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Mein Freund und ich haben in Griechenland etwas Urlaub gemacht.
Wir beiden wohnen in Leipzig. Wir sind große Fans von Griechenland und finden das Land wirklich mehr als schön! Deshalb entschieden wir uns erneut dahin zu fliegen. Wir haben fast immer Flüge aus Berlin Schönefeld nach Griechenland genommen. So auch dieses Mal.
Der Hinflug verlief wirklich planmäßig und problemlos. Der Rückflug hingegen nicht ganz. Kurz vor unserer Rückreise nach Deutschland erhielten wir die Nachricht von EasyJet, dass unser vorgesehener Flug am nächsten Tag U2 4604 von Thessaloniki nach Berlin Schönefeld, annulliert worden ist.
Als Grund nannte man uns die Streikankündigung von griechischen Fluglotsen (angekündigt war er vom 09.10.2016 – 12.10.2016). Wir waren natürlich nicht besonders happy über diesen Umstand, aber hatten auch irgendwo Verständnis. Ich meine, was kann denn die Fluggesellschaft dazu, wenn sich die Mitarbeiter zu einem Streik entscheiden.
Am Abend vor unserem Rückflug ( 8.10.) erhielten wir dann wieder eine Meldung von Easy Jet, in der es hieß, dass der Flug dann doch statt finden wird. Der Streik wurde plötzlich und kurzfristig abgesagt. Damit standen alle Mitarbeiter wieder zur Verfügung, weshalb eben auch die Flüge doch starten konnten.
Als wir am nächsten Tag planmäßig zum Check In gelaufen sind, meinte ein Mitarbeiter EasyJets, dass der Flug wohl nicht pünktlich starten werden würde. Denn durch die Wiederaufnahme des Fluges wurden die Check In Zeiten etwas verlängert (wieso auch immer, weil die meisten Passagiere dieser Maschine eine rechtzeitige Nachricht erhalten haben, dass der Flug dann doch statt finden wird) und daneben erklärte uns der Mitarbeiter, dass es noch etwas Probleme wegen dem Personal gibt und wie und wann welches eingesetzt werden sollte (Kalkulationsfehler). Dies konnten wir nicht nachvollziehen, denn der Flug vor unserem Flug,der in den frühen Morgenstunden gestartet ist (und wir erst gegen halb 6 nachmittags) , ist trotz derselebn Vorkommnisse in den letzten Tagen, pünktlich gestartet.
Wir verlangten eine Entschädigung für diese Verspätung, doch EasyJet meint, dass der Streik ein für sie nicht vorgesehenes Ereignis war und damit „außergewöhnlich“ im Sinne des Art.5 Abs. 3 VO sei, was für uns bedeuten würde, dass wir keine Entschädigungszahlung von EasyJet bekommen.

Was denkt ihr? ZU RECHT ?

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
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1 Antwort

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Guten Tag, 

Ihnen stellt sich die Frage, ob der Streik, wie von EasyJet angeführt einen außergewöhnlichen Umstand begründet oder nicht. 

Die Frage ob ein Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, ist sehr umstritten. Hierzu ein paar Beispiele:

Urteile die einen Streik als außergewöhnlichen Umstand deklarieren:

AG Rüsselsheim, Urteil vom 27.11.2013, Az. 3 C 305/13 (31) (den Volltext können Sie einsehen, wenn Sie auf "reise-recht-wiki.de" eingeben: "3 C 305/13 (31)")

Ein Fluglotsenstreik begründet einen außergewöhnlichen Umstand.

AG Erding, Urteil vom 27.7.2015, Az. 7 C 1205/14 (bei Google einfach eingeben: "7 C 1205/14 reise-recht-wiki.de")

Ein kurzfristiger Streik kann als außergewöhnlicher Umstand für eine Flugverspätung oder -annullierung gesehen werden. 

Urteil, dass den Streik als außergewöhnlichen Umstand verneint

AG Hamburg, Urteil vom 4.10.2013, Az. 20a C 206/12 (bei Google zu finden unter: "20a C 206/12 reise-recht-wiki.de")

Ein Verdacht auf einen Personalstreik begründet keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Europäischen Fluggastrechteverordnung.

Allerdings war es in Ihrem Fall ja so, dass der Streik gar nicht erst zustande kam und die Verspätung durch die Wiederaufnahme des Fluges entstanden ist, da durch diese die Check-In Zeiten verlängert wurden und es zu Kalkulationsfehlern in Bezug auf das Personal kam. Daher bin ich der Meinung, dass das folgende Urteil, dass entscheidende an dieser Stelle ist:

LG Frankfurt, Urteil vom 29.10.2015, Az. 2-24 S 68/15 (bei Google einfach eingeben: "2-24 S 68/15 reise-recht-wiki.de")

Eine Verspätung die durch eine Umorganisierung des Flugplans eines Flugunternehmens aufgrund eines Streiks zurückzuführen ist, beruht nicht mehr auf einem außergewöhnlichen Umstand. Die Ursache für die Verspätung ist in diesem Fall die Umorganisierung des Flugplans und nicht der Streik, somit ist die Ursache der Verspätung eine wirtschaftliche Entscheidung und entbindet nicht vom Zahlen von Ausgleichszahlungen.

Ich bin durch dieses Urteil der Auffassung, dass Ihnen sehr wohl eine Ausgleichszahlung von EasyJet zusteht. Artikel 7 Absatz 1 legt anhand der Entfernung zwischen Abflug-und Ankunftsort verschiedene Höhen fest. Bei der Entfernung zwischen Berlin und Thessaloniki, die ca. 1500km beträgt, würde das eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250€ pro Person bedeuten. 

Da ich hier nur meine Rechtsmeinung abgeben kann, wäre es vielleicht hilfreich nochmal einen Experten um Rat zu fragen.

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