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Wir hatten eine Flugverspätung mit Condor auf unserem Flug nach Antalya. Nach monatelangem Hin und Her hatte ich unsere Beschwerde schon ganz vergessen. Condor hatte uns dann aber völlig unverhofft doch noch einen Fluggutschein zugesendet. Das waren 400 EUro Gutschein pro Person, also für uns zwei 800 Euro. Ich wollte das eigentlich nicht akzeptieren, aber meine Frau sagte, dass sie es annehmen wollte. Wir haben dann von Condor einen Gutschein-Code erhalten.

Jetzt wollte ich im Reisebüro unseren nächsten Urlaub buchen. Die Dame im Reisebüro stöhnte schon wegen des Fluggutscheins. Sie meinte, dass viele Kunden mit Fluggutscheinen von Air Berlin, Condor und anderen Fluggesellschaften kämen, aber nicht wüssten, dass diese praktisch wertlos sind. Denn sie kann die Gutscheine bei einer Urlaubsreise nicht einbuchen. Das müssten wir selber nach Buchung mit Condor klären. Trotzdem haben wir dann sehr lange mit ihr einen Flug mit Condor für die Reise finden können. Das konnte sie dann auch für uns einige Zeit blocken und reservieren.

Da mir das Abklären nach Buchung zu unsicher war, habe ich bei Condor angerufen. Die Frau am Telefon sagte mir nur, dass das so nicht geht. Ich müsste den Flug bei Condor über die Homepage buchen und den Code eingeben. Mehrmals habe ich ihr erklärt, dass das bei unserer Reise nicht geht. Sie sagte, dass der Gutschein aber nur so eingelöst werden kann. Dann habe ich mir einen anderen Sachbearbeiter geben lassen, der mir das gleiche erzählte. 

Ich habe das Gefühl, dass wir da auf etwas reingefallen sind. Wir dachten, wir bekommen mit dem Fluggutschein einen Gutschein, den wir bei einer Reise gut gebrauchen könnten. Aber es scheint, dass diese Gutscheine wohl wirklich nichts taugen. Was soll man mit einem Gutschein, den man nirgends einlösen kann? Wenn Condor und das Reisebüro dann auch noch blocken und nicht mal aus Kulanz eine Buchung mit dem Gutschein akzeptieren, können wir den Gutschein einfach nur verfallen lassen.

Darf Condor den Gutschein eigentlich ablehnen? Muss ein Reisebüro den Gutschein für einen Condor Flug nicht akzeptieren?

So sah der Gutschein aus, den wir bekommen haben:

 

Von: conXXX [REMARQUE: Traité par admin]
Betreff: CON-XXX [REMARQUE: Traité par admin]
 
 
Sehr geehrte Frau Beck,
sehr geehrter Herr Beck,
 
wir kommen zurück auf Ihr Feedback und haben Ihr Anliegen erneut geprüft.
 
Unerwartete Flugänderungen sind für alle Beteiligten eine organisatorische Herausforderung. Wir versuchen daher grundsätzlich alles, den Reiseablauf für Sie so gut und sicher wie möglich zu gestalten.
 
Obwohl nach Informationen unserer Fachabteilungen alle vertretbaren Maßnahmen ergriffen wurden, konnte Ihr Flug nicht planmäßig stattfinden. Als Entschädigung senden wir Ihnen, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen Reisegutschein über 800,00 € für zwei Personen.
 
Der für Sie hinterlegte Gutschein-Code 15SYR74HJ7RWWZ7E ist drei Jahre gültig und übertragbar. Er gilt für die Buchung eines Condor-Fluges mit DE-Flugnummer. Sie können den Gutschein bei Ihrer nächsten Buchung auf unserer Internetseite www.condor.com online eingeben oder in Ihrem Reisebüro vorlegen.
 
Wir bitten nochmals um Entschuldigung für die Verzögerung Ihres Fluges und würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord der Condor begrüßen zu dürfen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Condor FlugXXX [REMARQUE: Traité par admin]
Kundenbetreuung II
Karl-HerXXX [REMARQUE: Traité par admin]
 
614XXX [REMARQUE: Traité par admin]
GERMANY
E-Mail: condXXX [REMARQUE: Traité par admin]
Unser Vorgang: CON-14XXX [REMARQUE: Traité par admin]
 
Wir lieben Fliegen.
 
Condor Flugdienst GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates: XXX [REMARQUE: Traité par admin]
ohannwille.
Sitz: Kelsterbach, Registergericht und Handelsregister Nr.: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
 
Condor Flugdienst GmbH, President Supervisory Board: XXX [REMARQUE: Traité par admin].
Executive Board: Ralf Teckentrup (President), Uwe Balser, XXX [REMARQUE: Traité par admin].
Registered Office: Kelsterbach/Germany, register court and number: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
Gefragt in Flugverspätung von
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MESSAGE DE ADMIN 

Salut à tous!
 
Désolé, mais nous avons été obligés de „modifier“ le thread et les posts. La compagnie aérienne nous a informé que le contenu de vos posts leur a «posé des probèmes non négligeables». Nous n’avons pas envie de rentre dans une confrontations avec leurs avocats. De là, la décision de «modifier» vos posts. Merci de ne pas publier de posts avec nom, adresse etc…
 
Merci de votre compréhension. A plus !
Votre admin/moderateur
 
We are legion.
We do not forgive.
We do not forget.
Expect us.
V
Keep on rockin' in the free world!
Condor lawyer cease and desist letter Germany
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Wieso seid ihr großen Konzernen gegenüber so hörig???

Habt ihr Schiss? Dann können wir auch woanders diskutieren, wenn das Forum hier keine Meinungsfreiheit kennt. Lächerlich. Einfach mal auf Zuruf die totale Zensur hier durchsetzen. Echt schwach von euch Leute!
Leute checkt hier meine Frage:

Dürfen Posts und Threads im Nachhinein geändert und zensiert werden? Wo bleibt die Meinungsfreiheit?
Interessant, da haben die Syndikusrechtsanwälte aus der Rechtsabteilung der Condor wohl noch nichts vom 'Streisand-Effekt' gehört. Hallo, dies ist das 21. Jahrhundert!?!!!!

Wer nach "Dr. A* S*" googelt kommt schnurstraks auf den Xing Account des Condor Synidkus Anwalts und Legal Counsel:

https://www.xing.com/profile/Alexander_Stein2

Wer da weiter sucht, findet auch noch mehr... Ohne den cease-and-desist-letter hier wäre ich nie drauf gekommen. STREISAND-EFFEKT eben. Schönes Beispiel hier, trage ich gleich mal bei WIkipedia ein...

Yeah go for it!
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Guten Tag,

 

entscheidend für Ihre Frage ist, ob Sie den Fluggutschein wirksam angenommen haben.

 

Es scheint in Ihrem Fall so zu sein, dass Sie ursprünglich einen Anspruch darauf hatten, eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu erhalten. Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden, die nicht aufgrund außergewöhnlicher Umstände entstanden ist, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250€ und 600€, abhängig von der Flugstrecke. Da Sie einen Fluggutschein über zweimal 400€ erhalten haben, gehe ich davon aus, dass auch die Entschädigung 400€ betragen hätte.

 

Allerdings ist es möglich und von Airlines durchaus so gewollt, sich außergerichtlich auf einen Kompromiss zu einigen. Häufig bieten Airlines dabei „aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ einen Fluggutschein über einen gewissen Wert an. Dieser Weg ist für Condor verhältnismäßig günstig, da sie nicht damit rechnen, dass jeder Fluggutschein auch eingelöst wird.

Der Fluggast darf sich zudem nach der Fluggastrechteverordnung aussuchen, wie er seinen fälligen Anspruch erhält, ein Fluggutschein ist dort als Möglichkeit genannt. Sie hätten also die Möglichkeit gehabt, auf eine Überweisung zu bestehen. Sobald Sie den Gutschein jedoch annehmen, haben Sie sich mit dem Angebot von Condor einverstanden erklärt, Sie können anschließend nicht zurück zu einer finanziellen Entschädigung wechseln.

Die Sache kann anders aussehen, wenn Sie über die Art des Gutscheines getäuscht worden sind. Sollte Condor Ihnen beispielsweise zugesichert haben, der Gutschein sei jederzeit auch in Reisebüros einlösbar, so hat Condor Sie getäuscht und Sie können Ihr Einverständnis zurücknehmen. Im Regelfall geben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen allerdings Auskunft über die Voraussetzungen, unter denen ein Gutschein eingelöst werden kann. Selbst wenn Condor Ihnen diese Bedingungen vorenthalten haben sollte, müssen Sie gegebenenfalls belegen können, dass Sie nicht hinreichend informiert wurden. De facto wird dies unmöglich sein.

Ich gehe daher davon aus, dass Sie in diesem Fall keine Möglichkeit haben, Ihren Gutschein im Reisebüro einlösen zu können – so ärgerlich dies in diesem Fall auch ist. Ich rate dazu, im Fall einer weiteren Verspätung auf die Zahlung der möglichen Ausgleichsleistung zu bestehen.

 

Urteile:

EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az C-402/07

 

Bei einer großen Verspätung (mindestens drei Stunden) haben Flugpassagiere genauso Anrecht auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung wie die Passagiere eines annullierten Fluges. Je nach Distanz des Fluges liegt dieser Anspruch in Höhe von 250, 400 oder 600 € vor.

Wie diese Ausgleichsleistung zu erbringen ist, kann der Passagier entscheiden. So ist sowohl eine Überweisung des Betrages als auch beispielsweise ein Fluggutschein in gleicher Höhe möglich.

 

 

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2011, Az I-12 U 58/10

(zu finden über die Google-Suche „I-12 U 58/10 reise-recht-wiki“)

 

Anstelle einer Ausgleichszahlung kann eine Airline sich auch außergerichtlich mit Passagieren einigen, indem sie beispielsweise einen Fluggutschein zur Verfügung stellt. Sobald der Passagier dieses Angebot annimmt, kann er nicht mehr auf seinen eigentlichen Anspruch bestehen.

Ab wann ein Vergleich als angenommen gilt, ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen. Da Sie aber konkret von einer Annahme schreiben, gehe ich davon aus, dass dies hier geschehen ist.

 

 

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Ich empfehle euch die Rechtsanwälte Bartholl & Partner aus Berlin, die hatten wir und die sind sehr gut. Müsste www.rechtsanwalt-bartholl.de oder so sein, einfach googlen "Bartholl Berlin", da hab ich sie gefunden.
wir hatten einen komplizierten fall weil unser erster Flug nur etwas verspätet war, wir dadurch aber den Weiterflug verpasst haben. Ich habe lange im internet nach den besten Anwälten für solche flugrechte gesucht. Wir haben dann die kanzlei Bartholl Legal Services in Berlin eingeschaltet.

Hat alles super geklappt. wir können die empfehlen.
Hier die Kanzlei, die uns und unsere Freunde vertreten hat und die ich euch empfehlen kann:

Rechtsanwälte Bartholl Berlin
Tauentzienstraße 9-12
10789 Berlin

Hatten wir eingeschaltet, weil es bei uns einfach nicht voranging und Condor sich weigerte, uns die Entschädigung zu überweisen. Irgendwann haben wir dann gesagt, wir wagen den Schritt zum Anwalt. Und ich kann euch sagen, dass wir das schon viel früher hätten tun sollen, denn nach einiger Zeit kam dann ein Schreiben von den Condor-Anwälten, dass man uns die Entschädigung doch überweist.

Ich glaube inzwischen auch, dass Condor es drauf ankommen lässt und wartet, ob wirklich ein Anwalt kommt. Es gibt so viele andere, die auf vielen Foren immer die gleiche Geschichte erzählen: Condor zahlt immer erst auf den letzten Drücker und nur wenn ein Anwalt mit im Spiel ist. Warum, ist das Geheimnis von Condor, aber die sind wohl nicht so blöd, als dass sie nicht wüssten, warum man es so macht.

Bleibt dran und ich drücke euch die Daumen, dass ihr auch euer Geld bekommt!
Meine Suche im Internet und den Foren hat mir die Augen geöffnet: Man wird als kleiner Verbraucher von den großen Fluggesellschaften nach Strich und Faden an der Nase herumgeführt.

Ich war erst ganz unsicher wegen der Entschädigung unserer Familie gegen Condor und konnte mir gar nicht vorstellen, dass Condor uns wirklich 1600 € zahlen muss. Da bin ich schön auf die Taktik von Condor hereingefallen. Dass das System hat, sieht man ja in allen Foren an den immer gleichen Antwortbriefen.

Meine Familie und ich können die Kanzlei aus Berlin empfehlen. Die sind wirklich die besten in solchen Fällen, kennen sich aus und alles geht ganz unkompliziert. Im Internet kann man die Kanzlei finden, wenn man nach "Bartholl Legal Services" oder "Fachkanzlei Reiserecht Bartholl" sucht.

Ich wünsche auch euch viel Erfolg und fallt nicht auf die Fluggesellschaft rein!
Unfassbar!

Auch bei uns wollte Condor uns erst hinhalten und beirren - und leider muss ich zugeben, wir sind um ein Haar drauf reingefallen. Als Condor nach unserem 3. Schreiben antowortete, dass sie "in Anbetracht der eindeutigen Sachlage können wir auch nach einer nochmaligen Prüfung der Angelegenheit Ihrem Wunsch nach einer Entschädigung nicht entsprechen" kamen wir echt ins Grübeln. Wir waren uns einfach unsicher, wer kennt schon alle Gesetze?

GENAU DAS IST DER FEHLER! Das wollen die Fluggesellschaften, Unsicherheit ist deren Konzept. Unsichere Verbraucher geben auf, stecken ein und ducken sich.

Ich kann aus eigener Erfahrung nur Mut machen: Ihr habt einen GESETZLICHEN ANSPRUCH auf Entschädigung. Lasst euch nicht von den Fluggesellschaften beirren. Mit einem guten Anwalt kommt ihr ans Ziel. Wir sind jedenfalls froh, dass wir nicht aufgegeben haben und haben uns über die 1000 EUR sehr gefreut.
+2 Punkte

Leute passt bloss auf! Lasst die Finger von irgendwelchen Gutscheinen. Die Fluggesellschaft Condor hat uns auch einen Fluggutschein angeboten. Wir waren damals zu faul die Sache irgendwie weiter zu verfolgen. Jetzt zahlen wir dafür die Rechnung.

Condor sagt uns plötzlich, dass der Gutschein leider nicht einlösbar wäre, da er auf eine Buchungsklasse beschränkt ist und in der Klasse angeblich keine Verfügbarkeit mehr da wäre.

Der Gutschein ist somit WERTLOS! Das schreiben ja auch ganz viele andere in den Foren. Erst stellen die Fluggesellschaften munter Fluggutscheine aus, um dann plötzlich von nichts mehr wissen zu wollen. Die wissen genau, warum man die Leute mit Fluggutscheinen lockt. Gutscheine sind nichts als Schall und Rauch. Wenn ihr eure Gutscheine einlösen wollt, heißt es: Tut uns leid! 

Leider waren wir zu blöd und sind auf den Gutschein reingefallen. Ich habe auf jeden Fall eins für die zukunft gelernt:

NUR BARES IST WAHRES cool

Beantwortet von (4,400 Punkte)
+2 Punkte
Durchhalten, durchhalten, durchhalten und sich einen guten Anwalt suchen - das ist mein tip.

Nur so kommt ihr bei Condor weiter. Die nehmen Verbraucher nicht ernst. Ich weiss bis heute nicht, warum ich überhaupt so blöd war, denen immer wieder fleißig und gutgläubig geschrieben zu haben und denen meine Sicht des Gesetzes 261/04 erklärt habe. Die lachen sich einfach ins Fäustchen, dass Verbraucher so lieb und treudoof sind.

Hätte ich deren System vorher durchblickt wäre ich gleich zum Anwalt und hätte mir stundenlange Schreiben und viel Ärger ersparen können. Es gibt wohl leider einige Firmen, die verstehen einen nur, wenn der Anwalt kommt. Das ist eigentlich nicht meine Art. Es ist aber ganz sicher noch weniger meine Art, mich als dumm verkaufen zu lassen. So habe ich kein Mitleid mit Condor, wenn sie uns dann alles zahlen.

Und um es euch nochmal zu sagen: Unser Anwalt hat denen ein 5-seitiges Schreiben geschickt, was sich gewaschen hatte und als Antwort kam sofort: Wir zahlen die Entschädigung und die Anwaltskosten.

Macht euch euren Reim drauf ;-)
+2 Punkte

Fluggutscheine und Gutscheine aller Art sind aus rechtlicher Sicht immer mit Vorsicht zu genießen und ohne Einverständnis der Verbraucher nicht erfüllungstauglich!

Zunächst haben Sie grundsätzlich eine Forderung (also einen Anspruch aus einem Gesetz, z.B. der EG VO Nr. 261/2004) gegen einen Anspruchsgegner (meistens die Fluggesellschaft). Der Anspruch auf Ausgleichszahlung und Entschädigung wegen einer Flugverspätung gegen eine Fluggesellschaft über 250, 400 oder 600 Euro pro Person nach Art. 7 iVm 5 der VO 261/2004 lautet gesetzlich auf Geldzahlung (also "Barzahlung, elektronische oder gewöhnliche Überweisung"wie Art. 7 Abs. III VO 261/2004 eindeutig und klar gesetzlich festlegt. Nur mit dem SCHRIFTLICHEN EINVERSTÄNDNIS DES FLUGGASTS darf eine Fluggesellschaft die gesetzliche Schuld in Form von Reisegutscheinen, Fluggutschein oder Gutschein für einen Flug leisten.

Warum lieben Fluggesellschaften Fluggutscheine?

Ganz einfach: Der Bilanzierungsvorteil (Mischkalkulation durch eigene Erbringung von Dienstleistungen zum tatsächlichen Preis und nicht höhere Geldleistung zum "gesetzlichen Nominal- / Nennwert") ist enorm. Hinzu kommt, dass Verbraucher die Möglichkeiten der Einlösung häufig zu optimistisch einschätzen. Unter größter Vorfreude auf den nächsten Urlaub im nächsten Jahr akzeptieren Verbraucher vorschnell Gutscheine und Fluggutscheine. Kommt dann in einem Jahr etwas dazwischen, steht der Verbraucher dumm da. Eine Geldzahlung kann er nicht mehr fordern. Und der Fluggutschein ist dann wertlos. Zudem schummeln Fluggesellschaften häufig irgendwelche - rechtlich mehr oder weniger zweifelhafte - Voraussetzungen zur Einlösung von Fluggutscheinen ein. Das Landgericht Berlin urteilte gegen die Ryanair Ltd., dass eine Einlösungsfrist (Antritt des Fluges innerhalb von 6 Monaten (186 Tagen oder 12 Monaten)) rechtswidrig ist (LG Berlin, Urt. v. 5.8.2009, Az 4 O 532/08).

Air France bot in einem Fall Flugpassagieren "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen nicht erstattbaren Reisegutschein über 350,00 EUR an. Alternativ bot die Air France ihnen pro Person einen Barbetrag von 100,00 EUR an". Letztlich hat die Air France vor Gericht verloren und musste jeweils die gesetzlich festgelegten 250,00 EUR pro Person zahlen: AG Bremen, Urt. v. 18.1.2013, Az 4 C 0516/11.

Richtig machten es auch Flugpassagiere, die von der US Airways Geldzahlung verlangten und angebotene Fluggutscheine ablehnten: "Außergerichtliche Vergleichsversuche, die unter anderem eine Entschädigung in Form von Fluggutscheinen beinhalteten, scheiterten, da die Flugreisenden Barzahlung begehrten" und auch gerichtlich zugesprochen bekamen: 5 x 600,00 EUR = 3000,00 EUR (vgl. AG Frankfurt am Main, Urt. v. 7.10.2010, Az 29 C 1352/10 (46).

Wer sich mit dem Angebot der Fluggesellschaft auf Leistung der Schuld durch Gutschein oder Fluggutschein einverstanden erklärt, akzeptiert ein (weitaus schlechteres ungünstigeres) Aliud zum gesetzlichen Geld-Anspruch und stellt sich rechtlich - ohne Not und Anlass sehr viel schlechter. Flugpassagiere sollten sich gut überlegen, ob sie einen Fluggutschein an Stelle der Überweisung/Geld von Seiten der Fluggesellschaft akzeptieren. Kommt es bei der Einlösung des Gutscheins (die ja häufig zeitlich viel später liegt) zu Problemen, setzt sich der Rechtsstreit mit noch größeren Schwierigkeiten (und größerem Aufwand, höheren Kosten, schlechteren Erfolgsaussichten) fort. 

Jeder Fluggast sollte sich die Worte der Richter des Landgericht Frankfurt am Main zu Herzen nehmen: (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.10.2006, Aktenzeichen 3-2 O 51/06 gegen Air France): "Auf eine Befriedigung aus den Gutscheinen brauchen sich die Kunden jedoch nicht verweisen zu lassen. Der Anspruch aus Art. 7 VO 261/2004 stellt seinem Zweck nach einen pauschalierten Schadensersatzanspruch dar, dessen Durchsetzung in der Regel nicht durch eine weitere Flugleistung des Anspruchsgegners abgegolten werden kann, da dies den Fluggast in seiner Wahlfreiheit zu sehr einschränkte. Diese Wertung kommt auch im Erfordernis des schriftlichen Einverständnisses der Fluggäste zur Leistung der Ausgleichszahlung in Form von Gutscheinen nach Art. 7 Abs. 3 VO  261/2004 zum Ausdruck, das hier nicht vorliegt. Die Gutscheine waren demnach nach der Wertung des europäischen Gesetzgebers bereits nicht erfüllungstauglich".

Beantwortet von (5,740 Punkte)
+2 Punkte
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Meine Frau und ich hatten erst einen Anwalt hier in Neuss beauftragt. Das war aber leider gar nichts. Es ging nicht voran und wir hatten auch den Verdacht, dass der gute Mann sich nicht im europäischen Flugrecht auskannt. Mit Zustimmung der Rechtsschutzversicherung konnten wir dann wechseln und wurden dann von der Rechtsanwaltskanzlei Bartholl aus Berlin betreut. Das war eine andere Liga. Die haben der Air France eine kurze Frist gesetzt und als die nicht eingehalten wurde, gab es Nachverhandlungen. Am Ende hat die Air France uns die 1200 euro und die 540 Euro Schadensersatz gezahlt. Ich würde jedem raten bei solchen Fällen Fachanwälte einzuschalten. Die kennen sich aus. Herr Bartholl nannte mir im ersten Telefongespräch sogar die Namen der Mitarbeiter der Air France und die Namen der Anwälte der Air France in Deutschland. Da merkt man sofort, dass das ein eingeschworener Kreis von Experten ist. Ist ja immer so: Je spezieller etwas wird, umso weniger Experten gibt es auf beiden Seiten. Man muss etwas Glück haben, um den richtigen Anwalt zu finden.

Mit Durchhaltevermögen und den richtigen Anwälten kann man auch gegen große Fluggesellschaften gewinnen. Es war eine bereichernde Erfahrung für mich. Ich habe viel gelernt und würde ganz genau so nochmal gegen die Air France vorgehen.

Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr mir mailen.

Beantwortet von (6,950 Punkte)
+1 Punkt
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Hallo:

Herr Rechtsanwalt Jan Bartholl hatte für unsere Gruppe (wir waren 4 Mädels und es war eine Flugverspätung bei einem Ibiza Flug) die Entschädigung für uns von der Condor eingeklagt. Für uns ist der Fall super gelaufen! Ich habe Herrn Bartholl alle Unterlagen zugeschickt und die Sache dann mit ihm besprochen. Er hat alles sehr genau erklärt und den Fall dann für uns gewonnen. 

Ich kann die Kanzlei empfehlen und meine Freundinnen empfehlen genauso. Herr Bartholl hat uns sehr nett beraten und hat es geschafft, dass Condor uns nicht nur 400 € pro Kopf, sondern zusätzlich noch 408,07 € gezahlt hat. Wir waren völlig überrascht, dass wir mehr bekommen haben, als wir eigentlich haben wollten. Ganz nebenbei sieht Herr Bartholl auch noch richtig gut aus devil

Viel Glück an alle anderen hier und viele liebe Grüße

[REMARQUE: Traité par admin]

Condor-Flugdienst-Entschädigung-Gutschein

Beantwortet von (7,090 Punkte)
Bearbeitet von
+1 Punkt
Ich habe lange nach einem guten Fachanwalt für Reiserecht gesucht (wir hatten zusätzlich zur ärgerlichen Verspätung mit KLM auch noch eine Gepäckverspätung, also etwas kompliziert das ganze). Die beste Kanzlei für sowas ist

Rechtsanwaltskanzlei BARTHOLL & Partner aus Berlin (10789 Berlin)

Es gibt viele Kanzleien Bartholl (einige schreiben Bartholi Bartoli etc) zB in Kiel, Hamburg, Münster, Köln, aber die Kanzlei für Reiserecht sitzt in Berlin, habe bei denen schon angerufen. Ich werde denen den Fall schicken und werde mal sehen, dass es endlich vorangeht.

Ich berichte.
+2 Punkte

@Welle

@Flieger3

@alle

Ich würde mich durch solche Antworten von Condor nicht einschüchtern lassen. Die Aufgabe der Mitarbeiter von Condor scheint ja darin zu bestehen, Flugpassagiere erstmal ruhig zu stellen. Wer dann von der Entschädigung nicht ablässt und zeigt, dass er gewillt ist, auch weiter vorzugehen oder sogar einen Rechtsanwalt einzuschalten, bekommt wohl manchmal einen Gutschein von Condor. Aber warum sollte man sich mit einem Fluggutschein zufrieden geben. Das Gesetz sagt doch eindeutig, dass die Fluggesellschaft das Geld zahlen muss. Da besteht doch gar kein Grund, einen Gutschein anzunehmen. Was soll das auch schon sein: ein Gutschein!?? Da verspricht Condor, einen irgendwann vielleicht mal (auf deren Gnaden) mitzunehmen, wenn gerade Plätze frei sind. Wer das Geld nimmt, ist in jedem Fall besser dran: Mit dem Geld ist man frei und kann damit machen, was man will und ist nicht auf Condor-Flüge beschränkt. Gesetz ist Gesetz und da muss auch Condor sich dran halten.

In unserer Verspätungsgeschichte war es sogar so, dass Condor uns zunächst auf einen Tag später umgebucht hatte und dann am nächsten Tag der bereits umgebuchte Flug nochmal abgesagt wurde, weil angeblich die Arbeitszeit der Crew überschritten war. Dann mussten wir nochmal 11 Stunden warten und wurden erst dann zurückgeflogen.

Unser Anwalt sagte uns zu unserer Überraschung, dass wir dann die Entschädigung sogar 2 x verlangen können, weil wohl jeden einzelne Buchung zählt. Wir haben die Sache mit einem Anwalt durchgezogen, weil ich schon ahnte, dass Condor wieder das Herauszögern wollte. Hat super geklappt, 6500 € (wovon allerdings noch die Anwaltskosten abgezogen wurden) haben wir bekommen. Der Hammer cheekysurpriseyes  Da kann man sich ja fast schon über die FLugverspätung freuen, auch wenn es aber echt ärgerlich war angel

@Derrick: Hab hier auch nochmal das letzte Schreiben der Condor gepostet. Ist was identisch wie deins. Ich schätze das schickt die Condor jedem, der mit Anwalt durchzieht.

[REMARQUE: Traité par admin]

Condor-Entschädigung-Flugverspätung

Beantwortet von (1,610 Punkte)
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Lieber Fragensteller,

Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie den Fluggutschein aufgrund einer Verspätung eines Fluges von Deutschland nach Antalya erhalten haben. Dies deutet daraufhin, dass auf diesen ursprünglichen Flug die europäische Fluggasrechte Verordnung Anwendung gefunden hat. Nach dieser VO haben Sie gem. Art. 6 und 7 VO in Verbindung mit dem Grundsatzurteil des EuGHs in der Rechtssache Sturgeon u.a. ./. Condor Flugdienst GmbH und Air France SA (zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki C-402/07 und C-432/07") grundsätzlich einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die Airline. Die Höhe dieser Zahlung variiert je nach Länge der Flugstrecke zwischen 250 und 600 € pro Person. Da die Strecke Deutschland Antalya mehr als 1500 km beträgt, er gibt sich hier eine Summe von 400 €. Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie exakt diese Summe von Condor in Form eines Fluggutscheines bekommen haben. Eine Zahlung in Form eines Reisegutscheines ist nach der VO gem. Art. 7 Abs. 3 auch grundsätzlich möglich, wenn der Reisende einer solchen Zahlungsweise zustimmt. Eine solche Zustimmung ist in Ihrem Fall erfolgt. Mithin war Condor auch nach der VO berechtigt Ihnen die Entschädigung in Form eines Gutscheines zukommen zu lassen. Ein späteres Widerrufen dieses Einverständnisses oder ein Wechsel zu einer anderen Zahlungsmethode wie z.B. Barzahlung ist in einem solchen Fall dann nicht mehr möglich. 

Im Übrigen regelt die VO nichts darüber, welche Bedingungen an einen solchen Reisegutschein geknüpft werden können. daher kann es grundsätzlich sein, dass der Gutschein, so wie in ihrem Fall, nicht bei Buchung einer Pauschalreise einlösbar ist. Die entscheidende Frage meiner Meinung nach ist jedoch, ob der Gutschein in einer anderen Form, wie z.B. bei einer Buchung eines separaten Fluges einlösbar ist. Ist dies der Fall. können Sie an ihrer momentanen Situation nun im Nachhinein insofern nichts mehr ändern, als dass Sie die Bedingungen von Condor akzeptieren müssen. Wenn Sie dies nicht gewollt hätten, hätten Sie einen Reisegutschein von Anfang an nicht akzeptieren sollen. Außerdem besteht in diesem Fall auch noch die Möglichkeit einen Nur-Flug bei Condor mit diesem Gutschein zu buchen und sich auch allein eine schöne Reise zu organisieren.

Ist der Gutschein für Sie jedoch wertlos, weil er im Endeffekt gar nicht eingelöst werden kann, auch nicht bei einer Buchung auf der Internetseite von Condor, würde ich Ihnen empfehlen sich erneut mit Condor in Verbindung zu setzen und die Entschädigung erneut zu verlangen, denn es ist nicht Sinn und Zweck der VO eine Entschädigung in einer Art und Weise zu zahlen, die für den Reisenden nicht einlösbar und mithin wertlos ist.

 

Beantwortet von (6,840 Punkte)
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0 Punkte
DANKE DANKE DANKE yessmileysmileyheart an alle aus der community hier!
 
Nur durch euch haben wir unsere Entschädigung von Condor endlich ausgezahlt bekommen und nur durch eure netten Infos haben wir jetzt 1586 € Urlaubsgeld mehr! Ihr seid Super! Wir hatten mit Condor den Urlaub über Neckermann gebucht. Leider eine Flugverspätung auf dem Rückflug nach Frankfurt am Main gehabt. Zuerst hat Condor auf unseren Beschwerdebrief wegen der Entschädigung nur 75 € angeboten:
 
Sehr geehrter Herr XXX,
sehr geehrte Reisegäste,
wir bedauern sehr, dass Sie von einer Flugverspätung betroffen waren und bitten für die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung. Da Sie im Rahmen Ihrer gebuchten Pauschalreise verspätet am Zielort angekommen sind, haben Sie Anspruch auf Reisepreisminderung. Das Reiserecht sieht für die ersten vier Verspätungsstunden keine finanzielle Entschädigung vor. Ab der fünften und jede weitere Verspätungsstunde erfolgt eine Minderung von 5% des Tagessatzes (Tagessatz = Reisepreis : Reisedauer). Ihre Reisepreisminderung liegt somit bei 75,00 € für 2 Personen. Einen Scheck über diesen Betrag erhalten Sie in Kürze mit separater Post.
 
Wir würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord der Condor begrüßen zu dürfen. 
 
Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
 
Wir dachten schon, dass es dann eben bei den 75 € bleibt und wollten schon alles beiseitelegen. Nur durch die community hier yessmiley haben wir durch eure posts rausgefunden, dass uns ja noch viel mehr zusteht und nicht nur die Reisepreiminderung von 75 €. Das nennt man wohl "Trick 3 Verwirrung schaffen"
 
 
Trick 3: Verwirrung schaffen (bei web.de Fluggastrechte: Wie Airlines tricksen, um sich vor Zahlungen zu drücken)
 
Fluggesellschaften versuchen Kunden manchmal auch gezielt hinters Licht zu führen. "Wir kennen Antwortschreiben, die sind völlig inhaltslos. Da wird sieben Seiten lang über europäisches Recht geschrieben und mit abstrakten Rechtsbegriffen verwirrt. Und am Ende des Schreibens teilt man mit, dass die Airline nicht verpflichtet sei, die Ausgleichszahlung zu leisten. Es sind eben Nebelkerzen der Airlines", erzählt Bartholl. Es werde zudem tunlichst vermieden, sich auf einen Grund für die Verspätung festzulegen. Nur ganz selten werde die Ursache für die Verspätung oder Annullierung genannt.
 
 
Zum Glück hatten wir durch euch rausgefunden, dass dies die typische Masche der Condor ist. Eure Tips haben uns geholfen und bestärkt, zu einem Fachanwalt zu gehen. Unser Anwalt sagte uns, dass die Reisepreisminderung natürlich Quatsch und eine Nebelkerze ist, um uns von unserer gesetzlichen Entschädigung abzulenken. 
Der Anwalt riet uns, einfach nochmal an Condor zu schreiben und eine ganz kurze Frist zu setzen (10 Tage). Wenn die Frist dann verstreicht und Condor immer noch nicht gezahlt hat, können wir dann den Anwalt einschalten und die Condor ist in Verzug. Dann haben wir nochmal an Condor geschrieben und schon kam ein Fluggutschein von Condor (wie viele andere hier auch schon berichtet haben), was ja wohl ein Schuldanerkenntnis erster Güte ist. Aber Condor weiß, eben, wie mans macht:
 
Sehr geehrter Herr XXX,
sehr geehrte Reisegäste,
wir bedauern sehr, dass Ihr Flug nicht planmäßig durchgeführt werden konnte. Für die Unannehmlichkeiten, die Sie dadurch hatten, möchten wir uns in aller Form bei Ihnen entschuldigen. Unerwartete Flugänderungen sind für alle Beteiligten eine organisatorische Herausforderung. Wir versuchen daher grundsätzlich alles, den Reiseablauf für Sie so gut und sicher wie möglich zu gestalten. Obwohl nach Informationen unserer Fachabteilungen alle vertretbaren Maßnahmen ergriffen wurden, konnte Ihr Flug nicht planmäßig stattfinden. Als Entschädigung senden wir Ihnen, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen Reisegutschein über 1200,00 € für zwei Personen. Der für Sie hinterlegte Gutschein-Code 43TOZ88RW3L0PRYZ ist drei Jahre gültig und übertragbar. Er gilt für die Buchung eines Condor-Fluges mit DE-Flugnummer. Sie können den Gutschein bei Ihrer nächsten Buchung auf unserer Internetseite www.condor.com online eingeben oder in Ihrem Reisebüro vorlegen. Wir bitten nochmals um Entschuldigung für die Verzögerung Ihres Fluges und würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord der Condor begrüßen zu dürfen. 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
 
Ich habe denen dann geschrieben, dass wir Geld wollen und keinen Gutschein. Diese Gutscheine sind nur sehr beschränkt einsetzbar (DE-Flugnummer usw.). Da bleiben so gut wie keine Flüge übrig und wenn man nur ganz bestimmte Flüge buchen kann, bringt mir ein Gustchein gar nichts. Außerdem wurde mir klar, dass das Ganze ja auch ein Ablenkungsmanöver ist: Viele denken sich wohl, ich nehme lieber den Gutschein, bevor ich mich weiter streiten muss. Warum? Das Gesetz spricht eine klare Sprache: Condor muss Geld zahlen und nicht einen Flug-Gutschein! Trick 4: Gutschein als Lockmittel (web.de Fluggastrechte: Wie Airlines tricksen, um sich vor Zahlungen zu drücken)
 
Sehr geehrter Herr XXX,
wir kommen zurück auf Ihre Zuschrift. Mit Bedauern haben wir dieser entnommen, dass Sie mit unserer Antwort nicht einverstanden sind. Wir sind Ihrem Anliegen sorgfältig nachgegangen und haben aufgrund der uns daraufhin vorliegenden Informationen unsere Entscheidung getroffen. Auch unter Einbeziehung Ihres erneuten Schreibens ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte, die es ermöglichen weiteren Forderungen zu entsprechen.
 
Bitte haben Sie dafür Verständnis.
 
Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
 
NEIN, Verständnis habe ich für Gesetzesbrüc
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@alle: Schuldigung, meine Antwort war eben irgendwie abgerissen worden:

NEIN, Verständnis habe ich für Gesetzesbrüche nicht das geringste! Daher sofort zum Anwalt – und wie so viele andere hier auch schreiben, war es bei uns genauso, die Condor wartet einfach ab, ob Verbraucher es wirklich ernst meinen oder nur mit dem Anwalt bluffen. Wer es ernst meint, wie wir, kommt auch an seine Entschädigung. Condor scheint bei renommierten Rechtsanwaltskanzleien sofort zu zahlen. Wir haben nach nur 3 Wochen von unserem Anwalt die Nachricht gekriegt, dass Condor jetzt plötzlich doch unsere Entschädigung und sogar einen Bonus zahlen will.
 
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