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Hallo,

nicht zu glauben, was ich in Havanna erlebt habe.

Havanna vor einer Kulisse aus unwiderstehlichen Farben mischt sich verblasster Glanz mit sorgfältig restaurierten Gebäuden aus der Kolonialzeit. Diese Stadt zieht einen in den Bann wie keine andere. Das könnt ihr mir glauben, denn ich habe schon viele Städte besichtigt. Es wird die ganze Nacht hindurchgefeiert und die Menschen sind voller Lebensfreude. Meine Lebensfreude wurde aber ganz schnell bei der Ankunft in Havanna getrübt.

Ich hatte bei Lamatravel.de 2Wochen in einem 3 Sterne Hotel Urlaub inklusive Flug gebucht. Mein Flug mit Condor DE2184 startete um 15:20 Uhr in Frankfurt und landete planmäßig um 20:20 Uhr in Havanna. Zurück flog ich ebenfalls mit Condor Flug DE2185 um 22:20 Uhr von Havanna und erreichte Frankfurt somit um 14:21 Uhr.

Als ich, wie gesagt, um 20:20 Uhr in Havanna ankam, fand ich weder die Reiseleitung, noch einen Transfer zum Hotel vor. Gut, das war nicht gerade „kundenfreundlich“, aber damit konnte ich noch leben. Schlimmer fand ich, dass es im Hotel keine Begrüßung gab und auch keinen Kofferservice. Ich musste mein Gepäck selbst auf mein Zimmer bringen. Ok, ich bin nicht von schwacher Gestalt und konnte meinen Koffer selbst tragen, aber der schlechte Service und die Unfreundlichkeit nahmen einfach kein Ende. Die Mitarbeiter des Hotels waren überaus mürrisch und unfreundlich, sodass man als Gast ständig das Gefühl hatte, unerwünscht zu sein. Das Essen war sehr schlecht und einfach nur einfallslos. Hinzu kam eine unerträgliche Lautstärke bei den Bingospielen zwischen 14 Uhr und 16 Uhr. Der absolute Wahnsinn aber war mein Zimmer. Ich schlief in einem Bett mit durchgelegener Matratze. Auf dem Fußboden tummelten sich unzählige Insekten. Im Badezimmer waren die Armaturen verkalkt, es befand sich dauernd Wasser auf dem Boden und das Schlimmste waren die freiliegenden elektrischen Kabel. Unglaublich so eine Sauerei. Zu allem Übel konnte ich meine Wertsachen nicht in den dafür vorgesehenen Banksafe legen, da dieser Defekt war.

Das Hotel war definitiv keine 3 Sterne wert. Als ob das alles nicht gereicht hätte, gab es draußen eine Geräuschbelästigung ab 6 Uhr durch einen Dieselgenerator, der sich ca. 30m vom Hotel entfernt befand. Noch dazu war der Strand verdreckt. Ich hatte die Nase gestrichen voll und war froh, als ich meine Heimreise wieder antreten konnte.

Habe ich einen Anspruch auf Reisepreisminderung aufgrund der Reisemängel?
Gefragt in Reisevertragsrecht von
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2 Antworten

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Hallo,

dass die Kuba-Reise mangelhaft war, ist wirklich sehr ärgerlich. Sie wollen eine Reisepreisminderung geltend machen.

Hierfür müsste ein Reisemangel vorliegen. Dies ist in § 651 c BGB festgelegt:

(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

Ein Reisemangel ist das Vorhandensein von Fehlern bzw. das Nichtvorhandensein von zugesicherten Eigenschaften. Die genaue Definition kann hier nachgelesen werden. Zu den Fehlern einer Reise gehören jedoch nicht Störungen, die dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen sind, höhere Gewalt und bloße Unannehmlichkeiten.

Nicht jeder Unterschied zu den heimischen Lebensverhältnissen bzw. Standards stellt also einen Reisemangel dar. Urlauber, die ins Ausland verreisen, setzen sich bewusst anderen Lebensverhältnissen aus. Deutsche Standards sind vielfach nur im europäischen Ausland vorzufinden.

Du hast eine Reise nach Kuba gebucht. Kuba ist ein sozialistisches Entwicklungsland, weshalb hier nicht die gleichen Standards wie in Deutschland bzw. Europa erwartet werden können.

Ein Transfer vom Flughafen zum Hotel ist als Reisemangel anzusehen, wenn er vertraglich vereinbart bzw. im Prospekt zugesichert wurde. Deinem Bericht kann ich so eine Zusicherung leider nicht entnehmen. Außerdem müssen in einem sozialistischen Land der Dritten Welt Einschränkungen beim Service als Unannehmlichkeiten akzeptiert werden. Ein Anspruch auf Reisepreisminderung wird dadurch nicht begründet.

Auch der Service im Hotel und die Unfreundlichkeit der Mitarbeiter beruht lediglich auf subjektiven Wertungen, weshalb auch hier kein Anspruch auf Reisepreisminderung begründet wird. Das gleiche betrifft die Auswahl des Essens. Hier würde eine Minderung des Reisepreises nur in Frage kommen, wenn ein besonderes Essen vertraglich geschuldet war.

Der Lärm, der durch die Bingospiele entstand, begründet leider auch keinen Anspruch auf Minderung.
Den Befall der Unterkunft mit Ungeziefer muss man insbesondere in touristisch weniger erschlossenen Ländern ertragen, wenn es sich um eine einfache Unterkunft handelt. Ungeziefer stellt in dem Entwicklungsland Kuba deshalb lediglich eine Unannehmlichkeit dar.

Auch ein Banksafe gehört in Mittelklassehotels nicht zur geschuldeten Leistung, weshalb der Defekt ebenfalls eine zu akzeptierende Unannehmlichkeit darstellt.

Bei Kuba handelt es sich um ein Entwicklungsland der Dritten Welt, das sozialistisch und kommunistisch beherrscht ist. Darum sind leider verkalkte Armaturen, Ungeziefer, Unfreundlichkeit etc. als Unannehmlichkeit hinzunehmen.

Allerdings bilden freiliegende Kabel ein sehr hohes Sicherheitsrisiko, weshalb meiner Ansicht nach eine Minderung des Reisepreises bezüglich dessen gerechtfertigt wäre.

Zu Reisepreisminderungen in einem Entwicklungsland wie Kuba, habe ich das folgende Urteil gefunden:

AG Tiergarten, Urt. v. 18.03.1997, Az: 2 C 480/96
Bucht man eine Reise in ein sozialistisches Entwicklungs- bzw. Schwellenland, wie etwa Kuba, kann man, vor allem wenn es sich um eine Billigreise in einem drei-Sterne-Hotel handelt, nicht die gleichen Standards erwarten, wie sie in industrialisierten Ländern im Westen vorherrschen.

Leider muss ich dir sagen, dass du meiner Meinung nach ziemlich viel als Unannehmlichkeit hinnehmen musstest, weil du nach Kuba gereist bist. Lediglich die freiliegenden Kabel begründen einen Anspruch auf Reisepreisminderung.

Setze dich am Besten mit einem Anwalt in Verbindung, um deinen Einzelfall noch einmal genauer zu erläutern. Der Anwalt kann dir außerdem erklären, welche Ansprüche woraus entstehen und wie hoch sie ausfallen.
 

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Sie haben eine Reise nach Havanna gebucht. Das Hotel entsprach leider nicht Ihren Ansprüchen und Sie fragen nun nach Ihren Ansprüchen.

Mögliche Ansprüche können sich aus dem Reisevertragsrecht, das im BGB geregelt wird, ergeben. Genauer gesagt aus §651 c Absatz 1 BGB. 

Hat die Reise nämlich nicht die zugesicherten Eigenschaften und ist sie mit Fehlern behaftet, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern, so können die Reisenden Ansprüche aus den §§651 d-f BGB geltend machen. 

In dem von Ihnen beschriebenen Fall könnte meiner Meinung nach ein Reisemangel im Sinne von §651 c Absatz 1 BGB vorliegen. Zur Orientierung hier ein paar Urteile:

LG Duisburg, Urt. v. 20.11.2003, Az: 12 S 176/03 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " Az: 12 S 176/03 reise-recht-wiki.de")

Der Kläger nahm den Reiseveranstalter auf Reisepreisminderung in Anspruch. Der Reisende buchte über den Reiseveranstalter ein Hotelzimmer, welches sehr verdreckt war. Ein Ausweichquartier war ebenso sehr verschmutzt. Der Kläger rügte dies vor Ort und reiste vorzeitig ab.

Das Landgericht Duisburg ließ die Klage zu und sprach dem Kläger eine Preisminderung zu.

Preisminderung von 15%

AG Düsseldorf, Urt. v. 15.08.2011, Az: 51 C 4412/11 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " Az: 51 C 4412/111 reise-recht-wiki.de")

Es besteht ein Minderungsrecht des Reisenden bei verschmutztem und heruntergekommenen Zimmer sowie Lärmbelästigung durch Lüftungsrohre.

LG Duisburg, Urt. v. 20.11.2003, Az: 12 S 176/03 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: "Az: 12 S 176/03 reise-recht-wiki.de")

Der Kläger nahm den Reiseveranstalter auf Reisepreisminderung in Anspruch. Der Reisende buchte über den Reiseveranstalter ein Hotelzimmer, welches sehr verdreckt war. Ein Ausweichquartier war ebenso sehr verschmutzt. Der Kläger rügte dies vor Ort und reiste vorzeitig ab.

Das Landgericht Duisburg ließ die Klage zu und sprach dem Kläger eine Preisminderung zu.

Es könnte also durchaus ein Reismangel vorliegen. Beachten ist hierbei jedoch, dass ein Mangel dem Reiseveranstalter auch gemeldet werden muss. 

Mängelanzeige und Abhilfeverlangen

Der Mangel muss gemäß 651 d Abs. 2 BGB alsbald (unverzüglich) dem Reiseveranstalter angezeigt werden muss. Der Mangel kann angezeit werden, indem der Reiseveranstalter kontaktiert wird. Sie geben nicht genau an, ob Sie Ihren Reiseveranstalter benachrichtig haben. Dies ist doch Voraussetzung für einen Mangel, da dem Reiseveranstalter die Chance gegeben werden muss, selbst dem Mangel abzuhelfen. Erst wenn das nach einer Mangelanzeige nicht geschieht, ensteht ein Anspruch auf Reisepreisminderung.

Amtsgericht München, Urteil vom 12.04.2013 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "264 C 25862/11 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Die Mängel sind gegenüber der Reiseleitung anzuzeigen.

Sie könnten meines Erachtens also durchaus einen Anspruch auf eine Reisepreisminderung haben. Diese besteht aber nur dann, wenn Sie auch eine Mangelanzeige gemacht haben. 

Dieser Beitrag stellt jedoch nur meine persönliche Rechtsmeinung dar. Einen Rechtsrat kann Ihnen nur ein Anwalt geben.

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