3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,813 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Mein Koffer wurde stark durch einen Flug mit Eurowings von Düsseldorf gen Hamburg beschädigt. Dabei wurde auch der angebrachte Koffergurt abgerissen und verschwand.

Jetzt will EUROWINGS das, damit verschwundene Kofferband, wo auch der Name, Anschrift... integriert war, nicht ersetzen, EUROWINGS behauptet, das gehöre nicht zum Reisegepäck.

Man verweist auf deren AGB's, die aber beim Einsehen derer, absolut nichts dazu aussagen.

Ich fliege sehr viel mit EUROWINGS beruflich in der Businessklasse innerhalb Deutschlands und auch international. So eine Irreführung mit dieser abschmetternden Antwort des Kundenservice von EUROWINGS ist für mich nicht akzeptabel.

Mir wurde schließlich ein Schaden am Reisegepäck zugefügt, wobei auch noch ein Teil (der Koffergurt) davon verschwand. Ich gab mein Gepäck in deren Obhut, hatte viel Ärger, Lauferei zur Versendung des defekten Koffers per Post an deren mitgeteilte Anschrift, sodann keinen Koffer zur Weiterreise auf der Dienstreise und erhalte so eine abschmetternde Antwort.

Ich bitte um eine Antwort, wie sich dies rechtlich verhält.

Besten Dank

Ralf Braun
Gefragt in Gepäckschaden von
0 Punkte

2 Antworten

0 Punkte

Hallo Herr Braun, 

 

leider ist auf ihrem Eurowings-Flug das Kofferband abhanden gekommen sowie der Koffer an sich auch stark beschädigt. Deshalb haben Sie von Eurowings Ersatz verlangt. Allerdings verweigert dies das Luftfahrtunternehmen, da der Koffergurt anscheinend nicht zum Gepäckstück an sich gehört. 

 

Bei Beschädigungen am Gepäck sollten Sie einen Blick in das Montrealer Übereinkommen werfen. Bei der Beschädigung von einem Gepäckstück sollte Art. 17 II MÜ beachtet werden:

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzten, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand. Der Luftfrachtführer haftet jedoch nicht, wenn und soweit der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck, einschließlich persönlicher Gegenstände, haftet der Luftfrachtführer, wenn der Schaden auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Leute zurückzuführen ist.

Sie haben den Koffer ja in die Obhut Eurowings gegeben. Deshalb hat die Airline auch dafür zu haften. Dies gilt zumindest für die starken Beschädigungen am Koffer. Hinsichtlich des Kofferbandes bin ich mir sehr unschlüssig. Eigentlich haben Sie dieses ja genauso in die Obhut der Luftfrachtführers gegeben, auch wenn es kein direkter Bestandteil des Koffers war. Allerdings haben ich bei meinen Recherchen kein genaues Urteil dazu gefunden. Deswegen ist das lediglich meine Meinung. Ich habe ebenso die AGB von Eurowings durchgelesen und auch keinen Ausschluss dahingehend gefunden. 

 

Deshalb würde ich Ihnen raten, eventuell einen Fachanwalt zu befragen. Wichtig ist außerdem, dass Sie die Frist gewahrt haben. Dies ist in Art. 31 MÜ geregelt. 

Denn eine vorbehaltslose Annahme des Gepäcks wäre als unwiderlegbare Vermutung dahingehend zu verstehen, dass dieses unbeschädigt wieder angekommen ist. Wichtig ist auch, dass der Schaden unverzüglich bei dem Luftfrachtführer angezeigt wird dies am besten schriftlich und innerhalb der dafür vorgesehenen Frist von 7 Tagen abgesandt werden. 

 

Hier wichtige Urteile:

 

 AG Bremen, Urteil vom 05. Dezember 2013, Az.:9 C 244/13
(leicht zu finden über Google-Suche „9 C 244/13 reise-recht-wiki“)
Die Anzeigefrist für Schäden am Reisegepäck wird gemäß Art. 31 Abs. 3 des Montrealer Übereinkommens nur gewahrt, wenn der Fluggast binnen 7 Tagen nach der Gepäckannahme eine eigenhändig unterzeichnete Schadensanzeige dem Luftfrachtführer übergibt oder an diesen absendet; auf den Zugang der Anzeige binnen Wochenfrist kommt es nicht an. Die mündliche Erklärung eines vor Ort per Computerniederschrift fristgemäß aufgenommenen Damage-Reports ist nicht ausreichend.

 

AG Rüsselsheim, Urteil v. 27.11.2003, 3 C 981/03 (32)
(einfach zu googlen unter "reise-recht-wiki 3 C 981/03 (32))
Der Schaden muss während der Obhutszeit der Fluggesellschaft, also nach Abgabe des Reisegepäckstücks am Check-In-Schalter an die Fluggesellschaft und vor Annahme am Gepäckband am Flughafen des Zielortes, eingetreten sein. Der Grundsatz des völkerrechtlichen MontrealerÜbereinkommen spricht dem Fluggast einen Schadensersatzanspruch zu, da der Fluggast sein Eigentum und das Gepäck im Vertrauen auf die ordnungsgemäße Beförderung und Behandlung in die Obhut der Fluggesellschaft gibt. Der Fluggesellschaft obliegt die vertragliche Pflicht, das aufgegebene Reisegepäck gegen Verlust und Beschädigungen zu schützen. Der Schaden muss dabei innerhalb von 7 Tagen angezeigt werden und der Fluggesellschaft kenntlich gemacht werden. 

Schauen Sie auch gerne andere Forenbeiträge an: 

http://flugrechte.eu/12561/eurowings-gepäckverspätung-schadensmeldung-tagesfrist

http://flugrechte.eu/10802/kinderwagen-zerkratzt-gepäckschaden-entschädigung-zahlen

Beantwortet von (24,540 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Hallo Herr Braun, 

Auf Ihrem Flug von Düsseldorf nach Hamburg wurde Ihr Koffer beschädigt und der angebrachte Koffergurt wurde abgerissen und verschwand. Sie fragen sich nun, welche Ansprüche Ihnen dadurch gegen Eurowings zustehen.

(1) Gepäckbeschädigung

Dazu ist es unabdinglich zunächst zu klären, was genau unter der Beschädigung von Gepäck zu vestehen ist.

Dazu das folgende Urteil:

BGH, Urteil vom 24.05.2000, Az.: I ZR 84/98

Danach wird eine Gepäckbeschädigung angenommen, wenn eine körperliche Verschlechterung und wertmindernde Einwirkung durch Substanzverletzung des aufgegebenen Reisegepäcks vorliegt. Wenn der Fluggast sein aufgegebenes Gepäck durch Brüche, Kratzer, Schrammen, Verbiegungen, Verschmutzungen oder sonst in erheblich beeinträchtigtem Zustand zurückerhält, dann liegt ein Gepäckschaden vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht sogar bereits der reine Schadensverdacht aus, dass das Reisegepäckstück eventuell im Wert vermindert sein könnte.

Bei einer offensichtlichen Beschädigung des Gepäcks, wie beispielsweise Kratzer oder Dellen ist eine Gepäckbeschädigung leicht zu erkennen. Nun fehlt in Ihrem Fall jedoch auch die Koffergurt und Eurowings ist der Meinung, dass dieses keine Gepäckbeschädigung darstellt. Nach dem Urteil des BGH ist eine Gepäckbeschädigung bei einer körperlichen Verschlechterung anzunehmen. Eine Entfernung des Kofferbandes ist meines Erachtens eine körperliche Verschlechterung und stellt deshalb auch eine Gepäckbeschädigung da.

(2) Anspruchsgrundlage

Dabei stehen Ihnen Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) zu.

Nach dem Art.17 MÜ hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand.

Der Luftfrachtführer haftet jedoch nicht, wenn und soweit der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist.

Das Gepäck befand sich in der Obhut von Eurowings. Deshalb müssen diese auch für die Beschädigung haften.

BGH, Urteil vom 05.12.2006, Az.: X ZR 165/03 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: „Az.: X ZR 165/03 Reise-Recht-Wiki“ bei Google eingeben)

Eine Beweiserleichterung erfährt der Fluggast zudem durch die Regeln des Artikel 18 Ziffer 4 Satz 2 MÜ, nach denen „bis zum Beweis des Gegenteils“ durch die Fluggesellschaft zu Gunsten des Fluggastes „vermutet“ wird, „dass der Schaden durch ein während“ des Fluges eingetretenes Ereignis verursacht worden ist, welches die Fluggesellschaft zu vertreten hat. Fluggesellschaften dürfen die günstigen Fluggastrechte bezüglich der Gepäckhaftung nicht durch AGB einschränken.

(3) Betrag

In welcher Höhe der Schaden ersetzt wird, wird durch Art. 22 Abs. 2 MÜ festgelegt. Danach haftet der Luftfrachtführer unter anderem bei Beschädigung vom Reisegepäck bis zu einem Betrag von 1.000 Sonderziehungsrechten je Reisenden. Die Art der Umrechnung dieser Beträge ist dem Art. 23 Abs. 1 MÜ zu entnehmen. Die Sonderziehungsrechte werden in einem gerichtlichen Verfahren in die jeweilige Landeswährung umgerechnet.

Sie haben meines Erachtens also einen Anspruch auf einen Ersatz des Schadens.  Sie sollten also weiter versuchen, Ihre Ansprüche gegen Eurowings geltend zu machen. Auch das zu Rate ziehen mit einem Fachanwalt erscheint manchmal nicht von Nachteil.

Beantwortet von (12,200 Punkte)
0 Punkte
...