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+3 Punkte
Hallo zusammen,

habe zu diesem Sonderfall leider nichts passendes gefunden, um meine Frage zu beantworten.

Wir sollten am 21.08 von Hamburg nach Teneriffa fliegen, waren 2,5 Std vorher da und bekamen direkt mitgeteilt, dass der Flug erst 20 Std später fliegen wird. Die Nachfrage ob ein Ersatzflug möglich wäre, wurde verneint.

Unser Aufenthalt in Teneriffa sollte jedoch nur zwei Tage dauern und ich hatte eine sehr teure Suite gebucht. Sprich: Die ganze Reise wäre zerstört gewesen, hätten wir auf den Flug gewartet, weshalb ich einen Flug von Berlin-Tegel gebucht habe, wohin wir dann direkt hinrasen mussten, um den Flug zu bekommen.

Wie sieht es jetzt aus? Steht uns nun die Erstattung des neuen Flugpreises zu plus eine Pauschale für die Fahrt nach Berlin-Tegel und den Zeitverlust oder worauf haben wir Anspruch?

Falls das jemand weiß, danke ich ihm oder ihr schon mal im Voraus recht herzlich, wenn er mir diese Frage beantwortet.

Viele Grüße

Sandra
Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
+3 Punkte

8 Antworten

+1 Punkt

 


III. Anspruch auf Erstattung und anderweitige Beförderung

 

Nach Art. 8 VO (EG) Nr. 261/2004 habe Fluggäste das Wahlrecht zwischen

 

- Erstattung der Flugscheinkosten innerhalb einer Frist von sieben Tagen oder

- anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt

 

In dem Einzelfall, wie Sie ihn schildern, haben Sie die Möglichkeit der Erstattung der Flugscheinkosten innerhalb einer Frist von sieben Tagen, da bei Ihnen die Möglichkeit eines Ersatzfluges nicht bestand.
Denn der Fluggast kann die vollständige Erstattung der Flugscheinkosten für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte zu dem Preis verlangen, zu dem er den Flugschein erworben hat.

 

 

Auch ist das Luftfahrtunternehmen gemäß Artikel 14 VO (EG) Nr. 261/2004 dazu verpflichtet die Fluggäste über Ihre Rechte zu informieren.

 

Artikel 14 VO (EG) Nr. 261/2004

(1) Das ausführende Luftfahrtunternehmen stellt sicher, dass bei der Abfertigung ein klar lesbarer Hinweis mit folgendem Wortlaut für die Fluggäste deutlich sichtbar angebracht wird: "Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn Ihr Flug annulliert wird oder um mindestens zwei Stunden verspätet ist, verlangen Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig schriftliche Auskunft über ihre Rechte, insbesondere über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen."

 

Beantwortet von (800 Punkte)
+1 Punkt
Meine Suche im Internet und den Foren hat mir die Augen geöffnet: Man wird als kleiner Verbraucher von den großen Fluggesellschaften nach Strich und Faden an der Nase herumgeführt.

Ich war erst ganz unsicher wegen der Entschädigung unserer Familie gegen Condor und konnte mir gar nicht vorstellen, dass Condor uns wirklich 1600 € zahlen muss. Da bin ich schön auf die Taktik von Condor hereingefallen. Dass das System hat, sieht man ja in allen Foren an den immer gleichen Antwortbriefen.

Meine Familie und ich können die Kanzlei aus Berlin empfehlen. Die sind wirklich die besten in solchen Fällen, kennen sich aus und alles geht ganz unkompliziert. Im Internet kann man die Kanzlei finden, wenn man nach "Bartholl Legal Services" oder "Fachkanzlei Reiserecht Bartholl" sucht.

Ich wünsche auch euch viel Erfolg und fallt nicht auf die Fluggesellschaft rein!
Durchhalten, durchhalten, durchhalten und sich einen guten Anwalt suchen - das ist mein tip.

Nur so kommt ihr bei Condor weiter. Die nehmen Verbraucher nicht ernst. Ich weiss bis heute nicht, warum ich überhaupt so blöd war, denen immer wieder fleißig und gutgläubig geschrieben zu haben und denen meine Sicht des Gesetzes 261/04 erklärt habe. Die lachen sich einfach ins Fäustchen, dass Verbraucher so lieb und treudoof sind.

Hätte ich deren System vorher durchblickt wäre ich gleich zum Anwalt und hätte mir stundenlange Schreiben und viel Ärger ersparen können. Es gibt wohl leider einige Firmen, die verstehen einen nur, wenn der Anwalt kommt. Das ist eigentlich nicht meine Art. Es ist aber ganz sicher noch weniger meine Art, mich als dumm verkaufen zu lassen. So habe ich kein Mitleid mit Condor, wenn sie uns dann alles zahlen.

Und um es euch nochmal zu sagen: Unser Anwalt hat denen ein 5-seitiges Schreiben geschickt, was sich gewaschen hatte und als Antwort kam sofort: Wir zahlen die Entschädigung und die Anwaltskosten.

Macht euch euren Reim drauf ;-)
+1 Punkt

Hallo Sandra,

Fluggäste, die einen Flug von einem EU-Staat aus starten, können ihre Ansprüche auf der Grundlage der europäischen Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 geltend machen.

 

I. Anspruchsgrundlage/Anwendungsbereich

 

In Ihrem Fall handelt es sich um einen klassischen Fall einer Flugverspätung gemäß Artikel 6 der europäischen Fluggastrechte-Verordnung.

 

Artikel 6 VO (EG) Nr. 261/2004

Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug  bei fallenden Flügen um vier Stunden oder mehr gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen angeboten.

 

In Ihrem Fall liegt die Verspätung des Fluges bei 20 Stunden und fällt demnach in den Anwendungsbereich des Artikel 6 VO (EG) Nr. 261/2004.

 

 

II.  Betreuungs- und Unterstützungsleistungen

 

Es gibt für den Fall einer Flugverspätung 3 verschiedene Unterstützungsleistungen.

 

1. Betreuungsleistungen wie zB. Mahlzeiten, Erfrischungen und Kommunikationsmöglichkeiten (Art. 9 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 VO)

2. Unterstützungsleistungen  wie eine Hotelunterbringung sowie den Transport dorthin (Art. 9 Abs. 1 lit. b und c VO)

3. Unterstützungsleistungen wie die Flugpreiserstattung und anderweitige Beförderung (Art. 8 Abs. 1 lit. a VO)

 

Wann der Anspruch entsteht und welche Art der Unterstützungsleistung einschlägig ist, hängt  vom jeweiligen Verspätungssachverhalt ab. Je gravierender die Verspätung ausfällt, desto mehr muss das Luftfahrtunternehmen an Betreuungsleistungen erbringen.

 

 

....Anwort geht im nächsten Kommentar weiter....

Beantwortet von (800 Punkte)
Bearbeitet von
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@Welle

@Flieger3

@alle

Ich würde mich durch solche Antworten von Condor nicht einschüchtern lassen. Die Aufgabe der Mitarbeiter von Condor scheint ja darin zu bestehen, Flugpassagiere erstmal ruhig zu stellen. Wer dann von der Entschädigung nicht ablässt und zeigt, dass er gewillt ist, auch weiter vorzugehen oder sogar einen Rechtsanwalt einzuschalten, bekommt wohl manchmal einen Gutschein von Condor. Aber warum sollte man sich mit einem Fluggutschein zufrieden geben. Das Gesetz sagt doch eindeutig, dass die Fluggesellschaft das Geld zahlen muss. Da besteht doch gar kein Grund, einen Gutschein anzunehmen. Was soll das auch schon sein: ein Gutschein!?? Da verspricht Condor, einen irgendwann vielleicht mal (auf deren Gnaden) mitzunehmen, wenn gerade Plätze frei sind. Wer das Geld nimmt, ist in jedem Fall besser dran: Mit dem Geld ist man frei und kann damit machen, was man will und ist nicht auf Condor-Flüge beschränkt. Gesetz ist Gesetz und da muss auch Condor sich dran halten.

In unserer Verspätungsgeschichte war es sogar so, dass Condor uns zunächst auf einen Tag später umgebucht hatte und dann am nächsten Tag der bereits umgebuchte Flug nochmal abgesagt wurde, weil angeblich die Arbeitszeit der Crew überschritten war. Dann mussten wir nochmal 11 Stunden warten und wurden erst dann zurückgeflogen.

Unser Anwalt sagte uns zu unserer Überraschung, dass wir dann die Entschädigung sogar 2 x verlangen können, weil wohl jeden einzelne Buchung zählt. Wir haben die Sache mit einem Anwalt durchgezogen, weil ich schon ahnte, dass Condor wieder das Herauszögern wollte. Hat super geklappt, 6500 € (wovon allerdings noch die Anwaltskosten abgezogen wurden) haben wir bekommen. Der Hammer cheekysurpriseyes  Da kann man sich ja fast schon über die FLugverspätung freuen, auch wenn es aber echt ärgerlich war angel

@Derrick: Hab hier auch nochmal das letzte Schreiben der Condor gepostet. Ist was identisch wie deins. Ich schätze das schickt die Condor jedem, der mit Anwalt durchzieht.

Condor Entschaedigung Gutschein

Beantwortet von (1,610 Punkte)
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Guten Tag Sandra,

 

Sie können wohl möglich Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung (EG-VO 261/2004) aufgrund einer Flugannullierung erheben, da sich Ihr Flug um 20 Stunden verschoben hat. Im Normalfall können Luftfahrtunternehmen die Flugzeiten ohne größere Konsequenzen verschieben, nicht allerdings, wenn den Passagieren weniger als 2 Wochen vor Abflug Bescheid gegeben wurde. Da in Ihrem Fall die Information über die Verspätung erst kurz vor Abflug bekannt gegeben wurde, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichsleistung, es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände, die unmöglich zu verhindern waren, zurückzuführen. (Da kein Hinweis auf solche gegeben wurden, gehe ich im Folgenden nicht weiter darauf ein.)

 

Der Anspruch ergibt sich je nach Distanz der Flugstrecke gemäß Art.7 EG-VO 261/2004:

 

… 250 € bei einer Strecke unter 1500 km

… 400€ bei einer Strecke unter 3500 km

… 600€ bei einer Strecke über 3500 km


Des Weiteren haben Sie gemäß Art. 8 der Verordnung Ansprüche auf

… vollständige Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen

… oder eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt

 

Somit können Sie nicht die Kosten für den neu gebuchten Flug und die Fahrt dahin verlangen, allerdings bekommen Sie die den Reisepreis für die Anfahrt nach Hannover und den Preis der ehemaligen Flugtickets erstattet.


Gemäß Art. 9 der Verordnung hätten Ihnen auch gewisse Betreuungsleistungen (z.B.: Mahlzeiten und Erfrischungen Hotelunterbringung und Transport) zugestanden. Diese haben Sie allerdings nicht Anspruch genommen, da Sie nicht warten wollten.


 

Da Sie nicht rechtzeitig, sondern erst kurz vor Abflug über die Flugzeitenverschiebung informiert wurden, kommen auch Ansprüche aus dem BGB zur Anwendung. Der Beförderungsvertrag, den Sie mit der Fluggesellschaft geschlossen haben, ist immer ein Werkvertrag mit der ausführenden Fluggesellschaft. Die Anspruchsgrundlage ist also der Werkvertrag gemäß § 631 ff. BGB. Eine Verspätung der Erreichung des Reiseziels begründet folglich einen Verzugsschaden (§§ 280 I, II, 286 b BGB).

Urteile:

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10
(Google-Suche: „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.


BGH, Urteil v. 18.02.2010, Xa ZR 166/07
(
Google-Suche: „BGH XA ZR 166/07 reise-recht-wiki.de“)

Beträgt die Verspätung auf einem Flug von einer Fluglänge von mindestens 1500 km mehr als drei Stunden, steht dem Fluggast ein Anspruch aus Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zu.

 

Beantwortet von (21,990 Punkte)
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Liebe Sandra,

in deinem Fall können sich mögliche Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechte-VO ergeben.

Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten

Hiernach hast du im Fall einer Verspätung, die mind. 5 Stunden beträgt, zunächst gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c) iii) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 lit. a) VO das Recht, von der Airline die vollständige Erstattung der Flugscheinkosten verlangen.

Anspruch auf Ausgleichsleistungen

Außerdem kommt in einem Fall wie deinem ein Anspruch auf Ausgleichsleistung gem. Art 7 VO in Betracht. Einen solchen Anspruch enthält die VO zwar nicht für den Fall, dass der Reisende lediglich eine Verspätung erleidet. Allerdings hat der EuGH in seinem Grundsatzurteil in der Rechtssache Sturgeon u.a. ./. Condor Flugdienst GmbH und Air France SA (zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki C-402/07 und C-432/07") entschieden, dass auch Reisenden, die ihr Endziel aufgrund einer Verspätung erst drei oder mehr Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen, ein Anspruch auf eine solche Ausgleichsleistung zusteht. Daher wäre in deinem Fall zunächst wichtig zu wissen, ob die Verspätung des ursprünglich gebuchten Fluges und die anschließende Umbuchung dazu geführt haben, dass ihr auf Teneriffa erst mehr als 3 Stunden später angekommen seit. Ist dies der Fall und kann die Airline nicht erfolgreich nachweisen, dass die Verspätung auf einem außergewöhnlichen Umstand gem. Art. 5 Abs. 3 VO beruhte, d.h. diese Verspätung nicht durch das Ergreifen angemessener Maßnahmen von der Airline zu verhindern war, hast du einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die Airline gem. Art. 7 VO. Dieser Anspruch beträgt in deinem Fall 400 € pro Person. Damit sollten im groben die neu entstandenen Kosten abgedeckt sein.

Beantwortet von (6,840 Punkte)
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Liebe Sandra,

ihr Flug von Hamburg nach Teneriffa wurde um 20 Stunden nach hinten verschoben. Bei einer solchen Verschiebung handelt es sich bereits um eine Annullierung Ihres ursprünglichen Fluges. Dazu die folgenden Urteile.
 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach suchen unter "reise-recht-wiki")

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

BGH- X ZR 34/14 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")

Der BGH hatte entschieden, dass auch eine zeitliche Flug-Verlegung nach hinten einer Nichtbeförderung gleichkomme und dem Kunden dann Ausgleichszahlungen zustehen könnten.

Bei einer Annullierung kann Ihnen ein Anpruch auf Ausgleichszahlungen nach Art. 5 i.V.m. Art. 7 aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung zustehen.Die Höhe der Ausgleichszahlungen bemisst sich nach der Entfernung. Zwischen Hamburg und Teneriffa liegt eine Entfernung von 3.547, 68 km vor. Bei einer solchen Entfernung steht Ihnen je Fluggast ein Anspruch auf 600 Euro zu.

Weiterhin haben Sie einen Anspruch aus Artikel 8 auf Erstattung oder anderweitige Beförderung. Danach haben Sie einen Anspruch auf die vollständige Erstattung der Flugscheinkosten oder eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebdingungen und zum frühstmöglichen Zeitpunkt.

Sie schildern jedoch, dass Sie nach einem ersatzflug gefragt hätten und diese Frage mit Nein beantwortet wurde. Somit verbleibt die Variante mit der Erstattung der vollständigen Kosten des Flugscheines. Bedenken Sie jedoch, dass Sie die Kosten für den annullierten Flug erstattet bekommen und nicht die für den neu gebuchten Flug.

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Condor hat mich fast mit ihrem System und ihrer Masche rumgekriegt. Nur durch Zufall habe ich an einem Abend, an dem ich zum Glück nicht so viel zu tun hatte, nochmal kurz im Internet wegen unserer Flugverspätung nachgesehen. 

Und mir wurden die Augen geöffnet surprise

Ich dachte erst, dass wir wahrscheinlich die einzigste Familie sind, die eine Entschädigung von Condor fordert und fühlte mich fast schon peinlich, dass wir so oft nach der Zahlung der Entschädigung bei Condor angefragt hatten, Condor aber immer wieder sagte, dass die keine Entschädigung zahlen müssten, weil das Gesetz was anderes sagt. Als ich dann in einigen Foren exakt WORTWÖRTLICH die gleichen Antwortschreiben, die Condor auch an uns geschickt hat, wiedergefunden habe, war ich sauer. Sehr sauer. Damit hatte Condor meinen Kampfgeist geweckt. Ich bin dann gleich am nächsten Tag zu meiner Versicherung und habe denen gesagt, dass ich einen Fachanwalt brauche. Meine Versicherung hat mir freie Anwaltswahlt gegeben und dann bin ich zum besten Anwalt für Flugrecht.

Es hat so ca. 15 Wochen gedauert und dann hat uns der Anwalt das Schreiben der Condor Anwälte geschickt, in dem die uns dann also doch cool die uns zustehenden 1600 € zahlen: Natürlich "aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Mein Anwalt sagte mir noch so schön, dass die wohl genau wüssten, warum sie uns nach so langem Hinhalten dann doch ganz schnell die Entschädigung zahlen. Denn einen Gerichtsprozess trauen die sich mit so einer xxx-Taktik nicht zu. Über die "Tricks der Airlines" gibt es einen guten Beitrag bei web.de: Fluggastrechte: Wie Airlines tricksen, um sich vor Zahlungen zu drücken

Ich kann euch nur sagen: INFORMIERT EUCH! Ihr werdet sehen, dass man als kleiner Verbraucher von der Fluggesellschaft nach Strich und Faden in die Irre geführt wird. Holt euch einen guten Rechtsanwalt und schon akzeptiert Condor euch und diskutiert auf Augenhöhe, was sie sonst nicht tun.

Hier das Antwortschreiben der Condor Anwälte

Beantwortet von (1,790 Punkte)
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Wer hat schon täglich mit solchen schwierigen Rechtsfragen zu tun?

Man macht sich Gedanken, hin und her. Wir hatten uns dann entschlossen, wir probieren es einfach mal und fragen bei Condor an, ob die bereit sind uns die Entschädigung zu zahlen. Aber zurück kam nur die Antwort:

"Sehr geehrte
 
die Ihnen aufgrund der späteren Ankunft entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen. Jedoch erlauben wir uns den Hinweis, dass Verspätungen im Rahmen des von Ihnen geschilderten Falls nicht zu Minderungsansprüchen führen, weswegen wir der geltend gemachten Forderung nicht zustimmen können. Wir würden uns freuen, Sie trotz dieses bedauerlichen Ausnahmefalls bald wieder einmal bei uns an Bord begrüßen zu dürfen. Sicherlich werden Sie sich dann von unserem guten Service überzeugen können.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach-Sr. 36
61440 Oberursl
GERMANY"
 
 
Da hatten wir schon innerlich aufgegeben. Was kann man gegen so große Unternehmen schon tun? Ich hatte mich dann im Internet nochmal schlau gemacht und wurde in ganz vielen Beiträgen bestärkt, doch zum Anwalt zu gehen. Irgendwie waren wir ein bisschen gelähmt. Wir haben so viele andere Sachen zu tun, da wollten wir nicht noch einen Rechtsstreit mit Condor. Aber genau das ist es, worauf die setzen. Dass mann einfach zu lahm und zu faul ist, überhaupt was zu machen und letztlich doch zu feige, wirklich zum Anwalt zu gehen.
 
Ich kann euch sagen, dass es absolut einfach und schon fast lachhaft unkompliziert war. Hätte ich sowas mal vorher gewusst. Aus Erfahrung lernt man. Das nächste Mal wehre ich mich sofort, wenn ich auch nur die Ahnung habe, dass mir ein großes Unternehmen meine berechtigte Entschädigung verweigert.
 
Der Witz ist ja auch. Die müssen dann nicht nur die Entschädigung zahlen, sondern auch noch die Anwaltskosten. Und ob ihrs glaubt oder nicht: Das machen die dann auch! Einfach weil wahrscheinlich sowieso nur wenige wirklich zum Anwalt gehen und die paar leute dann auch bezahlt werden können.
 
Liebe Leute, AUGEN AUF, SELBST NACHDENKEN und dann NICHT NACHGEBEN!
 
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