Hallo,
ich habe heute eine etwas versicherungstechnische Frage. Ich war mit meiner Frau und unserem kleinen Sohn auf Fuerteventura im Urlaub. Es war eine sehr schöne Insel, das Wetter war fantastisch, die Strände schön und das Meer war sehr warm. Doch der Urlaub an sich war gar nicht so schön.
Wir waren vom 22 April bis zum 1 Mai dort, und am 25 April ereignete sich ein schlimmer Unfall.
Wir wollten uns gerade zum hoteleigenen Restaurant begeben, als unser damals 14 monatiger Sohn in eine Pfütze vor dem Hotel fiel. Das war aber keine normale Pfütze aus Wasser, anscheinend wurde gerade gewischt, und das Wischwasser weggekippt, und bildete dann diese Pfütze. Die Pfütze war voll mit ätzenden Reinigungsmittel, und unser armes Kind ist da geradewegs hineingefallen!
Durch diese ätzenden Reinigungsmittel erlitt der Junge teilweise Verbrennungen dritten Grades! Wir brachten ihn umgehend ins Krankenhaus, wo er aber nur ambulant behandelt werden konnte, und flogen dann so schnell wie es geht wieder zurück, wo er dann in Deutschland stationäre behandelt wurde. Insgesamt entstanden Behandlungskosten von fast 10.000 Euro!
Wir haben beim Reiseleiter vor Ort diesen Vorfall erst am Folgetag anzeigen können, weil wir ja unser Kind erstmal ins Krankenhaus bringen mussten, wo es versorgt werden konnte.
Die Kosten für die behandlung trug zum Glück unsere versicherung. Diese sandte mir auch in Deutschland wieder einen Fragebogen zu, den ich ausfüllte. Ich beschrieb genau, as dort passiert ist, gab auch an dass ich persönlich Schadensersatzansprüche geltend machen möchte, und dass niemand anders an dem Unfall schuld gewesen sein kann, und sagte aber auch, dass die Rechtslage noch it dem Anwalt geklärt werden muss. Das war so am 28 Mai, als ich den Fragebogen erhielt.
Wie ich später erfuhr, ging das Schreibender Versicherung am 29 Mai zu, und wurde erst am 13 Juni weitergeleitet an das Hotel.
Jetzt frage ich mich, kann auch eine versicherung einen Anspruch gegen das Hotel verlieren, weil sie die Ausschlussfrist versäumt hat? Weil die beträgt ja einen Monat nachdem das passiert ist. Oder Kann für die Ausschlussfrist auch unsere Anzeige bei der Reiseleitung am 26. April gesehen werden?