3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,814 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte

Hallo,

meine Familie und ich waren vom 08.08.2015 bis 22.08.2015 in der Türkei im Urlaub, genauer gesagt in Antalya. Aber dieser urlaub war gar nicht schön, und das lag am Hotel.

Zum Frühstück gab es das nur bis um 9. Da gab es nur eine Sorte Wurst, und als diese alle war, keine mehr. Während des Frühstücks stand nur ein Kaffeeautomat zur Verfügung, sodass eine bestellung schonnmal 30-45 Minuten gedauert hat!

Wenn man beim mittagessen etwas zu trinken bestellt hat, wurde das erst nach Beendigung des Essens serviert. Am Kinderbuffet verschütteten Kinder häufiger Getränke, so dass der Boden dort ständig nass war und vom Personal nicht aufgewischt wurde. Das Hotelpersonal war unterbesetzt, der Stand und der Pool immer verschmutzt, und das Hotelpersonal hat im buffetbereich nicht saubergemeacht. Das ging auch soweit, dass meine Tochter ausgerutscht ist, und sich an der Hand verletzte. Sie hatte einen Splitter aus Glas in der Hand, und hat sich auch die Hand verstaucht.

Diese Mängel haben wir auch gegenüber der Reiseleitung geltend gemacht. Das Hotel hatte an sich schon eine gehobene Kategorie, sodass wir davon ausgehen konnten, dass es dort eigentlich gut werden sollte. Können wir noch klagen auf Schadensersatz, oder ist das mit den Mängelansprüchen schon verjährt?

Denn in den AGB des Reiseveranstalters heißt es:

„Ihre Ansprüche nach den §§ 651c – f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und … Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder der … die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.“

Gefragt in Reisevertragsrecht von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Guten Abend,

die Situation in eurem Hotel in der Türkei war wirklich nicht angenehm. Ihr fragt euch jetzt, ob die Verjährungsfrist einer Mängelanzeige durch die AGB des Reiseveranstalters wirksam verkürzt wurden.

Generell ist zu sagen, dass eine Änderung bestimmter Vorschriften, auch durch AGB, nicht wirksam sind, wenn von ihnen zum Nachteil des Reisenden abgewichen werden. Dies steht in § 651 m BGB:

Von den Vorschriften der §§ 651a bis 651l kann vorbehaltlich des Satzes 2 nicht zum Nachteil des Reisenden abgewichen werden.

Eine Verkürzung der Verjährungsfrist ist zunächst ein solcher Nachteil. Allerdings steht hier, dass Satz 2 einen Vorbehalt darstellt. In Satz 2 steht:

Die in § 651g Abs. 2 bestimmte Verjährung kann erleichtert werden, vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter jedoch nicht, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem in § 651g Abs. 2 Satz 2 bestimmten Verjährungsbeginn von weniger als einem Jahr führt.

Dieser Satz bedeutet, dass die Verjährung durchaus verkürzt werden kann, allerdings darf sie nicht unter 1 Jahr sein. Vorliegend hat der Reiseveranstalter die Frist verkürzt und die eigentliche Frage, die sich stellt, ist, wann die Verjährungsfrist laut AGB beginnt.
Hierbei ist § 651 g BGB hilfreich. Dort heißt es in Absatz 2:

(…)
(2) Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

In den AGB des Reiseveranstalters heißt es laut deinen Schilderungen:

„Ihre Ansprüche nach den §§ 651c – f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. (…)“

Vergleicht man die beiden Texte fällt auf, dass der Gesetzestext übernommen wurde, lediglich die Frist wurde auf 1 Jahr verkürzt.

Bei meiner Recherche stieß ich auf ein Urteil des LG Duisburg, das einen ähnlichen Fall behandelte (einfach auf Google „LG Duisburg 12 S 41/06 reise-recht-wiki.de“ eingeben).

Das LG Duisburg entschied, dass durch solch eine Formulierung in den AGB, die dem Gesetzeswortlaut entsprechen, die Verjährungsfrist nicht auf unter ein Jahr verkürzt wird. Die Verjährung beginnt in beiden Wortlauten mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. Hierbei muss eine weitere Norm hinzugezogen werden: § 187 Absatz 1 BGB:

(1)    Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

Laut dieser Vorschrift wird der Tag der Rückreise nicht mitgezählt, also beginnt die Verjährung erst ab dem folgenden Tag. Da der Gesetzeswortlaut so ausgelegt wird, dass mit dieser Formulierung die Frist nicht auf unter ein Jahr verkürzt wird, sind die AGB auch dahingehend auszulegen.

Kurz gesagt, die verkürzte Verjährung durch die AGB ist wirksam, weil sie nicht weniger als 1 Jahr beträgt.
Allerdings ist das nur meine persönliche Meinung, zur Sicherheit rate ich, einen Anwalt zu Hilfe zu holen. Solche Entscheidungen hängen nämlich immer vom jeweiligen Einzelfall ab!
 

Beantwortet von (3,300 Punkte)
0 Punkte
...