Guten Tag, ich hatte den Flug X3 2149 für den 26.06.2019 von Fuerteventura nach Hannover für meine Tochter gebucht. Da der Online-Checkin einen Tag vor Abflug nicht möglich war, haben wir uns telefonisch an TUIFly gewendet. Dort teilte man uns mit, dass meine Tochter nicht für diesen Flug gebucht sei, obwohl ich bereits am 15.01.2019 eine Buchungsbestätigung erhalten hatte. Als Begründung teilte man uns mit, dass es einen Systemfehler gegeben habe und die Buchung für diesen Flug deshalb nicht im System sei. Es seien auch keine Plätze mehr auf dem gebuchten Flug frei. Wie wir dann feststellten, war tatsächlich keine Abbuchung von der Kreditkarte erfolgt, die wir bei der Onlinebuchung verwendet hatten (Deckung war jederzeit ausreichend vorhanden). Der Buchungsvorgang mit Kreditkartenbezahlung hatte einwandfrei funktioniert und endete wie oben schon gesagt mit einer Buchungsbestätigung.
Wir erklärten der Dame am Telefon, dass meine Tochter den Flug wahrnehmen muss, weil sie am 27.6.2019 eine Termin bei einem Facharzt hat, den wir bereits mit einem halben Jahr Vorlauf vereinbart hatten. Wir wiesen darauf hin, dass wir eine Buchungsbestätigung bereits vom 15.01.2019 hatten. Wir schlugen vor, dass TUIFly in dieser Überbuchungssituation den Gast nicht befördern könnte, der den letzten Sitzplatz in der Maschine gebucht hatte, damit meine Tochter ihren Arzttermin wahrnehmen könnte. (Als wir den Flug gebucht hatten, waren noch weitere Plätze in der Maschine frei, sodass meine Tochter nicht den letzten Platz gebucht hatte.)
Als einzige Lösung schlug die Dame am Telefon uns vor, einen Tag später zu fliegen. Uns blieb nichts anderes übrig, als dieses Angebot unter Protest anzunehmen, da wir für unsere Tochter für die Zeit nach ihrem Arzttermin bereits Flüge von Deutschland nach England gebucht hatten.
Die Nichtbeförderung meiner Tochter ist nach eigenen Angaben von Tuifly aufgrund eines "Systemfehlers" erfolgt. Dieser leigt m.E. ausschließlich im Verantwortungsbereich von Tuifly. Wir haben Tuifly über das Formular auf deren Webseite aufgefordert, unseren Anspruch auf Entschädigung i.H.v. 400€ anzuerkennen und bis zum 09.08.2019 meiner Kreditkarte gutzuschreiben. Wir haben jedoch keinerlei Antwort erhalten, außer der Bestätigung, dass unsere Beschwerde eingegangen ist.
Besteht in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung?