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Guten Tag,

hoffentlich kann mir jemand helfen zumindest einen Teil meines Geldes wiederzubekommen.

Ich hatte bei TUI eine 3-wöchige Pauschalreise in die Türkei gebucht und flog um 6:00 Uhr von Frankfurt mit TUIfly Flug X3 0118 nach Dalaman mit Ankunft um 10:15 Uhr. Zurück flog ich ebenfalls mit TUIfly Flug X3 0119 um 4:05 Uhr von Dalaman und erreichte Frankfurt um 13:40 Uhr. In der Türkei bewohnte ich ein 4-Sterne-Hotel mit dem für mich unvergesslichen Namen Seno Resat Sarigerme! Ich hatte ein Zimmer mit Balkon und Meerblick gebucht. Die komplette Reise kostete mich um die 2.600€.

Mein ganzer Urlaub fing aber schon unter keinem guten Stern an. Am Hotel angekommen, konnte ich mein Zimmer erst nach einer Wartezeit von 5,5 Std beziehen. Außerdem war es nicht mein gebuchtes Zimmer, sondern eines im Erdgeschoss ohne Balkon und direkt am Pool. Grund dafür war, dass an meinem ursprünglichen Zimmer eine Reparatur am Türschloss durchgeführt werden musste. Das eigentliche Problem am Ersatzzimmer war, dass 3 Wände und das Bett von Schimmel übersäht war. Meine Halsschlagader klopfte und wurde immer dicker vor Ärger und Ekel. Die Krönung des Ganzen befand sich aber im Bad. Es roch nach Fäkalien. Bei genauerem Hinsehen sah ich, dass das Abflussrohr nicht richtig abgedichtet war. Das ganze Zimmer war stark verschmutzt und unsagbar laut aufgrund der Poolbar, die bis 24 Uhr geöffnet hatte.

Unverzüglich meldete ich dies alles dem Reiseveranstalter und wollte die komplette Mängelliste, die ich erstellt hatte, schriftlich bestätigt haben. TUI weigerte sich jedoch, was ich nicht nachvollziehen konnte. Erst nach 2 Tagen konnte ich mein eigentlich gebuchtes Zimmer beziehen. Aber auch dort war nicht alles so rosig wie versprochen. Das Badezimmer war extrem klein. Zwischen Dusche und Toilette waren nicht einmal 0,5m Abstand. Es gab keine Ablagefläche und der Duschvorhang schloss den Toilettenbereich mit ein. Außerdem fand ich es extrem ekelhaft, dass das Personal mit Essensresten beschmutzter Kleidung herumlief.
Meiner Meinung nach sind die vom Hotel angegebenen 4 Sterne nicht erfüllt.

Habe ich deshalb einen Anspruch auf Reisepreisminderung wegen mangelhaft erbrachter Reisevertragsleistung?
Gefragt in Reisevertragsrecht von
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1 Antwort

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Hallo, 

sie fragen nach einer Reisepreisminderung, da Sie finden, dass die 4-Sterne des ausgezeichneten Hotels nicht gerechtfertigt seien. Grund dafür waren diverse Unstimmigkeiten.

Reisemangel:

Einschlägig sind meiner Meinung nach die § 651 a ff BGB, da diese das deutsche Reiserecht regeln. Damit aber ein Anspruch auch eine Minderung des Reisepreises in Frage kommt, müsste zunächst geklärt werden, ob die aufgelisteten Dinge auch einen Reisemangel i.S.v. § 651 i BGB vorliegt. Hier zunächst mal der Gesetzestext:

 „Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen.

Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln, wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann. 

Ein Reisemangel liegt auch vor, wenn der Reiseveranstalter Reiseleistungen nicht oder mit unangemessener Verspätung verschafft.“

Demnach könnten die einzelne Dinge tatsächlich einen Mangel begründen. 

Minderung:

Um nun zu wissen, wie hoch eine Minderung entsprechend ausfallen könnte, müsste man auf aktuelle Urteile (finden Sie alle im Volltext auf der Website reise-recht.wiki.de) zurückgreifen. Hier mal eine beispielhafte Auflistung:

LG Hamburg, Urt. v. 30.04.1999, Az.: 313 S 183/98

Der Umzug innerhalb der Hotelanlage kann je nach Aufwand eine Minderung zwischen 0 bis 50 % des jeweiligen Tagesreisepreises für den betroffenen Tagnach sich ziehen.

AG Kleve, Urt. v. 06.04.2001, Az: 36 C 47/01

Muss ein Reisender unzumutbar lang auf die Bereitstellung des gebuchten Zimmers warten, verringert sich der Tagesreisepreis um 30%.

LG Kleve, Az.: 6 S 23/96

Lärm durch Barmusik bis 1.00 Uhr nachts kann zu einer Minderung bis zu 20 % führen, wenn im Prospekt ein ruhiges Ferienhotel ausgewiesen war.

AG Köln, Urt. v. 14.03.2006, Az.: 133 C 56/05

Fäkaliengeruch im Hotelzimmer stellt einen Reisemangel dar.

LG Hamburg, Urt. v. 30.04.1999, Az.: 313 S 183/98

Bei einem Schimmelpilzbefall im Badezimmer oder im Hotelzimmer kann eine Minderung in Höhe von 3%-30% abhängig vom Ausmaß des Befalls in Betracht kommen.

Eine genaue Betrachtung kann meiner Meinung allerdings nur von einem Fachanwalt oder einem Richter beurteilt werden. Die Höhe würde sich im Endeffekt dann folgendermaßen ergeben:

OLG Celle, Urt. v. 17.6.2004, Az.: 11 U 1/04

Einem Reisenden zustehende Minderungsanteile sind im Wege der Gesamtwürdigung zu ermitteln. Die Minderungsquoten sind zu addieren.

Wie gesagt, ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Sie einen Anspruch auf eine Reisepreisminderung haben könnten. Wie hoch das wäre, lässt sich fernab schlecht beurteilen, da auch immer eine Einzelfallabwägung vorgenommen werden muss. Für einen umfassenden Überblick kann ich es allerdings empfehlen Im Forum mal nach weiteren Beiträgen zu ähnlichen Themen zu schauen.

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