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Wir waren absolut pünktlich am Flughafen Düsseldorf, haben unser Auto in der Parkhalle geparkt und sind mit dem Skytrain zur Abfertigungshalle am Flughafen. Dort war schon sehr viel los und es staute sich doch, weil Air Berlin alle Europa-Flüge über ca. 7 geöffnete Schalter alle gleichzeitig abfertigte. Es wurde also wegen des Wartens dort schon recht knapp. Die dame sagte uns dann nach der Kofferabgabe auch, wir sollten uns sofort zum Gate begeben. Haben wir auch, bzw wollten wirm aber an der Sicherheitskontrolle war eine total lange Schlange. Erstmal war schon eine lange Schlange vor so einer extra-schleuse, wo die Dame nichts anderes machte, als nur kurz zu prüfen, wo wir hinsollen. mehr nicht. Absolut überflüssig. Dann vor dem Sicherheits-Check total viele Leute, aber nur 3 Linien offen. Toll. Wir warteten und es dauerte total lange. Als ich mich dann bei der Sicherheitsleuten beschwerte, durfte ich dann auch noch zu einer extralangen Sprengstoffkontrolle meines Handgepäcks.

Am Gate war der Flieger weg. Das lasse ich nicht auf mir sitzen. Air Berlin sagt mir, selbst schuld, hättest eher kommen sollen. Ich war 90 Minuten vor Abflug am Flughafe Düsseldorf. Wie viel früher soll ich denn noch kommen, nur weil die am Sicherheits-Check dort nur ein paar Leutchen in der Hauptreisezeit rumtrödeln lassen.

Wen muss ich denn jetzt verklagen: Air Berlin, den Flughafen? Die Leute vom sicherheitsdienst?

Was kann ich als Schadensersatz verlangen?

Ich musste meiner Familie und mir neue Flugtickets für über 2385 Euro kaufen.
Gefragt in Umbuchung von
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2 Antworten

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Hallo,

in den Fällen, wo der Flug durch eine zu lange Schlange an der Sicherheitskontrolle, aufgrund mangeldem Sicherheitspersonals oder zu langer Kontrolle des Handgepäcks verpasst wurde, ist dem Reisegast keine Schuld zu unterstellen, wenn dieser 90 Minuten vor der Abflugzeit den Check-In Schalter erreicht hat.

Denn laut der Rechtssprechung sollen Sicherheitskontrollen auf ein notwendiges Maß beschränkt werden und es sollen negative Folgen für den Reisegast in diesem Zusammenhang vermieden werden.

Neben der Fluggesellschaft haftet auch die Bundespolizei für sämtliche Kosten, Schäden und Aufwendungen. 
Das entschied auch das 
Landgericht Frankfurt am Main (AZ: 2-4 O 32/12) und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ: 1 U 276/12).

Gegen die oben genannten Einrichtungen steht Ihnen Schadensersatz und ein Aufwendungsersatz, der für Sie enstandenen Kosten zu.

Beantwortet von (340 Punkte)
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Lieber Fragensteller,

in einem Fall, in dem du wegen zu langem Anstehen und zu großer Dauer der Sicherheitskontrolle deinen Flieger verpasst, hast du grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland als Dienstherrin der Bundespolizei, welche am Flughafen die Sicherheitskontrollen durchführt. Dies entschied u.a. das OLG Frankfurt mit Urteil AZ: 1 U 276/12 (bei Google zu finden unter "Reise-Recht-Wiki 1 U 276/12") in einem Fall, in dem der Reisende seinen Flug aufgrund einer 3-stündigen Sicherheitskontrolle verpasst hatte. Anders sieht dies nur dann aus, wenn der Reisende den Verdacht gegen sich selbst auf ein Sicherheitsrisiko durch sein Verhalten selbst verursacht hat.

Anders verhält es sich jedoch, wenn der Reisende seinen Flug allein durch zu langes Anstehen am Check-In-Schalter verpasst. In einem solchen Fall hat der  Reisende nämlich kein Anspruch aus der EU-VO 261/2004 auf Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung gem. Art. 4 und 7 VO gegen die Airline, da hier keine Nichtbeförderung, d.h. eine Verweigerung der Beförderung durch die Airline, obwohl sich der Reisende rechtzeitig zum Check-In eingefunden hat, vorliegt. Dies entschied u.a. der BGH mit Urteil X ZR 83/12 (bei Google nachzulesen unter "Reise-Recht-Wiki X ZR83/12")

D.h. für deinen Fall, aufgrund der Tatsache, dass du zu lange am Check-In-Schalter gestanden hast, kannst du die Airline nicht auf Zahlung von Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen. War der Grund für das Verpassen deines Fluges jedoch eine über das notwendige Maß hinaus erforderliche Sicherheitskontrolle, weil diese entweder an sich zu lange Zeit in Anspruch genommen hat oder einfach fehlerhaft und schlecht organisiert war und dadurch lange Wartezeiten entstanden sind, kannst du grundsätzlich Schadenersatz für die daraus entstandenen zusätzlichen Kosten wie z.B. für neue Flugtickets von der Bundes Republik Deutschland verlangen.
Beantwortet von (6,840 Punkte)
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