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Hallo, ich habe Flugtickets bei AirFinder gebucht (1 Monat hier) und heute bekomme ich Nachricht wegen Flugszeit Änderung..Verbindung Flug von Düsseldorf nach Dresen mit Air Berlin ist von 08:xx nach 06:25 geändert worden. Unsere Problem ist dass wir in diese Zeit noch in Flugzeug von Abu Dhabi nach Düsseldorf. Geplannte Ankunft ist 07:20

Laut AirFinder, ich habe 2 möglichkeit

1. AirFinder Service Plus zu nutzen (evt neuen Flugszeit wird angbeboten) gegen mindesten 15€/person oder

2. Selbe AirBerlin anrufen (habe ich gemacht und die Service Center sagt dass ich sollt AirFinder kontaktieren).

 

Was machen ich nun? Naturlich will ich nicht gern stonieren.
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (200 Punkte)
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Du hast einen Flug mit Air Berlin von Düsseldorf nach Dresden gebucht und musstest nun erfahren, dass deine Flugzeiten folgendermaßen geändert wurden von 8:00 auf 6:25 somit um 1:35h vorverlegt wurden.

Du möchtest den Flug im Nachhinein nicht stornieren und fragst dich welche Ansprüche dir gegen dir Airline zustehen.

Mangels gegenteiliger Angaben gehe ich mal davon aus, dass weder ein Direktflug noch ein Non-Stop-Flug vorliegt.

Somit handelt es sich bei deinem Flug um eine sog. Nur-Flug Buchung.

Bei einer Nur-Flug Buchung kommt grundsätzlich die Fluggastrechte Verordnung zur Anwendung.

Diese Verordnung ist eine gemeinsame Regelung des EU Parlaments und des EU Rates und beschäftigt sich mit den Rechten von Fluggästen. Insbesondere sind die rechtlichen Möglichkeiten von Fluggästen bei Nichtbeförderung, Annullierung oder (großer) Verspätung, seitens der Airlines, geregelt.

In Betracht kommt eine Annulierung.

Eine Annullierung ist gegeben, wenn die Fluggesellschaft ihre ursprüngliche Flugplanung aufgibt.

Konkretisierend führt der Gerichtshof dazu aus, dass von einer solchen „Flugaufgabe“ ausgegangen werden kann, wenn Veränderungen bezüglich der Abflugzeiten, des Ortes, der Route, der Fluggesellschaft oder der Flugnummer auftreten.

EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: "EuGH C-402/07 reise-recht-wiki.de“)

Demnach liegt eine Annullierung des Fluges bei dir vor.

geänderte Reisezeiten zu einer Abweichung von der vertraglichen Leistung. Entsprechende Klauseln im Kleingedruckten der Reiseunterlagen, welche nachträgliche Änderungen bei Pauschalreisen ermöglichen sollen, seien unzulässig.

Denkbar wäre es diese Entscheidung auch auf die AGB von Flugbuchungen anzuwenden. Dann müssten die Flugzeiten fester Bestandteil des Vertrages geworden sein. Wenn man deine Bestätigung der Flugzeiten ausreichen lässt, um einen festen Bestandteil anzunehmen, könnte dies zusätzliche Ansprüche aus dem BGB begründen

BGH, Urteil vom 10.12.2013 Az. X ZR 24/13 (auch ganz einfach bei „reise-recht-wiki“ zu finden)

Fraglich ist, ob 1:35 h ausreichen um eine Annulierung zu begründen.

In der Vergangenheit ist bei einer Annulierung in der Regel von einer Vorverlegung um 5-10 Stunden ausgegangen worden.

BGH, Urteil vom 10.12.2013 Az. X ZR 24/13 (auch ganz einfach bei „reise-recht-wiki“ zu finden)

Bei dir handelt es sich wie gesagt um lediglich um 1 Stunde und 35 min. Demnach solltest du meines Erachtens die 15€ zahlen und die Umbuchung in Kauf nehmen.

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Hei
Danke für Zahlreichende Antwort. Ich habe die Service gekauft und bin gespannt was AirFinder mich anbieten.

Danke
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1.    Vorverlegung des Fluges

Die Vorverlegung des Fluges um 1:25 h wird problematisch bzw. nicht immer gleich als Flugannulierung anerkannt. wird gleich einer Annullierung des Fluges behandelt. Demnach können Sie meines Erachtens nach nicht von der Reise zurücktreten oder eine Ausgleichszahlung in Form der eingetretenen Zeit der Vorverlegung verlangen.

AG Hannover, Urteil v. 11.04.2011, (Bei google einfach zu finden unter "512 C 15244/10reise-recht-wiki.de".)

Der Veranstalter darf sich lediglich Änderungen aus triftigem Grund vorbehalten, die für den Kunden zumutbar sind.

LG Hannover, Urteil v. 13.03.2012, (bei google einfach zu finden unter "18 O 79/11reise-recht-wiki.de".)

Eine Änderung von 1:25 h der Abflugszeit sollte meines Erachtens nach in aller Regel für einen Fluggast zumutbar sein.

Sollte jedoch die Vorverlegung um lediglich 1:25h wirklich eine Annulierung des Fluges darstellen, wovon ich persönlich ehrlich gesagt nicht ausgehen würde an deiner Stelle, sodann ergibt sich dann ein Ausgleichsanspruch für dich.

2. Ausgleichsanspruch

Der Ausgleichsanspruch variiert in Ihrem Fall von der Reichweite des Zieles. Unter 1.500 Kilometer beträgt dieser 250 €, über 1.500 bis 3.000 Kilometer 400 € und über 3.000 Kilometer 600 €. Dies ist näher in der VO (EG) 261/2004 Art. 7 geregelt.

BGH, Urteil v. 17.04.2012, (einfach zu finden bei google unter "X ZR 76/11reise-recht-wiki.de".)

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.

Beantwortet von (8,030 Punkte)
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Sie haben Flugtickets bei AirFinder gebucht. Zum einen einen Flug von Abu Dhabi nach Düsseldorf und einen Flug von Düsseldorf nach Dresden mit AirBerlin. Nun wurde der Flug von Düsseldorf nach Dresden von 8:00 auf 6:25 vorverlegt. Sie fragen sich nun, ob Sie irgendwelche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen können.

Ihren Angaben lässt sich entnehmen, dass die Flüge nicht als Direktflug gebucht wurden, sondern unabhängig voneinander.

Die Verlegung ihres Fluges um ca 1,5 h ist also seperat zu betrachten.

Mögliche Ansprüche können sich aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung ergeben.

Fraglich ist, ob eine Verlegung des Fluges um 1,5 h bereits erheblich genug ist, um Ansprüche gegen die Fluggesellschaft zu begründen.

Im Falle einer Flugannullierung ergeben sich ein Ansprüche aus der Verordnung.

AG Hannover, Urteil vom 21.04.2011, AZ: 512 C 15244/10(bei Google-Suche zu finden unter: „512 C 15244/110reise-recht-wiki“)

Bei einer Vorverlegung eines Fluges entspricht dies einer Annullierung des ursprünglichen Fluges, wenn die Vorverlegung mehr als zehn Stunden beträgt.

Ihr Flug wurde lediglich um ca 1,5 h nach vorne verlegt. Es ist in Ihrem Fall also nicht von einer Annullierung des ursprünglich gebuchten Fluges auszugehen.

Ansprüche aus der europäischen FLuggastrechte Verordnung ergeben sich meines Erachtens also leider nicht.

Beantwortet von (17,810 Punkte)
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