3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,814 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Hallo,

Hatte vor ein paar Wochen meinen Flug nach Kreta Sitia gebucht. Alles wurde bestätigt , Anzahlung erledigt.

Wollte von Anfang an nicht nach Heraklion fliegen da ich in der Nähe von Sitia eine Unterkinft separat gebucht habe.

Nun wird Sitia scheinbar nicht mehr angeflogen und ich würde umgebucht auf Heraklion, Transfer mit dem Auto fast 3 Stunden.

Was kann ich tun? Bei Neckermann gebucht die schieben es auf die Condor und dort tut sich auch nichts.

Kostenloses Storno wurde mit angeboten, da ich aber eine Anzahlung in Höhe von 200 Euro an die Unterkunft gezahlt habe und die nicht wieder bekomme bleibe ich also darauf sitzen.

Auf 3 Stunden Transfer habe ich eigentlich auch keine Lust.

Habe ich Ansprüche auf Erstattung oder auf einen Mietwagen?

Herzlichen Dank schon mal.
Gefragt in Weitergehende Informationen von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Guten Tag lieber Fragesteller, 

 

ich entnehme aus den Schilderungen, dass es sich vorliegend wohl um einen Individualflug handelt. 

Insbesondere dreht sich Ihre Frage um das Thema einer Annullierung und einem Angebot zu einer Beförderung zu einem anderen Flughafen. 

 

Ich gehe von einer Annullierung aus, da der Flug anscheinend nicht mehr wie gebucht durchgeführt wird, da er ja nun an einen anderen Zielflughafen geht.

Ich schätze mal, dass hier die folgende Möglichkeiten haben: 

 

Die Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 beinhaltet verschiedene rechtliche Möglichkeiten für Flugreisende, die von einer Flugannullierung betroffen sind. Diese Möglichkeiten lassen sich aus Art. 5 der Verordnung entnehmen. Darin sind insbesondere der Anspruch auf Ausgleichsleistungen nach Art. 7 und entsprechende Unterstützungs- und Betreuungsleistungen nach Art. 8 aufgelistet.

Der erstgenannte Anspruch wird hier wohl nicht in Frage kommen, da der entsprechende Flug erst in 8 Monaten starten soll. In der Verordnung ist nämlich festgelegt, dass diese Ausgleichsleistungen nicht von Condor gezahlt werden müssen, soweit Ihnen die Mitteilung über die Annullierung mindestens 2 Wochen im Voraus erteilt wurde. 

 

Somit bleibt in erster Linie wohl der Anspruch auf eine Erstattung oder anderweitige Beförderung zum früheren oder späteren Zeitpunkt. 

Möglichkeit Nummer 1:

 

Die erste Möglichkeit ist nun, dass sie den neu angebotenen Flug annehmen. Dann würden Sie allerdings in Heraklion landen. Gemäß Art. 8 III der Verordnung gilt demnach folgendes: 

„Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.“

Bezogen auf diesen Artikel müsste Condor also eine Möglichkeit bereitstellen, dass Sie nach Sitia gelangen. Im Zweifel kann ich mir vorstellen, dass man darauf gestützt auch die Mietwagenkosten zurück verlangen kann, wobei ich mir allerdings nicht sicher bin.

Möglichkeit Nummer 2:

 

Andererseits könnten Sie auch einfach die Stornierung annehmen und bekommen demnach die Flugscheinkosten zurückerstattet (Art. 8 I VO). Da noch 8 Monate Zeit sind, könnten Sie von diesem Geld einfach neue Flüge nach Sitia buchen und müssen sich keinen weiteren Stress machen. 

 

Dies ist zumindest meine persönliche Auffassung zu der Sachlage. Natürlich kann lediglich ein Fachanwalt rechtlich verbindliche Hinweise geben. 

Beantwortet von (15,270 Punkte)
0 Punkte
...