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Hey ihr :)
vielleicht könnt ihr mir ein paar gute und hilfreiche Tipps geben.

Vor 2 Jahren bin ich alleine nach Helsinki und anschließend nach Jekaterinburg gefahren. Gestartet bin ich in Düsseldorf.
Nachdem ich einmal in Norwegen war (in Bergen), habe ich meine Leidenschaft für den Norden und Skandinavien entdeckt.
Also fliege ich jedes Jahr an einem anderen skandinavischen Ort. Und vor zwei Jahren war eben Finnland (Helsinki) dran.
Ich buchte die Flüge online. Die Reise startete in Düsseldorf und ging zunächst nach Helsinki. Dort verbrachte ich 1 Woche und die andere Woche in Russland, in Jekaterinburg.
Sowohl der Hin- als auch der Rückflug wurde von Finnair durchgeführt.
Auf dem Hinflug hatten wir keinerlei Startschwierigkeiten, Probleme oder sonstiges. Ganz im Gegenteil, der Flug war echt sehr angenehm, sowohl bis nach Helsinki als auch von Helsinki bis nach Jekaterinburg.
Falls ihr noch nicht in Helsinki und auch nicht in Jekaterinburg wart, dann solltet ihr das unbedingt mal machen und euch die Städte ansehen. Mir zumindest hat es wirklich sehr gut gefallen.

Nach 2 Wochen ist dann der Urlaub leider auch schon wieder vorbei gewesen.
Ich hätte ursprünglich ganz früh aus Jekaterinburg gen Helsinki starten sollen, sodass ich um 6:50 Uhr Helsinki erreicht hätte, und noch genug Zeit gehabt hätte, meinen Anschlussflug um 7:40Uhr Richtung Düsseldorf zu erreichen.
Leider hatte Finnair in Jekaterinburg eine Verspätung zu verbuchen, sodass ich logischer Weise meinen Anschlussflug nicht mehr erreicht habe. Düsseldorf erreichte ich sodann erst mit einer Verspätung von circa 5 Stunden!


Jetzt befinde ich mich in einem Streit mit Finnair. Ich habe von ihnen verlangt, mich für diese 5 Stündige Verspätung, entsprechend zu entschädigen.
Diese wären bereit, mir nur 400€ zu zahlen, was ich jedoch für zu wenig finde.
Deshalb wollte ich zunächst fragen, ob ich mehr verlangen kann?

Ich überlege außerdem, einen Rechtsstreit mit ihnen anzufangen. Allerdings weiß ich irgendwie nicht richtig, vor welchem Gericht ich das machen soll?!
Die Verspätung war ja in Jekaterinburg, der dazu führte, dass ich den Weiterflug von Helsinki verpasste, was wiederum die 5 Std. Verspätung an meinem Endziel, Düsseldorf, verursachte.
Wo müsste ich denn in solch einem Fall klagen? Wonach richtet sich das?

Gibt es denn noch etwas, was hierbei (rechtlich) beachtet werden muss?

Ich habe hier ein paar Kommentare zu der Auslegung von den Fluggastrechte VO durchgelesen, allerdings weiß ich nicht, wie ich das auf meinen Fall anwenden soll.

Ich hoffe wirkich sehr, dass ihr mir hier bzgl. dieser Problematik weiterhelfen könnt. Dankeschön! :)

 

Gefragt in Flugverspätung von
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Sie haben einen Flug von Jekaterinburg über Helsinki nach Düsseldorf wahrgenommen. Der Flug von Jekaterinburg nach Helsinki hatte jedoch eine Verspätung, sodass Sie den Anschlussflug nach Düsseldorf verpasst haben. Sie sind dort dann mit einer Verspätung von 5 Stunden angekommen. 

Sie fragen sich nun, ob Sie Ansprüche geltend machen können.

Bei Annullierungen oder Flugverspätungen kommen Ansprüche aus der Europäische Fluggastrechte Verordnung EG-VO 261/2004 in Betracht. Ob sich auch bei verpassten Anschlussflügen ein solcher Anspruch ergibt, hat der EuGH in der folgenden Grundsatzentscheidung entschieden:

EuGH, Urteil vom 26.2.2013, Az. C-11/11 (bei Google zu finden unter: "C-11/11 reise-recht-wiki.de")
Verspätet sich eine Zubringerflug so, dass der Anschlussflug nicht mehr erreicht werden kann und somit den Zielflughafen mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden, steht den Fluggästen eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der Verordnung.

LG Darmstadt, Hinweisbeschluss v. 15.01. 2017, Az.: 25 S 75/16 
Kommt es zu einer Flugverspätung aufgrund eines verpassten Anschlussfluges, wobei der betroffene Fluggast mind. drei Stunden zu spät an seinem Zielort ankommt, so kann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung bestehen, auch wenn der Zubringerflug und der Anschlussflug nicht von derselben Fluggesellschaft durchgeführt wurde.

Sie könnten also einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gegen die Fluggesellschaft haben. Die Höhe Ihres Anspruchs ergibt sich aus Artikel 7 der Europäischen Fluggastrechte Verordnung.

"Artikel 7 Ausgleichsanspruch. 

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlung in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen." 

Die Entfernung zwischen Düsseldorf und Jekaterinburg beträgt 3.476,62 km. Demnach haben Sie meines Erachtens tatsächlich nur einen Anspruch auf 400 EUR. 

Sie fragen sich weiterhin: Wo können Sie Ihre Recht einklagen? Wo ist also der Gerichtsstand? 

Der Gerichtsstand ergibt auch aus den nationalen Regelungen. Deshalb muss man immer den Erfüllungsort der Leistung ermitteln. Dies wäre sowohl der Ort des vertragsgemäßen Abfluges, als auch der Ort der vertragsgemäßen Ankunft des Flugzeugs. Ebenso ist es möglich auch am Sitz der Beklagten zu klagen. 

Dazu auch folgende Urteile:

EuGH, Urteil vom 9.7.2009, Az. C-204/08 (bei Google zu finden unter: "C-204/08 reise-recht-wiki.de")

Bei Klagen auf Ausgleichsansprüche gegenüber einem Luftfahrtunternehmen, hat der Reisende die Wahlfreiheit zwischen den Gerichten an Ankunfts- und Abflugort.

Der Gerichtsstand ist also entweder am Ankunfts- oder am Abflugort. Nun stellt sich die Frage, wie das ganze in Ihrem Fall zu beurteilen ist, da Sie von Jekaterinburg über Helsinki nach Düsseldorf geflogen sind.

Da sich die Verspätung auf dem Flug von Jekaterinburg nach Helsinki ereignete, denke ich, dass in diesem Fall Jekaterinburg der Abflughafen und Helsinki der Ankunftsort ist. Dazu auch folgendes Urteil:

LG Frankfurt, Urt. v. 20.08.2015, Az: 2-24 S 31/15 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 2-24 S 31/15 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Besteht ein Flug aus mehreren Teilflügen und werden diese von unterschiedlichen Luftfahrtgesellschaften durchgeführt, so muss die Verspätung jedes Flugs einzeln gewertet werden. Da der Flug auf dem die Störung auftrat innerhalb Spaniens stattfand, hätte die Klage am Gericht in Melilla oder Madrid eingereicht werden müssen

Ich denke also, dass Sie die Klage entweder in Jekaterinburg oder Helsinki geltend machen können. 

Dieses stellt jedoch nur meine persönliche Rechtseinschätzung dar. Wegen der Komplexität des Sachverhalts könnte es deshalb sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Reiserecht hinzuzuziehen.

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