisenden zu einen Anspruch gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 BGB geltend zu machen, wenn er den Flug nicht antreten konnte. Dieser Anspruch umfasst sämtliche personenbezogenen Steuern und Gebühren, die in dem Ticketpreis enthalten waren. Diese Zahlungen können von der Fluggesellschaft zurückgefordert werden, da die Airline selbst diese Steuern und Gebühren erst dann abführen muss, wenn der Passagier auch wirklich den Flug antritt. Wenn die Airline die Rückerstattung verweigert, kann eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegen.

Vgl. KG Berlin, Urteil vom 12.08.2014, Az.: 5 U 2/12 

Eine Fluggesellschaft darf kein Entgelt für die Bearbeitung stornierter oder nicht angetretener Flüge verlangen.

Oftmals besteht jedoch die Problematik, dass dem Fluggast nur schwer ersichtlich ist, welche Steuern und Gebühren für welche Aufwendungen anfallen. Es ist daher häufig schwer nachzuvollziehen, welche Ersparnisse die Airline im Rahmen der Stornierung wirklich hatte. Daher wurde gerichtlich entschieden, dass die Airline die Pflicht trifft nachzuweisen, welcher Schaden ihr durch die Stornierung wirklich entstanden ist.

Vgl. LG Frankfurt mit Urteil v. Juni 2014 AZ: 2-24 S 152/13 

Ich denke daher, dass es sinnvoll wäre WizzAir noch einmal zu kontaktieren und eine genaue Auflistung der im Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren zu verlangen. Sollte sie dem Verlangen nicht nachkommen, kannst du dich diesbezüglich auch an einen Fachanwalt für Flugrecht wenden.

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