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Wir haben auf Lufthansa.com eine Flugverbindung von Leipzig nach Bangkok und zurück gesucht.

Wir haben dann eine Flugverbindung von Leipzig über Wien nach Bangkok bekommen.

Rückweg war Bangkok - Frankfurt - Leipzig

Der Hinflug war operatet bei Austrian Airlines. Der Rückflug war direkt mit Lufthansa.

Gebucht wurde aber alles über Lufthansa. Lufthansa hat auch die Rechnung gestellt und die Bezahlung erhalten.

Der Flug von Leipzig nach Wien sollte erst ca. mit 2 Stunden Verspätung starten und wurde zum Schluss annuliert. Da der Flug am Abend statt finden sollte gabs auch an dem Tag keine Alternativen mehr... Am nächsten Tag wurde über die Lufthansa eine neue Verbindung gemacht. Es war die gleiche Flugverbindung nur 24h später. Das hat dann funktioniert. Wir sind dann sozusagen 24h später in Bangkok gelandet.

Ich hatte ein Einschreiben an Lufthansa Costumer Relation geschickt und um 1.200 Euro (2Personen) Entschädidung ersucht. Ich bekam zeitnah eine Email, dass es bearbeitet wird. Knapp 3 Wochen später bekam ich heute eine Email, dass es an Austrian weitergeleitet wurde...

Meine Frage :

Wenn Lufthansa mein Vertragspartner ist, muss dann nicht auch Lufthansa die Entschädigung zahlen? Mit Austrian habe ich ja keinen Beförderungsvertrag ?
Gefragt in Flugannullierung von (120 Punkte)
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1 Antwort

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Hallo Frank,

du hast bei Lufthansa einen Flug von Leipzig nach Bangkok über Wien gebucht. Der Hinflug wurde letztendlich von Austrian Airlines durchgeführt. Dein Zubringerflug hatte 2 Stunden Verspätung und wurde letztendlich abgesagt. Die Ersatzbeförderung hat dich dann 24 Stunden später nach Bangkok geflogen. Als du bei Lufthansa eine Ausgleichszahlung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung beantragt hast, wurde dir mitgeteilt, dass deine Anspruchsstellung an Austrian Airlines weitergeleitet wurde. Dies hat dich verunsichert.

Wer muss dir eine Ausgleichszahlung zahlen?

Ich könnte mir vorstellen, das bei dir ein Fall des Code-Sharings vorlag. 

Code-Sharing ist ein Verfahren, bei dem zwei oder mehrere Fluggesellschaften einen Flug teilen. Dabei führt eine Fluggesellschaft den Flug aus, die andere tritt als Vertriebspartner auf und verkauft Flugscheine für diesen Flug im eigenen Namen.

Diese Definition und weitere Informationen zu Code-Sharing kannst du unter folgendem Link nachlesen:

http://passagierrechte.org/Codesharing 

Im Fall von Code-Sharing muss sich der Fluggast beim Stellen von Ansprüchen immer an das den Flug ausführende Luftfahrtunternehmen wenden.

Siehe hierzu auch folgende Urteile:

AG Frankfurt, Urteil vom 15.6.2007, Az. 31 C 739/07 (bei Google einfach eingeben: "31 C 739/07 reise-recht-wiki.de")

Im Rahmen eines Code-Sharing-Fluges haftet lediglich das ausführende, nicht das beauftragende Unternehmen.

AG Nürtingen, Urteil vom 25.1.2013, Az. 46 C 1399/12 (bei Google einfach eingeben: "46 C 1399/12 reise-recht-wiki.de")

Liegt ein Fall des Code-Sharings vor, so sind die Ansprüche aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gegen das den Flug tatsächlich ausführende Luftfahrtunternehmen zu richten und nicht gegen das Luftfahrtunternehmen, welchem die Flugnummer zuzurechnen ist.

BGH, Urteil vom 26.11.2009, Az. Xa ZR 132/08 (bei Google zu finden unter: "Xa ZR 132/08 reise-recht-wiki.de")

Entsteht eine Flugverspätung oder Annullierung im Sinne der EU-Verordnung, so muss sich der Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen das den Flug tatsächlich ausführende Luftfahrtunternehmen richten.

Fazit

Auch wenn Lufthansa dein Vertragspartner ist und du bei diesen deine Tickets gekauft hast, so war dennoch Austrian Airlines das ausführende Luftfahrtunternehmen von dem annullierten Flug, weswegen dir Austrian Airlines in meinen Augen die Ausgleichszahlung zahlen muss. 

Ich kann in diesem Beitrag jedoch nur meine persönlichen Gedanken schildern. Es steht dir daher selbstverständlich zu einen Anwalt für Reiserecht um Rat zu fragen.

Beantwortet von (7,140 Punkte)
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Hallo Luna,

ich danke Dir für die Mühe und die sachliche Erklärung.
Ich habe die Angelegenheit letzte Woche an eine Anwältin übergeben.
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