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Guten Tag,

wie so oft, buchte ich auch dieses Jahr eine Urlaubsreise bei Neckermann. Bei diesem Reiseveranstalter hatte ich bis jetzt nur positive Erfahrungen gemacht. Der Service ist super und das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. Wie gesagt…bis jetzt.

Für diesen Urlaub wollte ich einmal was anderes ausprobieren und buchte aus diesem Grund eine 2-teilige Südafrika-Reise. Diese Pauschalreise sollte 2 Wochen dauern und Südafrika, sowie die Seychellen beinhalten. Um diese Reise realisieren zu können, wurde alles über ein Neckermann-Reisebüro gebucht. Mein 1. Flug war ab Frankfurt über Istanbul nach Kapstadt geplant und ich sollte mit Turkish Airlines Flug TK1594 um 19:10 Uhr ab Frankfurt fliegen. Um 23:10 Uhr in Istanbul zwischenlanden und um 1:55 Uhr weiter nach Kapstadt mit Flug TK44. Ankunft in Kapstadt war um 12:10 Uhr. Für meinen 2. Reiseabschnitt sollte ich nach einer Woche in Kapstadt mit British Airways Flug BA4406 um 9:00 Uhr von Kapstadt nach Johannesburg fliegen. Ankunft in Johannesburg wäre um 11:00 Uhr, wo es dann mit Air Seychelles Flug HM60 um 13:45 Uhr weiter ging nach Mahe Island (Seychellen). Ankunft dort wäre um 20:40 Uhr vorgesehen.

In Südafrika wurde für mich das 4-Sterne-Hotel Protea Cape Castle fest gebucht, von wo ich mit einer Mietwagenrundreise starten wollte. Auf der Reise musste ich entsprechende Voucher vorzeigen. Als ich im Hotel ankam und in mein Zimmer einchecken wollte, wurde mir mitgeteilt, dass die Reise storniert sei. Leider konnte ich auch keine Voucher vorzeigen, da diese am Flughafen noch nicht verteilt worden waren. Ich war kurz vor einem Ohnmachtsanfall! Das konnte ich nicht glauben! das Hotel erklärte sich dennoch bereit mir ein Zimmer zur Verfügung zu stellen. Sofort wollte ich alles telefonisch regeln und rief bei Neckermann an. Dieser versprach sich um alles zu kümmern. Zu meinem Leidwesen wurde mir täglich der Zugang zu meinem Zimmer per Chipkarte gesperrt. Jedes Mal wurde ich aufs Neue nach den Vouchern gefragt. Das war alles extrem ärgerlich und mir blieb nichts anderes übrig, als immer wieder bei Neckermann anzurufen und nach den Vouchern zu fragen!

Am 3. Tag kamen endlich die Voucher an und ich hatte bereits eine Telefonrechnung in Höhe von 160€! Endlich konnte mein Urlaub losgehen und ich unternahm als Entschädigung eine Safaritour, die ich schon bei Neckermann mitgebucht hatte. Da ich so begeistert war, sollte ich unbedingt eine 2. Tour unternehmen und wurde in einem Prospekt fündig, welches in der Hotellobby auslag. Doch leider entpuppte sich diese Tour zum Alptraum!

Es stellte sich heraus, dass der Safari-Jeep nicht verkehrstauglich war. Der Fahrer fuhr aufgrund seiner rasanten Fahrweise in ein Schlagloch so, dass alle Insassen nach oben geschleudert wurden. Ich stieß mit dem Kopf mit voller Wucht gegen die Stahlstange, die über mir war und musste zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht werden. dort wurden aber lediglich die äußeren Wunden behandelt. Später, zurück in Deutschland erhielt ich die Diagnose einer Nasenbeinfraktur, pränasaler Weichteilverletzung und einer Gehirnerschütterung.

Da mir in Südafrika im Krankenhaus nichts dergleichen diagnostiziert wurde, setzte ich meinen Urlaub fort und flog schließlich auch auf die Seychellen. Normalerweise hatte ich mir vorgenommen dort zu tauchen und zu schwimmen, was mir aber aufgrund der entzündeten Wunde am Kopf nicht möglich war. Deshalb konnte ich lediglich die Füße ins Wasser hängen lassen. Außerdem hatte ich starke Schmerzen und so war es unvermeidlich etliche Schmerzmittel zu nehmen. Zudem machte mir das Klima zu schaffen. Als ob ich nicht schon genug gestraft sei, befand sich am anderen Ende des Grundstücks eine Baustelle. Jeden Tag zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr war ein kaum erträglicher Baulärm zu hören.

Zuhause angekommen ging ich erneut zum Arzt und wurde unverzüglich 2 Wochen krankgeschrieben. Somit hatte ich einen Umsatzausfall von über 2 Wochen wegen starken Kopfschmerzen, Sehstörungen und Schwindel.

Habe ich einen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten, Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, Schmerzensgeld und Umsatzausfall?
Gefragt in Reisevertragsrecht von
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1 Antwort

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Hallo,

deine Afrika-Reise verlief alles andere als glimpflich. Dein Hotelzimmer wurde immer wieder versperrt, weil dir die Voucher fehlten. Auf der Safari ereignete sich ein schlimmer Unfall, weshalb die restliche Reise auch nicht glimpflich verlief. Nun stellst du also die Frage, ob du einen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten, Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, Schmerzensgeld und Umsatzausfall hast.

Zunächst einmal sei geklärt, wie es sich mit dem Hotelzimmer verhält.

Um Ansprüche geltend machen zu können, muss ein Reisemangel vorliegen. Ein Reisemangel ist das Vorhandensein eines Fehlers oder das Nichtvorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft. Die genaue Definition kannst du hier nachlesen.

Dadurch, dass dein Zimmer 3 Tage lang immer wieder gesperrt wurde, liegt meiner Auffassung nach ein Reisemangel vor. Das Hotel wollte zwar erreichen, dass du die Voucher vorlegst, die hast du aber von der Reiseleitung nicht erhalten. Ein Durchschnittsreisender kann erwarten, dass eine ständige Rücksprache mit dem Hotelpersonal nicht nötig ist, um das eigene Zimmer aufsuchen zu können. Es liegt also eine unerwartete Beeinträchtigung vor, die einen Mangel begründet.

Für die Dauer des Mangels (also 3 Tage) steht dir nach § 651 d BGB eine Reisepreisminderung zu:

(1) Ist die Reise im Sinne des § 651c Abs. 1 mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 638 Abs. 3. § 638 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.

Nun zu dem wirklich schlimmen Unfall. Welche Ansprüche hast du in Bezug auf den Unfall?

In Betracht käme, wie du schon gefragt hast, ein Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Anspruchsgrundlage ist hier § 651 f BGB:

(1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

(2) Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

Die zweite Safari hast du in einem Prospekt gefunden, das im Hotel auslag. Daraufhin hast du diese Safari gebucht und unternommen. Grundsätzlich ist es so, dass ein Reisevertrag, der hier vorliegt, den Reiseveranstalter dazu verpflichtet, die Leistungen vertragsgemäß zu erbringen, die vorher vereinbart wurden. Dadurch, dass du die Safari erst im Hotel gebucht hast, ist sie meiner Meinung nach, nicht Bestandteil des Vertrags.

Es ist bei einem Reisevertrag zwar eine Leistungsänderung möglich, wodurch sich auch die Pflichten des Reiseveranstalters ändern. Allerdings muss für eine Leistungsänderung eine Vereinbarung beider Vertragsparteien vorliegen. Du hast es nicht mit Neckermann abgesprochen, weshalb hier keine Leistungsänderung vorliegt.

Du hast die Safari im Hotel gebucht, allerdings ist das Hotelpersonal grundsätzlich nicht befugt, den Reisevertrag so zu ändern, dass der Reiseveranstalter für die Safari haften müsste.
Von Neckermann war also nur die erste Safari geschuldet und musste nicht damit rechnen, dass eine weitere Safari zu seinen Lasten wahrgenommen wird. Neckermann hatte keinen Einfluss auf diese Safari, weshalb das Verhalten des Hotelpersonals nicht zugerechnet werden kann.

Zu einem ähnlichen Fall hat das LG Frankfurt ein Urteil gesprochen. Du kannst das Urteil einfach finden, wenn du auf Google „2-24 O 135/14 reise-recht-wiki.de“ eingibst:

LG Frankfurt, Urt. v. 23.07.2015, Az: 2-24 O 135/14
Die wiederholte Sperrung des Zugangs zum Hotelzimmer aufgrund fehlender Vouchers, sowie daraus entstehende Umstände und Kosten stellen einen Reisemangel dar, der durch den Reiseveranstalter zu entschädigen ist.
Ein Reiseveranstalter muss keinen Ersatz für Schäden leisten, die dem Reisenden während der Teilnahme an touristischen Angeboten entstehen, wenn diese nicht Teil der gebuchten Pauschalreise sind.

Ich fürchte also, außer der Reisepreisminderung wegen des versperrten Zimmers, steht dir keine weitere Entschädigung zu.

Ich lege dir dennoch ans Herz, einen Anwalt aufzusuchen, um eine qualifizierte Rechtsberatung einzuholen. Die jeweiligen Entscheidungen hängen immer vom Einzelfall ab, was durch einen Anwalt besser beurteilt werden kann.
 

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