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Guten Tag Addie,

herzlichen Dank für die sehr ausführliche Erklärung. Auf Grund der zu kurz gefassten Darstellung, war meine eigentliche Frage nicht so deutlich zu erkennen. Rückflug am 30.10.15 Antalya/Düsseldorf. Bei Ankunft Düsseldorf, die beiden beschädigten Koffer (von 3) und die Golftasche als beschädigt gemeldet. Davon ausgehend, das auch das Golfgepäck als solches und nicht nur die Tasche aufgenommen wurde. In der Woche versucht telefonisch Kontakt zu Dolfi1920 aufzunehmen, nicht gelungen, dank Warteschleife. Am Montag, 09.11.15 dann endlich telefonisch Kontakt - wo die Dame mir dann mitteilte, das ich die Beschädigung des Inhalts der Golftasche, separat bei Condor als Schadenmeldung aufgeben muss. Dieses habe ich dann auch sofort per mail (09.11.) erledigt. Mehrmals Kontakt per mail und Telefon Condor aufgenommen, ohne Erfolg. Mitte Dezember 15 dann endlich erfolgreich. Der Kundenservice  war sehr einsichtig und bat uns nach mehrmaligen Telefonaten, doch ein Gutachten über die beschädigten Golfschläger zu erbringen. Dieses war nicht einfach, doch wir fanden einen in Österreich ! Als wir das dann alles beigebracht hatten, schickte uns Condor einen Scheck über 200 €, den wir nicht eingelöst haben. Sondern weiterhin auf die lt. Gutachten und Rechnung umfassenden 3000 €. Dann erst schrieb uns der Anwalt von Condor - Schadenmeldung nicht form- und fristgerecht. Deshalb eigentlich meine Frage, nach dem uns Condor ca. 5 Monate beschäftigt hat und nie vorher die Rede davon war, das die Schadenmeldung nicht frist- und formgerecht war, mir im übrigen auch nicht bekannt war, das es nur eine 7 Tage Frist zur Meldung gibt, sollen  wir  hier aufgeben ? WIe wird hier entschieden - 7 Werktage oder 7 Kalendertage ? Denn innerhalb der 7 Werktage wäre meine Meldung noch fristgerecht ? Herzlichen Dank !
bezieht sich auf eine Antwort auf: CONDOR Koffer weg - Golftasche und Inhalt beschädigt
Gefragt in Gepäckschaden von
Bearbeitet von
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1 Antwort

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Eine Frist kann nach den BGB-Vorschriften nicht an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag enden.

Sie verlängert sich nach § 193 BGB automatisch auf den nächsten Werktag.

Ein Fristende kann deshalb bundeslandabhängig sein, wenn es rechnerisch auf einen nicht bundeseinheitlichen Feiertag fällt.

Demnach sollten Sie meiner Meinung nach die Frist eingehalten haben.

Allerdings stehen Sie in der Beweispflicht, dass Sie nachweisen können, dass Sie den Antrag Fristgerecht eignereicht haben.

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