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Ich hatte bei Etihad einen Flug mit Rückflug als Gesamtpaket gebucht, Berlin nach Ho Chi Min City und zurück 4.12.14 - 2.1.15, Zwischenstop jeweils Abu Dabi.Beim Rückflug ein weiterer Zwischenstop in Belgrad, von da sollte es mit Air Serbia nach Berlin gehen. Der  Rückflug Ho Ch Min City startete schon mit 1 Stunde Verspätung, ich wurde beim Einchecken darauf hingewiesen, daß ich am Flughafen Abu Dabi unverzüglich nach eine Eskorte Ausschau halten sollte, da für den Transfer nur 30 Min. blieben. Eine Eskorte gab es jedoch nicht, nur einen Menschen, der ein Pappschild mit dem Zielort "Serbia" hochhielt und den betroffenen Fluggästen mit der Hand die Richtung wies. Zu Fuss dauerte der Transfer zum Abflugate ca 20 Minuten, dort angkommen fand ich mich mit ca zehn Fluggästen, die nicht mehr ins Flugzeug gelassen wurden, da das Gate schon geschlossen sei, wir müssten umbuchen. Der Flieger stand allerdings noch am Boden.  Eine Frau, die sich beschwerte, ihr Mann sei schon im Flugzeug und sie wolle nicht alleine in einem anderen Flieger weiterreisen, wurde dann doch noch durchgelassen.  Ein Mann erschien, der versprach, sich um uns zu kümmern, auch für Übernachtung und alles weitere in seinem Büro zu sorgen, brachte uns in die Halle, wo schätzungsweise 200 bis 300 andere Fluggäste schon wegen Umbuchungen an den wenigen Schaltern anstanden. Der Mann, der Übernachtung und weitere Fürsorge versprochen hatte, veschwand und  niemand war anwesend, der sich um die betroffenen Mneschenmassen gekümmert hätte. Es war mittlerweile 2.30 nachts (Ortszeit) udnd auch viele Familien mit Kleinkindern betroffen. Angesichts der Menschenmassen gab es höchstens für 10% Sitzplätze,  also mußten wir auf das Umbuchen stundenlang im Stehen warten. Das fand ich die schlimmste Tortur, übermüdet, nicht schlafen, nichtmal sitzen können.   Gegen sechs Uhr hatte endlich ich meine umgebuchte Bordkarte in der Hand, für einen Weiterflug mit Air Berlin, Abflug 9.10 Uhr. Für einen Essensgutschein musste ich noch betteln, er wurde nicht von selbst ausgehändigt. Auch in der Essenszone gab es keine Sitzplätze. In den Check in Bereich, wo ich einen Sitzplatz erhoffte, wurde erst ab 8.30 eingelassen. Nur am Rande sei erwähnt, was die Qual einer durchwachten Nacht noch verschärfte, dass der Sitzplatz in der umgebuchten Maschine in der hintersten Reihe war, wo man nichtmal den Sitz ein wenig nach hinten schieben konnte, schlafen für mich in aufrechter Position unmöglich,ausserdem direkt neben der Toilette, die ständig in Benutzung war.   Ankunft in Berlin war schliesslich mit fünf Stunden Verspätung, gemessen am ursprünglichen Flugplan. Mein Gepäck wurde mit 2 Tagen Verspätung ausgeliefert,   war beschädigt. Für das beschädigte Gepäck habe ich schon Entschädigung bekommen, von Air Berlin. An wen richte ich nun Forderungen, an Etihad als "Verursacher" oder an Air Berlin als letzlich ausführende des verspäteten Fluges?
Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
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5 Antworten

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Guten Tag,

 

die Ansprüche richten sich immer gegen denjenigen, der die Verspätung verursacht hat. Dies wäre in Ihrem Fall also Etihad Airways, die für den Flug bis nach Abu Dhabi verantwortlich waren. Es ist hierbei unerheblich, dass der Flug nur eine Stunde verspätet war, da dadurch am Ende eine größere Verspätung ausgelöst wurde.

Problematisch ist jedoch, dass dieser Flugabschnitt völlig außerhalb der europäischen Union stattfand. Zudem ist Etihad Airways keine europäische Fluggesellschaft. Damit ist die EU-Fluggastrechteverordnung, die Ihnen einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung ermöglichen würde, nicht anwendbar. Einen solchen Anspruch können Sie daher nicht gegen Etihad Airways haben.

Denkbar wäre hier nur ein Schadensersatzanspruch nach dem Montrealer Übereinkommen (MÜ), wonach alle Schäden ersetzt werden, die Ihnen durch die Verspätung entstanden sind. Dies betrifft finanzielle Schäden, die Wartezeit ist davon nicht erfasst. Sollten Ihnen also in irgendeiner Weise Mehrkosten entstanden sein, können Sie diese höchstwahrscheinlich zurückfordern. Ansonsten besteht ein solcher Anspruch ebenfalls nicht, auch wenn die Umstände, unter denen Sie warten mussten, unbestreitbar ärgerlich waren. Ansprüche hätten Sie in dieser Zeit auf angemessene Verpflegung gehabt, durch den Essensgutschein wurden diese allerdings erfüllt.

 

Ähnliche Probleme ergeben sich bei Ansprüchen gegen Air Serbia wegen einer möglicherweise ungerechtfertigten Nichtbeförderung aus aus, da auch Air Serbia kein Luftfahrtunternehmen der EU ist. Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung scheiden damit aus, auch hier kommen nur Ansprüche aus dem MÜ in Betracht. Dazu müssten Sie ebenfalls einen konkreten Schaden nachweisen können. Ob aufgrund der beschwerlichen Wartezeit ein Schmerzensgeldanspruch in Frage käme, lässt sich aus der Ferne jedoch nicht beurteilen. Auch gegen Air Serbia sind Ansprüche daher sehr unwahrscheinlich.

 

Sollte Air Berlin den Flug, den Sie letztendlich bekommen haben, zusätzlich verspätet durchgeführt haben, so können Sie einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung gegen Air Berlin geltend machen. Die Verspätung, die sich durch den verspäteten Etihad-Flug angesammelt hatte, reicht dabei nicht aus, da Air Berlin hierfür nicht verantwortlich war.

Ein Anspruch bestünde in diesem Fall dann, wenn keine außergewöhnlichen Umstände für die Verspätung gesorgt haben. Diese außergewöhnlichen Umstände müsste Air Berlin selbst belegen und würde dies auch gegebenenfalls versuchen. Nochmals: Dies ist nur dann entscheidend, wenn durch Air Berlin eine zusätzliche Verspätung entstanden ist. Andernfalls haben Sie in keinem Fall einen Anspruch gegen Air Berlin (abgesehen vom bereits gezahlten Ersatz für das Gepäck).

 

Fazit: Der eigentliche Ansprechpartner ist Etihad Airways, Air Berlin kommt nur dann in Frage, wenn der von AIr Berlin durchgeführte Flug zusätzlich verspätet war. Gegen Etihad Airways kommen Ansprüche jedoch kaum in Betracht, da die EU-FLuggastrechteverordnung nicht angewandt werden kann.

 

Urteile:

 

BGH, Urteil vom 13.11.2012, Az X ZR 12/12

(zu finden über die Google-Suche „X ZR 12/12 reise-recht-wiki“)

 

Fallen nur Teile eines Gesamtfluges in den Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung, so muss für jeden Flugabschnitt gesondert geprüft werden, ob hier die EU-Fluggastrechteverordnung überhaupt angewandt werden kann. Finden einer der Abschnitte komplett außerhalb der EU statt und wird von einer nichteuropäischen Fluglinie durchgeführt, so kann die Verordnung für diesen Abschnitt keine Anwendung finden.

 

AG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2008, Az 23 C 14910/07

(zu finden über die Google-Suche „23 C 14910/07 reise-recht-wiki“)

 

Ein als Gesamtpaket gebuchter Flug, der aus Hin-und Rückflug sowie ggf. einigen Zwischenlandungen besteht, kann nicht als einheitlicher Flug betrachtet werden. Stattdessen gelten die einzelnen Etappen jeweils als Flüge und werden bei eventuellen Ansprüchen aus der EU-Fluggastrechteverordnung getrennt voneinander betrachtet.

 

 

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Hallo,

bei Ihnen ergeben sich mehrere Probleme. Sie haben zwei Fluggesellschaften als Passagier betreten, welche nicht in der EU ihren Sitz haben, Etihad Airways und Air Serbia. Die Fluggastverordnung der EU können Sie hierbei also nicht anwenden, weil die Fluggesellschaften dieser Verordnung nicht unterstehen noch diese ratifiziert haben.

Ein Anspruch auf Verspätung gegen beide Fluggesellschaften und eine mögliche Ausgleichszahlung kann also nicht in Frage kommen. Nach der Fluggastrechteverordnung müssen sie Verspätungen immer gegen den Verursacher geltend machen. Hier wäre es Etihad Airways, welche Sie jedoch nicht belangen können.

Eine Möglichkeit bestehe durch das Montrealer Übereinkommen. Beiderseits bestanden Ansprüche auf Verpflegung und mögliche Unterbringung. Diese können Sie wahrscheinlich von der Fluggesellschaft zurückfordern. 

BGH, Urteil vom 13.11.2012, Az X ZR 12/12

Der für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat hat die Berufungsurteile bestätigt und entschieden, dass die Ausgleichsansprüche nicht bestehen, da die Verspätung jeweils bei dem Anschlussflug eintrat, den die Fluggäste außerhalb der Europäischen Union antraten und auf den daher die Verordnung nach deren Art. 3 Abs. 1a nicht anwendbar ist. (leicht zu googlen "Az X ZR 12/12 reise-recht-wiki.de")

Sie können eine mögliche Verspätung nur gegen Air Berlin geltend machen. Auch hier darf jedoch nur der Air Berlin Flug abgerechnet werden. Air Berlin haftet also nicht für vorhergehende Verspätung aufgrund anderer Fluggesellschaften. War dieser Flug mithin verspätet, haben Sie gegen Air Berlin eine Ausgleichszahlung und einen Anspruch auf eben diese.

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@Roadie

@alle

Vielen lieben Dank für eure Tips!

Wir haben es durch eure Hilfe endlich geschafft unsere Entschädigung von Air France zu bekommen yescheeky

Es war echt genauso wie ihr vorausgesagt habt. Zuerst habe ich es alleine mit einer Mustervorlage für Flugverspätungen probiert. Da hat Air France schonmal gar nicht reagiert. Dann habe ich mühsam die Adresse von Air France ausfindig gemacht und ein Einschreiben hingeschickt. Eine Antwort habe ich nicht aus Deutschland, sondern nur aus Paris Cedex Frankreich bekommen. Das war aber auch nur so eine nichtssagende tut-uns-leid-Schreiben.

Habe dann lange nach einem guten Rechtsanwalt gesucht, der das für uns machen kann. Wir hatten dann die Auswahl zwischen der Kanzlei Klein (die unsere Rechtsschutzversicherung vermittelt hatte) oder der Kanzlei Bartholl. Wir haben uns dann für die Kanzlei Bartholl entschieden (weil die fast überall als beste Kanzlei genannt wurden).

Wir mussten leider über 3 Monate warten, aber letzte Woche hat uns der Rechtsanwalt geschrieben. Air France zahlt endlich. 2400 Euro!! yessmiley Geduld hat es echt gekostet.

Jetzt sind wir erstmal zufrieden. Mit dem Geld können wir für unseren nächsten Urlaub im Herbst sogar Business fliegen wink Air France sei Dank!

Für alle Unentschlossenen empfehle ich es wie es alle hier schon geschrieben haben. Ein kurzes Schreiben an Air France, am besten gleich ne Frist setzen. Die melden sich eh nicht, also gleich einen Anwalt raussuchen, dem die Sachen schicken und dann abwarten. 

Ich kann die Kanzlei Bartholl aus Berlin empfehlen. Die Anwältin, die unsere Sache bearbeitet hat, war sehr nett. Mit Herrn Bartholl persönlich habe ich nicht gesprochen, aber alle Leute, die ich dort gesprochen habe, waren freundlich und immer hilfsbereit. Und wenn man Top Anwälte schon einschalten kann und nicht mal bezahlen muss, ist es doch das schönste.

 

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Welch Emotionalität einige wegen einer Flugverspätung an den Tagen legen laugh Nachdem ich jetzt selber mal eine richtig heftige Flugverspätung mit Air Berlin miterleben "durfte" crying muss ich aber zugeben, dass es wirklich sehr sehr ärgerlich ist, den halben Tag am Flughafen die Zeit totzuschlagen. Es ist aber lustig, dass viele sich dann erstmal über Facebook oder Twitter Luft verschaffen und so richtig abziehen... 

Ich habe mir einige sehr interessante Erfahrungsberichte anderer Betroffener von Air Berlin durchgelesen und fand einige Tips wirklich gut. Der beste Tip war wirklich, so einen Ärger an Leute abzugeben, die wissen, wie man damit umgeht. Ich hab noch am Flughafen die Anwaltskanzlei angerufen, die haben mir dann gesagt, was ich machen soll und ich hatte dann Ruhe. Klar, man kann sich erst mal selber wochenlang mit den Airlines rumschlagen, aber was soll ich mir die Mühe machen? Bringt doch eh nix. Anwalt einschalten und gut is cool

So leicht habe ich im Leben übrigens noch nie 1600 €uronen bekommen. Einfach 5 Stunden am Flughafen rumsitzen. Macht 320 €uro Stundenlohn. Nicht schlecht cool

Air Berlin zahlt für ne Flugverspätung 400 €uro pro Person. Haben die jedenfalls an uns gezahlt, nachdem unser Anwalt die Sache geregelt hatte.

Air-Berlin-Flugverspaetung-Entschaedigung

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Ich hatte unseren Streit mit der Air Berlin zuerst an eine Mediatorin, die meine Rechtsschutzversicherung vorgeschlagen hatte, abgegeben. Hat aber alles nichts genützt. Air Berlin ist keinen Schritt auf uns zugegangen.

Dann hat meine Rechtsschutzversicherung meiner Tochter und mir die Anwaltskanzlei Bartholl & Partner aus Berlin vermittelt. Ich wunderte mich erst da ich gar nicht aus Berlin komme, aber die Anwälte arbeiten wohl in ganz Deutschland.

Unser Fall wurde dann von Frau Rechtsanwältin Gesine Zastrow-Simon betreut und Frau Zastrwo-Simon hat das ganz gut gelöst. Air Berlin hat uns so ungefähr 75% der Entschädigung gezahlt. Das war mehr als wir überhaupt erwartet hatten und damit waren wir zufrieden. Hat sich aber alles sehr lange hingezogen. Das machen wohl alle Fluggesellschaften so sagte unsere Anwältin.

Für Streitigkeiten mit Air Berlin kann ich Frau Zastrow-Simon auf jeden Fall empfehlen. Die Kanzlei ist nur schwer zu finden, im Internet unter Rechtsanwaltskanzlei Bartholl Berlin googeln oder Fachkanzlei Bartholl & Partner, dann sollte man die finden.
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