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Hallo Freunde, ich hoffe, ich werde hier ein paar hilfreiche Tipps erhalten können!

Folgendes hat sich ereignet:
Es handelt sich nicht um ein einzelnes Zimmer, sondern um eine ganze Haushälfte, die sich im schönen Italien befindet.
Da wir immer etwas länger am selben Ort bleiben, mieten wir uns meist so eine ganze Haushälfte (dieses Mal für 14 Tage). Ich bezahlte etwas über 1000 € für die Unterkunft.
Die Ferienwohnung hat uns online sofort angesprochen; die Lage war optimal, das Haus hatte die perfekte Größe, die Einrichtung schaute sehr gemütlich aus und hat generell einen sehr ordentlichen und sauberen Eindruck gemacht -auch die detaillierten Beschreibungen klangen völlig in Ordnung.

Tja, vor Ort angekommen, sah das alles andere als nach dem Ferienhaus an, welches wir gebucht hatten. Wir dachten zunächst, wir seien am falschen Ort ...dem war leider nicht so.

Vor Ort fragten wir den Vermieter was das soll (es handelt sich hierbei um einen in Deutschland wohnhaften älteren Mann) und dass das nicht den Bescheibungen auf der Website entsprach. er meinte zu uns lediglich nur, dass er "noch nicht den Hausvorbereitungen fertig sei und dass noch etwas sauber etc. gemacht werden müsse".

Wir waren richtig erbost, konnten es immer noch nicht fassen und waren bitter enttäuscht.
So eine Frechheit!
Also sagte ich ihm noch direkt in dem Moment, dass wir kein Interesse an so einem Saustall hätten und kündigten den Vertrag sofort und verlangten natürlich unser Geld zurück.
Vor Ort fanden wir leider keine freie und bezahlbare Wohnung mehr, weshalb wir bitterenttäuscht den Rückweg wieder antraten.

Er weigert sich nun, uns das Geld zurückzugeben, weil er auch die mündliche Kündigung nicht akzeptiert!
Er ist der Meinung -nachdem er mit seinem Anwalt gesprochen hat- , dass die Kündigung unwirksam sei und er Anspruch auf das Geld daher hat.
Außerdem hätten wir ihn etwas Zeit zum einrichten, sauber machen etc. geben sollen, dann hätte diw Wohnung auch so ausgeschaut wie auf den Bildern.

Jetzt wollten wir hier zunächst nachfragen, wie die rechtliche Lage ist, ob ihr uns diesbezüglich etwas informieren könnt ?
War nun meine Kündigung wirksam, auch wenn sie nicht schriftlich erfolgt ist?
Findet hier überhaupt deutsches Recht statt, oder doch eher italinisches, da es sich um eine Ferienwohnung in Italien handelt?
Ich finde nicht,dass wir ihm hätten Zeit geben sollen zum nachbessern,  schließlich wusste er doch schon früh genug, wann wir kommen und er hatte demnach alle Zeit der Welt, die Wohnung auf Vordermann zu bringen!


Hier noch ein paar Details zum Zustand der Ferienwohnung, die uns sofort auf den ersten Blick aufgefallen sind:
-Grundstück sah verwahrlost aus (viel Gerümpel)
-alte Küche/Herd
-alte Wohnmöbel
-verschmutzte Bettwäsche
-Fenster konnte nicht richtig geöffnet werden!


Ich muss noch zugeben, dass er uns die andere Haushälfte angeboten hatte, aber wir hatten genug und wollten da nicht länger bleiben und konnten uns zudem denken, wie die andere Hälfte ausgesehen haben muss.

Könnt ihr uns bitte weiterhelfen?

Vielen Dank und herzlichste Grüße

Gefragt in Rechtsberatung von
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Guten Tag,

ich hoffe, ich kann dir mit meiner folgenden Stellungnahme etwas helfen. Zur Sicherheit rate ich dir aber, einen Anwalt zu fragen, weil es meist die kleinen Dinge sind, die den Unterschied machen.

Eure Ferienwohnung war nicht wie beworben anzutreffen und mangelhaft, woraufhin ihr mündlich vom Vertrag zurückgetreten und nach Hause gefahren seid. Diese Situation ist natürlich mehr als ärgerlich und die Frage, ob ihr einen Anspruch auf die bereits gezahlte Miete habt, ist berechtigt.

Zunächst eine Antwort auf die Frage, ob deutsches oder italienisches Recht Anwendung findet:

Der Vermieter ist wohnhaft in Deutschland. Ich gehe mal davon aus, dass ihr auch in Deutschland wohnt, weshalb hier also deutsches Recht anzuwenden ist.

Dann auf die Frage, ob ihr Anspruch auf Rückzahlung der Miete habt:

Da es sich hier um eine Ferienwohnung handelt, ist das Mietrecht anzuwenden, das im BGB geregelt ist. §586 Absatz 1 BGB regelt dabei die Kündigung eines Mietverhältnisses:

Form und Inhalt der Kündigung

(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.

Leider habt ihr keine schriftliche Kündigung eingereicht, sondern mündlich gekündigt. Allerdings kann eine schriftliche Kündigung unter der Voraussetzung des §323 Absatz 1 BGB dahinstehen. In diesem Paragrafen heißt es:

Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

Hier ist die Fristsetzung zur Nacherfüllung wichtig, die eine mündliche Kündigung rechtfertigt. Deinem Vortrag entnehme ich allerdings, dass ihr keine Frist zur Nachbesserung gesetzt habt und der Vermieter somit keine Möglichkeit hatte, den Schaden zu beheben.

Anders sähe es aus, wenn die Wartezeit nicht zumutbar wäre, die der Vermieter zur Nachbesserung benötigt hätte. Allerdings hast du geschrieben, dass der Vermieter die andere Haushälfte angeboten hatte. Darum muss ich dir leider mitteilen, dass auch diese Option hier nicht greift, ihr hätte wenigstens die andere Haushälfte für die Zeit der Nachbesserung in Anspruch nehmen müssen.

Ich habe etwas recherchiert und dabei ein Urteil des AG München gefunden, das eurer Situation nahekommen könnte. Wenn ihr euch das Urteil im Volltext durchlesen wollt, gebt einfach auf Google „AG München 413 C 8060/13 reise-recht-wiki.de“ ein.

Auch in diesem Urteil hat das AG München den Reisenden nicht recht gegeben, weil keine Frist zur Nachbesserung gesetzt und nur mündlich gekündigt wurde.

Leider muss ich euch sagen, dass der Vermieter meiner Auffassung nach im Recht ist und ihr keinen Anspruch auf Rückzahlung der Miete habt.

Ich hoffe, euer nächster Urlaub verläuft besser und komplikationslos!
 

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