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Hallo, wollte am Do. 2.8.18 um 15:30 Uhr mit Schwester ( hat Flugangst ) und Sohn für 5 Tage nach Mallorca fliegen. Erst wurden 45min Verspätung genannt, dann wegen einem techn. Defekt weitere 2 Std verspätung und nach 3 Std wurde der Flug auf den nächsten Tag um 8 Uhr verschoben. Es wurde die kostenlose Unterbringung im nahegelgenen Hotel bis zum neuen Abflug,angeboten.

Meine Schwester wollte nun nicht mehr fliegen und ich sagte am Condorschalter das wir den Flug nicht mehr antreten und bekam ein Condorblatt  Informationen für Fluggäste zur EU-Verordnung 261/2004 .

Nach meinen Internetrecherschen würde uns wohl 250,-€ Entschädigung pro Person zustehen.

Nun meine Frage: Wenn das zutrifft, ok, aber was ist mit den bezahlten Flugkosten über 3x 109,98€, die sich aus 69.22 € Steuern + Gebühren und 40,76 € reine Flugkosten bilden??

Danke für eure Antworten

Gruß Bonita

Gefragt in Flugannullierung von (120 Punkte)
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1 Antwort

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Hallo Bonita, 

sie haben die Flüge also storniert, weil es ihrer Schwester nicht gut ging, und fragen sich jetzt, ob sie neben der Ausgleichszahlung auch noch die Flugkosten ersetzt bekommen kannst. Soweit ich das verstanden habe, haben sie die Flüge noch am Schalter storniert.

Beachten Sie bitte, dass es jedem Fluggast jederzeit zusteht, unabhängig einer nicht erforderlichen Fristsetzung, ein Kündigungsrecht gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. Der Fluggast ist nicht einmal verpflichtet, besondere Gründe oder Umstände für die Kündigungserklärung zu nennen. Aus der Kündigung folgt grundsätzlich der Anspruch des Flugpassagiers auf Erstattung der nicht angefallenen personenbezogenen Steuern, Gebühren und ersparten Aufwendungen aus der Vorauszahlung an die Fluggesellschaft.

Denn die Steuern und Gebühren müssen die Fluggesellschaften den Flughafenbetreibern und den Sicherheitsbehörden erst zahlen, wenn der Kunde tatsächlich abfliegt. Fliegt der Kunde nicht, hat er einen Anspruch auf vollständige Erstattung dieser Steuern und Gebühren für Dritte.

Andernfalls würde dies eine ungerechtfertigte Bereicherung gem. § 812 BGB seitens der Fluggesellschaften darstellen. Und die Erstattung steht dem Kunden in voller Höhe zu, ohne Abzug etwaiger Bearbeitungsgebühren für die reine Rückzahlung.

Zahlen muss der Flugggast nur, wenn dem Unternehmen tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, also wenn der freigewordene Platz nicht zum gleichen Preis weiterverkauft werden kann.

 

KG Berlin, Urteil vom 12.08.2014, Az.: 5 U 2/12 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " KG Berlin 5 U 2/12 reise-recht-wiki.de)

Eine Fluggesellschaft darf kein Entgelt für die Bearbeitung stornierter oder nicht angetretener Flüge verlangen.

 

LG Frankfurt, Urteil vom 08.06.2014, AZ: 2-24 S 152/13 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: "LG Frankfurt 2-24 S 152/13 reise-recht-wiki.de)

Die Fluggesellschaft muss auch den verbleibenden Flugpreis zurückzahlen, wenn sie nicht nachweist, welche Erlöse durch einen anderweitigen Ticketverkauf erzielt wurden oder welche weitere Kosteneinsparung zu verzeichnen war. Dies gilt insbesondere bei Stornierungen lange vor Flugantritt.

Wenn es ihnen hilft, können sie auch folgende Artikel in diesem Forum durchlesen: https://www.flugrechte.eu/4002/berlin-steuern-gebühren-erstatten-wenn-flug-nicht-geflogen?show=4002#q4002 

https://www.flugrechte.eu/6749/airberlin-erstattung-möglichkeit-zurückzufordern-angetreten?show=6749#q6749 

 

Beantwortet von (1,300 Punkte)
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Hallo Suzuki,
danke für die ausfühliche Antwort.
Die Interpretation, dass es meiner Schwester nach der langen Wartezeit und anschließender Flugverschiebung auf den nächsten Tag, nicht gut ging, ist nicht richtig. Es ist vielmehr so, dass das Vertrauen in die Airline erstmal zerstört war. Das war der Hauptgrund und die extreme Verspätung.
Ist die Sichtweise nun eine andere?
MfG  Bonita
Hallo Suzuki,
habe Tage später bei Condor Kundenbetreuung per Mail die kpl.Flugkosten mit Hinweis auf zusätzliche Ausgleichkosten ( 250,-/pers. nach EU-Verordnung ) zurück verlangt. Gestern, nach ca. 4 Wochen, kam eine Mail von Condor.
Condor erstattet die kpl. Flugkosten jedoch ohne Ausgleichkosten nach EU-Verordnung, weil wir den Flug nicht angetreten haben. Das verstehe ich.
Jedenfalls haben wir keinen Schaden, obwohl 2x Taxi zu 40.-€ ( leider ohne Rechnung ) und Wartegetränke von ca. 10,-€ abzuschreiben sind.
Das zur allgemeinen Info.
Unabhängig davon läuft über ein Flugportal, die unmittelbar am nächsten Tag der Stornierung für uns kostenlos, beuaftragte Forderung der Ausgleichleistung nach EU-Verordnung weiter. Das Flugportal informierte uns, das diese Forderung unabhängig einer kpl. Flugkostenerstattung sei und weiterhin gültig sei. Mal abwarten was wird.
MifG  Bonita
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