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Meines Erachtens sollten Sie vom Reise-/Beförderungsvertrag also Flug zurücktreten vertraglich und  sich an die Airline wenden im Anschluss hinsichtlich einer Rückerstattung des Flugpreises.

Bis zum Antritt der Reise besteht für Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Recht dazu, vom Luftbeförderungsvertrag (Flug) zurückzutreten.
Gemäß §249 I BGB hat die Airline im Anschluss einen Anspruch auf die Kosten des Flugtickets. Sie müsse sich allerdings Summe anrechnen lassen, die ihr durch die Nichtbeförderung erspart blieb.

Weil vorliegend in ihrem Fall keine Beförderung stattgefunden hat, sind der Fluggesellschaft auch keinerlei Kosten entstanden.

Im Ergebnis würde ich das ganze so bewerten, dass Ihnen ein vollständiger Rückzahlungsanspruch zusteht.

Urteile im einzelnen:

-LG Frankfurt, Urt. v. 06.06.2014, (zu finden im Volltext unter der Google-Suche „2-24 S 152/13reise-recht-wiki")

 

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