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Ich habe im Fernsehen einen Beitrag gesehen, in dem über die Praxis von Fluggesellschaften berichtet wurde, berechtigte Ansprüche von Fluggästen einfach auszusitzen. Wir haben eine Flugverspätung mit Lufthansa gehabt, allerdings schon im Februar 2012. Das kann man wohl über 3 Jahre geltend machen, so dass unser Fall wohl noch nicht verjährt ist.

Im Beitrag wurden Inkassobüros vorgestellt, die auf Erfolgsbasis die Ansprüche geltend machen. Ich habe mich jetzt im Internet erkundigt und im Vielfliegerforum eine Liste mit mehreren Firmen gefunden: Fairplane Passenger Service GmbH aus Wien (oder München?), flightright GmbH aus Potsdam, EUClaim aus Holland (kann das sein?), refund me GmbH aus Potsdam, Geltenpoth Kindermann Forderungsmanagement GbR aus Nürnberg (? steht nicht im Internet).

Ich frage mich, ob solche Inkassobüros seriös sind? Man findet überall entweder total positive Reaktionen oder Warnungen vor der unseriösen Arbeitsweise solcher Inkassodienstleister oder sogar Urteile, in denen berichtet wird, dass trotz Werbung, nur im Erfolgsfall zahlen zu müssen, doch irgendwie Gebühren verlangt wurden.

Wer hat Erfahrungen? Was sollte man tun? Ich möchte verhindern, dass ich mehr Geld ausgebe, als ich gewinnen kann.

 

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
wieder getaggt von
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14 Antworten

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Also mein Lufthansa Streit ist für mich durch meinen Anwalt gut gelöst worden. Ich habe von Lufthansa 605 € bekommen. Ich hatte auf meinem Flug zuerst eine Flugverspätung und dann leider noch eine (allerdings kurze) Gepäckverspätung. Lufthansa hat mein Anliegen immer abgewiesen mit dem Hinweis, dass ein technischer Fehler bzw. eine technische Störung vorlag. Ja, schön und gut, mag ja sein aber trotzdem muss Lufthansa mir dann meine Entschädigung zahlen, was die partout nicht machten.

Ich finde es sehr ärgerlich, dass Fluggesellschaften Rechte von Verbrauchern, die IM GESETZ festgeschrieben stehen, einfach ignorieren. Das ist pure Schikane. Fluggesellschaften stellen sich einfach stur und man ist n richtig aufgeschmissen. Ich wusste auch nicht, was ich tun sollte aber mein Kampfes-Wille war da geweckt. Nur weil ich juristischer Laie bin, heisst das ja nicht, dass ich meine gesetzlichen Rechte wegschenken muss.

Ich bin zu meinem Versicherer und habe denen eingebläut, mir einen Fachanwalt für Reiserecht zu geben, der der Beste ist. Erst wollte der Versicherer mir den Anwalt hier in der Stadt vermitteln, ich habe aber auf meinem Recht bestanden, einen Fachanwalt zu bekommen, der sich auskennt.

Fachanwalt für Reiserecht

Der hat dann die Lufthansa angeschrieben und plötzlich hieß es, ja wir zahlen die 605 €. Einerseits habe ich mich natürlich gefreut, das Geld endlich zu bekommen, andererseits ist das natürlich die Bestätigung, was Lufthansa für ne Masche abzieht: Solange die Verbraucher selbst hilflos anklopfen, stellen wir uns stur. Sobald Gefahr durch einen Fachanwalt droht, wird gezahlt angryangry Nennt man das Verbraucherservice?

Lufthansa Verspätung Entschädigung

 
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Meine Frau und ich sind aus der Scheiz und haben mit den Anwälten der Kanzlei Dr. Bartholi und Partner gute Erfahrungen gemacht. Unsere Rechtsschutzversicherung hat uns eine Kostengutsprache gegeben und uns dann an die Kanzlei von Herrn Dr. Bartholl vermittelt. Die Versicherung hat das gesamte Dossier übermittelt und Herr Dr. Bartholl hat sich bei mir persönlich mehrfach gemeldet und mit mir gemeinsam das Vorgehen besprochen. Es war eine sehr angenehme Atmosphäre.

Die Lufthansa hat uns dann knapp 2000 Franken Schadensersatz für die Verspätungen bezahlt. Das war ein besonders gutes Ergebnis, weil wir nur mit ca. 500 Franken gerechnet hatten.

Lufthansa Verspaetung Entschaedigung

Lufthansa Verspaetung Schadensersatz

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Ich wäre sehr vorsichtig, irgendwelche Inkassobüros zu beauftragen. Gerichte sehen Inkassobüros traditionell sehr kritisch und häufig bekommt man die Kosten von einem Inkassobüro nicht wieder.
 
Hier findest Du ein Urteil von Rechtsanwalt Holger J. Herrlicher aus München. Dort hatte das Amtsgericht Erding, was Urteile für den Münchener Flughafen spricht, entschieden, dass ein Verbraucher, der erst ein Inkassobüro (hier wohl flightright GmbH aus Potsdam) mit der Durchsetzung seiner Fluggastansprüche beauftragt hat und dann einen Anwalt einschaltet, die Kosten für das Inkassobüro nicht ersetzt erhält. Hätte der Verbraucher direkt einen Rechtsanwalt eingeschaltet, hätte es keine Probleme gegeben und die Rechtsanwaltskosten hätte das AG Erding zugesprochen, aber erst ein Inkassobüro und dann noch einen Anwalt geht nicht, hat das Gericht geurteilt. Auch die Stiftung Warentest rät in einem Artikel, am besten sofort zum Anwalt zu gehen (und nicht erst zu einem Inkassobüro):
 
„Braucht ein Gläubiger beim Eintreiben einer Zahlung professionelle Hilfe, sollte er statt eines Inkassobüros lieber gleich einen Anwalt beauftragen. Denn der kann auch die Rechtsvertretung übernehmen, falls das Mahnverfahren später vor Gericht geht. Der Gläubiger läuft sonst Gefahr, selbst dann auf den Kosten für das Inkassobüro sitzen zu bleiben, wenn er vor Gericht gewinnt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VII ZB 53/05)
 
Hier noch das Urteil vom Amtsgericht Erding (AG Erding, Urteil vom 13.05.2015, Aktenzeichen 4 C 420/15):
 
Verbraucher hat keinen Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren, wenn zuvor ein Rechtsdienstleister (flightright GmbH) die Forderung durchzusetzen versucht hat.
 
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der außergerichtlichen Beitreibung der Ausgleichsforderung erfolgte zwar nach Verzugseintritt und stellt grundsätzlich eine Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dar, die im Regelfall dem adäquaten Kausalverlauf entspricht und nicht gegen § 254 BGB verstößt (vgl. Palandt/Grüneberg [73.Aufl. 2014], § 286 Rn. 45). Vorliegend ist aber zu sehen, dass der Kläger vor der Beauftragung seines Prozessbevollmächtigten bereits die flightright GmbH mit der außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung beauftragt hatte. Die flightright GmbH ist gerichtsbekannt ein professionelles, auf Erfolgshonorarbasis agierendes Inkassounternehmen, das sich auf die Geltendmachung von Ansprüchen nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung spezialisiert hat. 
 
Es ist vor diesem Hintergrund für das Gericht nicht nachvollziehbar, weshalb nach einem erfolglosen Mahnschreiben der flightright GmbH zusätzlich noch ein Anwalt mit der außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung beauftragt wurde.
 
Ist ja irgendwie auch logisch. Warum soll man erst irgendwelche Büros einschalten. Am besten gleich zu einem Fachanwalt. Die regeln alles
 
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Ich habe meine Ansprüche jetzt über SOS Flugverspätung geltend gemacht. Ich bin hochzufrieden. Flightright wollte den Fall gar nicht übernehmen. SOS Flugverspätung dagegen schon. Die haben dann sogar auf eigene Kosten einen Anwalt eingeschaltet, was mich nichts gekostet hat. Small Planet ist dann irgendwann eingeknickt und hat gezahlt. Zudem: SOS Flugverspätung nimmt nur 19,95% Provision. Flightriht war um Einiges teurer.
Beantwortet von (140 Punkte)
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