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Hallo ihr,

ich habe letztens eine Geschichte über eine urlaubsreise gehört, und frage mich, ob die Person in dieser Geschichte einen Anspruch gegen das Hotel oder die Reiseleitung hat.

Es begann damit, dass eine Frau eine Reise nach Sharm El Sheikh in Ägypten gebucht hat. Sie reiste alleine, und buchte deswegen ein Einzelzimmer für die Zeit vom 18. Mai bis zum 1. Juni.  Dafür zahlte sie fast 600 Euro.

Der Ehemann der Frau machte sich bald Sorgen, weil sie sich nicht gemeldet hat, als sie angekommen war. Am 31. Mai fand ausnahmsweise kein Zimmerservice im Zimmer statt, weil die Frau eines der bekannten Do not disturb Schilder an die Tür gehängt hatte. Da aber der Mann für sie angerufen hatte, musste sie ja irgendwie benachrichtigt werden.  

Also wurde ein Zettel mit der Nachricht des Anrufes unter der Tür durchgeschoben. Der Ehemann rief darauf immer wieder beim hotel an, weil seine Frau sich nicht gemeldet hatte. Weil das Hotel den Gast nicht stören wollte, wurden dann zwei weitere Zettel unter der Tür durchgeschoben.  Als auch am 01.Juni die Zettel nicht beachtet wurden, entschied sich das Hotel, die Tür zu öffnen, um nach dem Rechten zu sehen.

Dort wurde dann die Frau gefunden, diese hatte, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat, jedoch wegen einer Harnvergiftung ein akutes Nierenversagen, und lag deswegen ohnmächtig im bett. Deswegen konnte sie auch nicht auf die Zettel antworten. Daraufhin wurde sie in ein örtliches Krankenhaus verlegt, wo sie sich 5 Tage im Koma befand.

Laut der Frau hat diese jeden Abend um 20 uhr ihren Mann angerufen, außer dann am 30. Mai. Sie ging da auf ihr zimmer, weil sie sich nicht so gut gefühlt hat. Wegen einer Magen-Darm-Störung verlor sie viel Flüssigkeit und fiel deswegen ins Koma.  Daraufhin rief der Eheman wohl ca. 20 Mal bei der Rezeption an, und verlangte, dass jemand nachsieht, was aber keiner getan hat.  Er hat sich wohl Sorgen gemacht, dass ihr etwas zugestoßen sei.  Wäre sie früher gefunden wurden, hätte es ihr wohl besser gehen können, und sie hätte nicht sofort ins Krankenhaus gemusst. Auch nach dem Urlaub hätte sie wegen dieser Erkrankung noch lange zeit nicht mehr Arbeiten gehen und im Haushalt Dinge erledigen können.

Das Hotel dagegen behauptet, der Zusammenbruch der Frau sei die Folge von übermäßigem Alkoholkonsum gewesen. Im Hinblick auf den Zeitablauf müsse die Frau bereits zuvor unter Niereninsuffizienz gelitten haben. Sie habe trotz notwendig vorhandener Symptome jedoch keinen Arzt aufgesucht,  was jedenfalls ein überwiegendes Mitverschulden begründe. Abgesehen davon liege bereits keine Pflichtverletzung vor, denn es bestehe keine Pflicht, ständig aufgrund vager Vermutungen Reisegäste zu überwachen und zu kontrollieren. Es komme öfter vor, dass sich Reisende mit Urlaubsbekanntschaften auf ihre Zimmer zurückzögen und nicht gestört werden wollten. Anrufe von Ehegatten Alleinreisender, die mit fehlenden Rückrufen begründet werden, seien in Hotels an der Tagesordnung.

Jetzt steht die Frage im Raum, ob die Frau einen Anspruch wegen vertanen Urlaub und einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen das Hotel hat?

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Hallo, 

als ich mir diesen Sachverhalt so angeschaut habe, musste ich an ein Urteil denken, welches ich vor einiger Zeit gelesen habe.

Genauer gesagt geht es um das Urteil des Landgerichts in Frankfurt vom 9.Januar 2009 (Az. 2-19 O 153/08)

Die Klägerin diesem Fall buchte eine Reise nach Scharm El-Scheich in Ägypten. Der Aufenthalt begann am 18.5.2007 und sollte am 1.6.2007 enden. Die Unterbringung erfolgte in einem Einzelzimmer.

Am 31.5.2007 fand aufgrund eines "Don´t disturb" Schildes an der Tür kein Zimmerservice statt. Die Klägerin rief auch  nicht, wie bisher täglich geschehen, ihren Ehemann gegen 20 Uhr an. Daraufhin rief der Ehemann im Hotel an und fragte nach der Klägerin. Dort wurde ihm allerdings mitgeteilt, dass sie nicht gestört werden möchte und die Angestellten deshalb nicht nach ihr sehen können. Die Hotelangestellten schoben jedoch einen Zettel unter der Tür hindurch um der Klägerin mitzuteilen, dass ihr Mann angerufen hatte.

Auch am 1.6. hing das Schild noch am Zimmer und der Ehemann rief noch mindestens 20 Mal an der Hotelrezeption an und kontaktierte außerdem die Beklagte. Die Hotelangestellten schoben noch 2 weitere Zettel unter der Tür hindurch, dass sich die Klägerin bitte melden möge. Später am Tag wurde das Zimmer dann geöffnet und man die Klägerin mit einer durch Nierenversagen bedingten akuten Harnvergiftung ohnmächtig im Bett liegend.

Die Klägerin verlangt nun von der Beklagten die Rückerstattung, eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit und die Erstattung sonstiger Kosten, da die Beklagte nach ihrer Ansicht nach nicht ihrer Obhut- und Fürsorgepflicht nachgekommen ist.

Das Landgericht Frankfurt hat die Klage jedoch abgewiesen, da die Beklagte nicht verpflichtet ist, auf Wunsch Dritter den ausdrücklichen Wunsch eines Reisenden nach Ruhe zu missachten. 

Fazit

Da sich der hier dargestellte Sachverhalt mit dem von dir dargelegten Sachverhalt meiner Meinung nach sehr ähnelt, denke ich das auch in deinem Sachverhalt die Frau leider keinen Anspruch wegen vertanen Urlaubs und  Schmerzensgeld geltend machen kann.

Dieser Beitrag stellt jedoch nur eine Rechtsmeinung dar. Für weitergehende Informationen kann dir vielleicht ein Fachanwalt helfen.

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