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Wunderschönen guten Tag,

meine Frau und ich beschlossen dieses Mal unseren Urlaub in Duni an der südlichen bulgarischen Schwarzmeerküste zu verbringen. Dort soll der Strand 4-5km lang und 100m breit sein. Und unser Hotel, das Duni Royal Marina Palace, welches zum Duni Royal Resort gehört, grenzt an das Naturschutzgebiet Alepu, welches Teil des Strandscha-Naturparks ist. so hatten wir eventuell die Möglichkeit an einer Safari-Tour teilzunehmen. Außerdem soll diese Bucht sehr beliebt bei Windsurfern sein und somit auch für mich interessant, denn Windsurfen machte mir sehr viel Spaß.

Deshalb buchte ich eine einwöchige Pauschalreise bei Bucher. Wir sollten mit SunExpress Flug XQ3231 um 16:25 Uhr ab Halle/Leipzig fliegen und somit um 19:50 Uhr in Burgas (Bulgarien) landen. Zurück sollte es wieder mit SunExpress Flug XQ3230 um 21:50 Uhr von Burgas gehen und eine planmäßige Landung war um 23:20 Uhr in Halle/Leipzig vorgesehen. Auf unserem Flug nach Bulgarien kamen meine Frau und ich schon zu der Entscheidung, dass wir falls möglich auf jeden Fall eine Jeep-Safari erleben wollten.

Darum buchten wir auch unverzüglich bei unserer Ankunft solch eine Safari bei der Reiseleitung.
Wir hatten einen tollen Urlaub und freuten uns sehr auf unseren 2. Letzten Tag, an dem die Safari stattfinden sollte. Zu Beginn der Safari-Tour verlief alles problemlos und wir konnten viel sehen, doch dann geschah dieser Unfall. Leider können wir nicht sagen weshalb unser Auto kippte. Fakt ist, meine Frau erlitt große Schmerzen, an denen sie bis heute leidet.

Nun zu meiner Frage:

Ich wollte von Bucher Schmerzensgeld verlangen, was jedoch abgelehnt wurde. Bucher begründete dies damit, dass in der im Hotel ausgelegten Broschüre ein Vereis stand, dass Bucher nur der Vermittler der Safari sei. Der Verantwortliche sei der örtliche Veranstalter.

Kann mir jemand helfen? Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Sie haben eine Pauschalreise nach Bulgarien gebucht. Sie buchten bei der Reiseleitung eine Safari, auf welcher der Jeep jedoch einen Unfall hatte, bei dem Ihre Frau sich verletzte.  Sie fragen sich nun, ob Sie dadurch einen Anspruch auf Schadensersatz haben. 

Meines Erachtens besteht dann ein Anspruch, wenn der Reiseveranstalter für den Unfall verantwortlich ist. 

Das könnte in Ihrem Fall problematisch sein, da der Reiseveranstalter die Safari nur vermittelt hat. Dazu auch folgendes Urteil:

AG Düsseldorf, Urt. v. 16.12.2004, Az: I-12 U 90/04 ( Das Urteil können Sie unter:  Az: I-12 U 90/04 reise-recht-wiki bei Google finden)

Eine Urlauberin verletzt sich während eines Jeep-Ausflugs, den sie im Rahmen ihres 2-wöchigen Urlaubs in Venezuela gebucht hatte. Sie verlangt nun von ihrem Reiseveranstalter Schadensersatz und ein entsprechendes Schmerzensgeld. Der Veranstalter weigert sich der Zahlung. Er habe den Jeep-Ausflug lediglich vermittelt und sei somit nicht für die Folgen eines Unfalls verantwortlich.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Klage abgewiesen. Der Beklagte habe im Vorfeld des Ausflugs ausreichend deutlich gemacht, dass er diesen lediglich vermittle. Eine Verantwortlichkeit oder gar eine Haftung sei deshalb ausgeschlossen.

Ich könnte mir daher vorstellen, dass auch Ihnen leider kein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. 

Um eine konkrete Einschätzung zu bekommen, könnte es wegen der komplexen Einzelheiten aber sinnvoll und hilfreich sein, einen Fachanwalt für Reiserecht zu Rate zu ziehen

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