3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,814 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Guten Tag, ich hatte den Flug X3 2149 für den 26.06.2019 von Fuerteventura nach Hannover für meine Tochter gebucht. Da der Online-Checkin einen Tag vor Abflug nicht möglich war, haben wir uns telefonisch an TUIFly gewendet. Dort teilte man uns mit, dass meine Tochter nicht für diesen Flug gebucht sei, obwohl ich bereits am 15.01.2019 eine Buchungsbestätigung erhalten hatte. Als Begründung teilte man uns mit, dass es einen Systemfehler gegeben habe und die Buchung für diesen Flug deshalb nicht im System sei. Es seien auch keine Plätze mehr auf dem gebuchten Flug frei. Wie wir dann feststellten, war tatsächlich keine Abbuchung von der Kreditkarte erfolgt, die wir bei der Onlinebuchung verwendet hatten (Deckung war jederzeit ausreichend vorhanden). Der Buchungsvorgang mit Kreditkartenbezahlung hatte einwandfrei funktioniert und endete wie oben schon gesagt mit einer Buchungsbestätigung.

Wir erklärten der Dame am Telefon, dass meine Tochter den Flug wahrnehmen muss, weil sie am 27.6.2019 eine Termin bei einem Facharzt hat, den wir bereits mit einem halben Jahr Vorlauf vereinbart hatten. Wir wiesen darauf hin, dass wir eine Buchungsbestätigung bereits vom 15.01.2019 hatten. Wir schlugen vor, dass TUIFly in dieser Überbuchungssituation den Gast nicht befördern könnte, der den letzten Sitzplatz in der Maschine gebucht hatte, damit meine Tochter ihren Arzttermin wahrnehmen könnte. (Als wir den Flug gebucht hatten, waren noch weitere Plätze in der Maschine frei, sodass meine Tochter nicht den letzten Platz gebucht hatte.)

Als einzige Lösung schlug die Dame am Telefon uns vor, einen Tag später zu fliegen. Uns blieb nichts anderes übrig, als dieses Angebot unter Protest anzunehmen, da wir für unsere Tochter für die Zeit nach ihrem Arzttermin bereits Flüge von Deutschland nach England gebucht hatten.

Die Nichtbeförderung meiner Tochter ist nach eigenen Angaben von Tuifly aufgrund eines "Systemfehlers" erfolgt. Dieser leigt m.E. ausschließlich im Verantwortungsbereich von Tuifly. Wir haben Tuifly über das Formular auf deren Webseite aufgefordert, unseren Anspruch auf Entschädigung i.H.v. 400€ anzuerkennen und bis zum 09.08.2019 meiner Kreditkarte gutzuschreiben. Wir haben jedoch keinerlei Antwort erhalten, außer der Bestätigung, dass unsere Beschwerde eingegangen ist.  

Besteht in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung?
Gefragt in Rechtsberatung von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Lieber Fragensteller,

sie haben für ihre Tochter einen Flug von Fuerteventura nach Hannover bei Tuifly gebucht. Da der Online-Check-In nicht funktioniert hat, wolltet ihr telefonisch einchecken und habt so erfahren, dass der Platz im Flugzeug gar nicht gebucht wurde, obwohl ihr eine Buchungsbestätigung erhalten habt. 

Das Amtsgericht Düsseldorf hat sich  mit einem ganz ähnlichen Fall auseinander zu setzten gehabt und mit Urteil vom 02.03.2015 entschieden (AZ: 38 C 13103/14), dass der Fluggast in einem solchen Fall einen Anspruch auf Ausgleichsleistungen gegen die Airline gem. Art. 7 Abs. 1 und 4 Abs. 3 der VO (EG) 261/2004 hat, weil er gegen seinen Willen von der Airline nicht befördert wurde.

Das AG stellte in seinem Urteil klar, dass auch eine Bestätigung des Reiseveranstalters ausreichend für den Passagier ist, um davon ausgehen zu können, dass der entsprechende Flug vom Reisebüro bei der Airline gebucht wurde. Es ist diesbezüglich nicht erforderlich, dass er eine Bestätigung von der Airline selbst erhält oder dass er selbst Nachforschungen anstellt, ob der Reiseveranstalter den Flug bei der Airline auch tatsächlich gebucht hat.

Deinen Ausführungen entnehme ich, dass ihr auch in eurem Fall über eine solche Bestätigung verfügt habt, tuifly den Flug jedoch nie  gebucht hat und ihr deshalb nicht mit dem betreffenden Flug befördert wurdet. 

Dies erfüllt alle Voraussetzungen des Art. 4 Abs. 3 VO an eine Nichtbeförderung. Eine solche Nichtbeförderung zieht jedoch grundsätzlich nicht nur einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gem. Art. 7 VO nach sich, sondern auch Ansprüche auf Unterstützungsleistungen gem. Art. 8 und 9 VO. Hierbei geht es vor allem um den Anspruch des Passagiers so früh wie möglich doch noch zu seinem Ziel befördert zu werden und seine Ansprüche auf Mahlzeiten, Getränke, ggf. Übernachtung ect. während der Wartezeit.

Die Höhe der Ausgleichszahlung gem. Art. 7 VO bestimmt sich grundsätzlich nach der Länge der Flugstrecke und beträgt zwischen 250 und 600 € pro Reisenden.

D.h. für euren Fall ihr könnt grundsätzlich eine Ausgleichszahlung von der Airline gem. Art. 7 VO verlangen.  Außerdem könnt ihr auch für den Fall, dass ihr von der Airline während der Wartezeit am Flughafen keine Mahlzeiten und Erfrischungen erhalten habt und ihr euch auf eigene Kosten versorg habt, gegen die Airline einen Anspruch auf Schadenersatz gem. Art. 9 VO in Höhe dieser Kosten geltend machen.

Beantwortet von (2,520 Punkte)
0 Punkte
...