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Ich suchte letztens im Internet nach günstigen Flügen. Auf einer internetseite einer Fluggesellschaft fand ich unter dem Reiter Angebote eben „Angebote“ mit einem vorläufigen Flugpreis. Von diesen Angeboten war eine Weiterleitung zum Buchungssystem möglich, wo dann der endgültige Preis angegeben war. Das hat mich ziemlich verwirrt, weil alle anderen Seiten das anders machen.

Ist diese erste Seite mit den Angeboten nun nur Werbung oder schon richtige Angebote zum kaufen. Wenn es nur Werbung wäre, wäre auch eine Irreführung des Kunden ausgeschlossen, denn an den Fußnoten kann man ja erkennen dass die Preise nur vorläufig sind, und Steuern und die Kerosinzuschläge erst später hinzukommen… Da bin ich mir aber eben nicht ganz sicher.

Auf der Startseite fanden sich jeweils die Rubriken Buchen und Angebot.

Nach Anklicken des Feldes „Buchen“ wird eine Seite geöffnet, auf der der Start- und Zielflughafen sowie das Hin- und Rückreisedatum einzugeben sind. Oben rechts auf der Seite findet sich der Hinweis, dass es sich um den ersten von insgesamt fünf Buchungsschritten handelt. Bis zur verbindlichen Buchung müssen vier weitere Seiten durchlaufen werden, wobei ab dem zweiten Buchungsschritt der jeweilige Endpreis eines Fluges angegeben wird. Demgegenüber gelangt der Nutzer über die Rubrik „Angebote“ auf eine Seite, auf der tabellarisch bestimmte Flugziele und die dafür verfügbaren günstigsten Preise, gestaffelt nach Zeiträumen, aufgeführt sind. Über der Tabelle findet sich der Hinweis „Mindestpreis Oneway zuzüglich Steuern und Gebühren“. Über das Pfeilsymbol neben jeder Preisangabe gelangt der Nutzer auf eine weitere Seite, auf der für bestimmte Flugstrecken die an einem bestimmten Tag günstigsten Preise angegeben werden. Die Spaltenüberschrift „Preis“ ist mit einem Sternchen versehen, welches an der Unterseite aufgelöst wird. Durch Klicken des Pfeilsymbols neben der jeweiligen Preisangabe gelangt der Nutzer direkt – ohne dass es eines Umweges über die Rubrik „Buchen“ bedarf – zu dem zweiten Buchungsschritt des oben beschriebenen Buchungssystems.

Ist diese Form der Darstellung zulässig oder nicht?

Gefragt in Rechtsberatung von
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1 Antwort

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Guten Tag, 

leider ist es oft so, dass Buchungsportale bei Ihren Preisangaben nicht gleich den tatsächlichen Endpreis anzeigen, sondern die potenziellen Kunden durch ein Labyrinth von Hinweisen, Sternchen,  Pfeilen oder sich neu öffnenden Fenstern zum tatsächlichen Endpreis führen. 

Manche Kunden sehen diese Hinweise jedoch nicht, da sie auch nicht immer gleich ersichtlich sind. Somit halten sie den ersten angegebenen Preis für den tatsächlichen Endpreis und erschrecken sich, wenn der dann auf einmal um einiges teurer ist als der angezeigte, da Steuern und Gebühren erst später draufgerechnet wurden. 

Diese Preisdarstellung ist aber nicht immer zulässig.

Hierzu folgende Urteile:

OLG Köln, Urteil vom 23.3.2017, Az. 6 U 227/06 (bei Google zu finden unter: "6 U 227/06 reise-recht-wiki.de")

Werden bei der Werbung für Flugreisen vorläufige Preise angegeben, so muss klar und unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass sie vorläufig sind und die Möglichkeit zur einfachen Ermittlung des Endpreises gegeben sein.

OLG Dresden, Urteil vom 17.10.2010, Az. 14 U 551/10 (bei Google einfach eingeben: "14 U 551/10 reise-recht-wiki.de")

Während eines Online-Buchungsvorgangs hat die Betreiberin der Plattform stets den voraussichtlichen Endpreis inklusive aller absehbarer Zusatzkosten auszuweisen.

LG Leipzig, Urteil vom 19.3.2010, Az. 2HK O 1900/09 (den Volltext finden Sie unter: "2HK O 1900/09 reise-recht-wiki.de")

Gemäß Artikel 23 Absatz 1 S.2 EU-LuftverkehrsdiensteVO muss der zu zahlende Endpreis für Flugdienste stets auszuweisen sein und die anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen.

LG Düsseldorf, Urteil vom 3.2.2010, Az. 12 O 173/09 (bei Google einfach zu finden unter: "12 O 173/09 reise-recht-wiki.de")

Gesamtpreisangaben müssen zwingend die anfallenden Fluggebühren beinhalten.

Wie Sie sehen müssen grundsätzlich beim Buchungsvorgang die tatsächlichen Endpreise angezeigt werden. Nur unter ganz strengen Voraussetzungen (siehe das erste Urteil) ist es möglich, dass der angezeigte Preis nicht dem tatsächlichen Endpreis entspricht. 

In Ihrem Fall könnte es also der Fall sein, dass die Darstellung durchaus zulässig ist, da , wie Sie schildern, man erkennen könnte, dass der angegebene Preis nicht der tatsächliche Endpreis ist. 

Man müsste jedoch dann ermitteln bis zu welchem Grad die Verlinkung auf andere Fenster, Tabellen usw. akzeptabel ist. Ab einem gewissen Grad könnte ich mir nämlich vorstellen, dass der potenzielle Kunde dann den Überblick verliert und vielleicht sogar nicht mehr erkennen kann ob er jetzt noch im Buchungsvorgang des gewollten Fluges ist oder irgendetwas anders macht. 

Da es sich bei der dieser Thematik um eine sehr komplizierte handelt und dieser Beitrag nur eine Rechtsmeinung darstellt, könnte ich mir vorstellen, dass ein Rechtsanwalt eventuell mehr Aufschluss bieten könnte.

Ihre Frage wurde übrigens bereits hier erörtert:

Müssen bei Preisangaben im Internet die kompletten Preise für Flüge angegeben werden?

Hier ist einem Fluggast auf der Internetseite des Reiseanbieters aufgefallen, dass die  dort angegebenen Flugpreise nicht den Treibstoffzuschlag oder das Service Charge enthielten. Auch ihm stellte sich die Frage, ob diese Preisdarstellung zulässig ist und fragte nach der Rechtslage.

Vielleicht finden Sie also auch in diesem Beitrag Antworten auf Ihre Frage. 

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