3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,813 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Kein Anspruch auf Reisepreisminderung?
Ich hatte eine 2-wöchige Alanya Pauschalreise ab Hamburg bei travelix persönlich im Reisebüro gebucht. Wohnen sollten meine Frau und ich im Angora Side. Alanya war der große Wunsch meiner Frau, da sie dort schon in Kindheitstagen ihren Urlaub verbracht hatte. Unbedingt wollte sie eine Bootstour mit dem legendären Piratenschiff erleben. Da sie jetzt im Rollstuhl sitzt, hätte sie so die Möglichkeit mit dem Boot durch den Hafen zu fahren und so einfacher einen Blick auf die Landschaft zu haben. Ebenso würde sie die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der Stadt, z.B. roter Turm, alte Werft und Burg von Alanya, sehen können. Aber das größte Glück wäre, wenn sie Delphine oder Meeresschildkröten sehen könnte.
Wie bereits erwähnt, sitzt meine Frau im Rollstuhl und deshalb wies ich bei der Buchung darauf hin, dass das Hotel unbedingt rollstuhlgerecht sein musste. Das Reisebüro faxte unverzüglich dem Hotel die Mitteilung, dass das Zimmer für eine Frau mit Handycap benötigt wird und sie im Rollstuhl anreist. Es wurde um eine Rückbestätigung gebeten, was vom Hotel auch getan wurde. Nachdem alles geregelt war, freuten wir uns ungemein auf unseren Urlaub.
Doch bei unserer Ankunft im Hotel mussten wir feststellen, dass das Zimmer nicht für einen Rollstuhl geeignet war und wurden deshalb im Hotel Sandy Beach untergebracht. Nach unserer Reise hatte ich mich bei travelix beschwert und bekam einen Verrechnungsscheck in Höhe von 130€. Diesen lehnte ich ab.
Haben wir einen Anspruch auf Reisepreisminderung und Schadensersatz für vertane Urlaubszeit?
Gefragt in Reisevertragsrecht von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Hallo,

Sie haben in einem Reisebüro eine Pauschalreise in die Türkei gebucht und fanden das Zimmer leider nicht rollstuhlgerecht vor, obwohl Sie das ausdrücklich gewünscht hatten. Nun fragen Sie sich, ob Sie einen Anspruch auf Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit haben.

Um einen Anspruch geltend machen zu können, muss zunächst ein Reisemangel vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder wenn ein Fehler vorhanden ist. Die genaue Definition und ein paar weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

http://passagierrechte.org/Reisemangel#Definition_des_Reisemangels

Auch § 651 c BGB beschreibt, wann ein Reisemangel vorliegt:

(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

Sie schreiben, dass Sie ein behindertengerechtes Zimmer ausdrücklich verlangt haben. Auch hat das Reisebüro dem Hotel eine entsprechende Mitteilung gefaxt, welches diese Mitteilung bestätigte. Meiner Auffassung nach war das behindertengerechte Zimmer also durchaus eine zugesicherte Eigenschaft. Die Reise entsprach also nicht den Vereinbarungen.

Da ein behindertengerechtes Zimmer Vertragsbestandteil war, war die Reise meiner Meinung nach mangelbehaftet. Wenn ein Reisemangel vorliegt, kann der Reisepreis gemindert werden. Dies steht in § 651 d BGB:

(1) Ist die Reise im Sinne des § 651c Abs. 1 mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 638 Abs. 3. § 638 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.

Demnach steht Ihnen also ein Anspruch auf Reisepreisminderung zu.

Sie fragen auch nach einem Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 651 f BGB:

(1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

(2) Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Reise erheblich beeinträchtigt wurde. Nachdem Sie den Mangel angezeigt hatten, wurden Sie in einem anderen Hotel untergebracht. Da Sie nicht schildern, ob das Hotel ebenfalls nicht rollstuhlgeeignet ist, gehe ich davon aus, dass es möglich war, mit dem Rollstuhl in diesem Zimmer zu fahren. Demnach liegt, meiner Meinung nach, keine erhebliche Beeinträchtigung vor und ein Anspruch auf Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit muss leider abgelehnt werden.
Hierzu habe ich auch ein passendes Urteil gefunden, indem ebenfalls ein rollstuhlgerechtes Zimmer gebucht, aber keines vorgefunden wurde:

AG Hannover, Urt. v. 30.10.2008, Az: 514 C 2415/08
Äußert der Reisende verbindlich einen Sonderwunsch und geht die Reisebestätigung nicht hierauf ein, dann ist dieser Sonderwunsch als vom Reiseveranstalter als angenommen anzusehen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, wenn er von diesem Angebot abweichen will, darauf hinzuweisen, dass er den Sonderwunsch nicht gewährleisten kann.

Das Urteil können Sie einfach finden, indem Sie auf Google „514 C 2415/08 reise-recht-wiki.de“ eingeben.

Hier handelt es sich lediglich um meine persönliche Meinung, ich empfehle Ihnen daher, sicherheitshalber einen Anwalt aufzusuchen. Er kennt sich mit den jeweiligen Einzelfällen aus und kann beurteilen, ob und welche Ansprüche Sie haben.
 

Beantwortet von (2,900 Punkte)
0 Punkte
...