3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,814 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Hallo zusammen,

unser Flug mit Scoot Tigerair PTE Ltd (Tochtergesellschaft von Singapore Airlines) von Singapur nach Berlin hat sich gestern um ca. 10 Stunden verspätet. Statt 1:10 Uhr sind wir erst kurz vor 12:00 Uhr gestartet.

Eine Entschädigung nach EU-Recht steht uns hier nicht zu, da die Airline ihren Sitz ja nicht in einem EU-Land hat. Eine Reiseversicherung hatten wir aufgrund Unwissens natürlich auch nicht abgeschlossen.

Können wir hier trotzdem in irgendeiner Form eine Entschädigung von der Airline fordern?

Dankeschön schon einmal für eure Hilfe.

Viele Grüße,

Anja
Gefragt in Flugverspätung von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte


Hallo Anja, 

leider kam es zu eine erheblichen Verspätung bei deinem Flug mit Singapore Airlines.

 

Entschädigung aus der europäischen Fluggastrechteverordnung?

 

Wie Sie bereits selber herausgefunden, kommen Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 leider nicht in Frage. Der Grund liegt darin, dass ihr Flug nicht unter den Geltungsbereich der Verordnung fällt. Dies ergibt sich aus Art. 3 I der VO:

Diese Verordnung gilt 

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten; 

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.“

Leider ist letzteres bei Ihnen nicht der Fall, da Singapore Airlines kein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist.

 

Anderweitige Entschädigung?

 

Allerdings habe ich folgende Bestimmung auf der Website der Airline gefunden:

Im Falle einer Flugstornierung, Flugumleitung oder Flugverspätung wird Singapore Airlines, soweit möglich, Verpflegung und Unterkünfte organisieren, und darüber hinaus Hilfe bei Flugumbuchungen und dem Transport zur Hotelunterkunft anbieten. Singapore Airlines ist nicht verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, wenn Flugstornierungen, Flugverspätungen und verpasste Flugverbindungen auf Faktoren zurückgehen, die die Fluggesellschaft nicht beeinflussen kann. Hier gehören bspw. höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus usw. – Singapore Airlines wird jedoch ihr Bestmögliches tun.“

 

Möglicherweise können Sie also die Aufwendungen, die Sie in der Wartezeit hatten, zurück verlangen. Einen richtigen Anspruch begründet dies wohl meiner Meinung nach zwar nicht, allerdings kann man auf Kulanz der Airline hoffen. 

Anderweitige rechtliche Regelungen zu ausländischen Flugrecht sind mir leider nicht bekannt. Deshalb stelle ich es mir ganz ratsam vor, dass Sie eventuell einen Fachanwalt zu diesem Thema befragen. 

 

Dabei wünsche ich natürlich viel Erfolg!

Beantwortet von (21,990 Punkte)
0 Punkte
...