Guten Tag,
leider war das Hotel auf Teneriffa, welches Sie im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hatten, nicht wie erwartet. Sie fühlten sich insbesondere von einem Rauch- und Fäkaliengeruch gestört und sind daraufhin auf eigene Faust in ein anderes Hotel umgezogen.
Nun würden Sie gerne eine Erstattung vom Reiseveranstalter verlangen.
Die Rechte bei Reisenden sind neuerdings in §651 i BGB geregelt. Liegt ein Mangel vor, so können Reisende verschiedene Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen. So beispielsweise der Anspruch auf Abhilfe vor Ort n. §651 k BGB oder die Minderung des Reisepreises nach der Reise n. §651 m BGB.
Wichtig ist in beiden Fällen, dass eine Mängelanzeige erfolgt. Dies ist in §651 o BGB geregelt. Die Mängelanzeige muss unverzüglich vorgenommen werden. Nur wenn dies auch geschehen ist, könnten Sie eventuelle Rechte einfordern.
Verlangt ein Reisender Abhilfe, so hat der Veranstalter diese zu gewähren. Leistet dieser keine Abhilfe in einer gesetzten Frist, so kann der Reisende sich selbst Abhilfe verschaffen. In ihrem Fall wäre es dann eben möglich in ein neues Hotel zu ziehen.
Dies haben Sie auch wahrgenommen. Nun müsste man schauen, ob die Unannehmlichkeiten vor Ort auch tatsächlich einen Reisemangel darstellen, so dass Sie ihre Ansprüche auch wirksam geltend machen könnten. Dies könnten folgende Urteile klären:
AG Köln, Urt. v. 14.03.2006, Az.: 133 C 56/05 (bei reise-recht-wiki zu finden)
Fäkaliengeruch im Hotelzimmer stellt einen Reisemangel dar.
LG Frankfurt, Urt. v. 07.05.2009, Az.: 2-24 S 236/08 (bei reise-recht-wiki zu finden)
Weist das dem Reisenden zugewiesene Hotelzimmer erhebliche Reisemängel auf, die eine Minderungsquote von mindestens 20 % rechtfertigen, dann ist ein Hotelwechsel als notwendige Abhilfemaßnahme anzuerkennen die der Reiseveranstalter zu bezahlen hat.
Demnach gehe ich davon aus, dass die Geruchsbelästigungen sehr wahrscheinlich einen Reisemangel begründen. Wie hoch eine Minderung im konkreten Fall ausfällt ist nach einer Schätzung zu beurteilen. Die Höhe bemisst sich auch je nach der Zeit der betroffenen Tage und natürlich dem Reisepreis.
Insgesamt ist es also immer eine Frage des Einzelfalls. Im Zweifel ist es deshalb auch immer von Vorteil sich einen professionellen Rat eines Anwalts einzuholen.