3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,814 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+2 Punkte
Hallo,

vor zwei Wochen flog ich auf Grund eines Mileruns nach Amerika. Das gebuchte Routing lautete DUS-FRA-JFK (Lufthansa) -> EWR-MIA (United) -> MIA-ZRH (Swiss) -> ZRH - DUS (Eurowings). In New York verschob sich immer und immer wieder der Start des United Fluges nach Miami, da Verspätungen im Betriebsablauf und ein Fluggerätewechsel spontan nötig waren. In New York meinte man, dass ich ohne Probleme in Miami auf die 20 Uhr Maschine von Swiss umgebucht werden würde, sofern ich den 18 Uhr Flug verpassen sollte. Man wollte mich in New York selbst nicht umbuchen. In Miami endlich angekommen, war der 18 Uhr Flug von Swiss bereits weg, folglich ging ich zum UNITED Schalter. Da der SWISS Flug für 20 Uhr angeblich im Ticketsystem (1 1/2 Stunden vor Abflug) bereits geschlossen war, war keine Umbuchung auf diesen Flug mehr möglich. Folglich wollte man mich auf das Routing Miami Frankfurt am nächsten Abend mit Lufthansa umbuchen, jedoch ohne mir einen Voucher oder eine Hotelübernachtung zu bezahlen - eigentlich für Amerika üblich. Am Ende der Diskussion wurde ich vom UNITED Mitarbeiter ohne mein Wissen auf einen IBERIA Flug innerhalb der minderwertigeren oneworld Allianz umgebucht - ich war der Annahme, dass er mir einen Flug innerhalb der Star Alliance angeboten hatte -, der in 30 Minuten abfliegen sollte.

Zunächst wundert es mich, dass hier nicht auf die SWISS umgebucht werden konnte und im Falle von IBERIA das Ticketsystem so kurz vor Abflug noch geöffnet war. Weiterführend habe ich durch die Wahrnehmung des Rückfluges mit IBERIA einen Verlust an Meilen, die der Hauptgrund meiner Reise waren und einen mieserablen Service an Board hinnehmen müssen, der nicht dem für die Star Alliance gezahlten Ticketpreis gerecht wird. Folglich wurde mir erst nach 7 Stunden Flugzeit zum Frühstück ein Wasser sowie eine Lunchbox angeboten, die zusätzlich neben einem Blaubeermuffin ein Schinkencroissant enthielt - als Vegetarier unbrauchbar (man durfte sich das Essen nicht aussuchen im Gegensatz zur gewohnten Star Alliance Qualität). Außerdem landete ich hinsichtlich der ursprünglichen Ankunftszeit mit einer Verspätung von 9 Stunden in Düsseldorf.

Da hier die EU Verordnung keinen Anwendungsraum hat, wollte ich fragen, ob die genannten Mängel berechtigen, eine Preisminderung bei UNITED zu verlangen. Habe ich hier Chancen, mit dem Montrealer Abkommen zu argumentieren?
Gefragt in Umbuchung von (140 Punkte)
Bearbeitet von
+2 Punkte

2 Antworten

+1 Punkt

Ich wurde sehr nett unterstützt von den Anwälten Bartholi & Partner aus Berlin (suche bei Google nach Anwalt für Flugrechte in Berlin, findest Du sofort).

Ich denke ohne Anwalt kommt man bei den Airlines eh nicht weiter. Da strampelt man sich ab und am Ende muss man doch zum Anwalt. Da mach ich lieber gleich Nägel mit Köpfen. Bei mir hats gut geklappt. Die Airline muss sowieso die Anwaltskosten zahlen, da sie im Unrecht sind.

Beantwortet von (4,870 Punkte)
+1 Punkt
0 Punkte

Meine Partnerin und ich waren sicherlich ein bisschen unbedarft. Wir dachten, dass unsere Rechte klar im Gesetz geschrieben stünden und die Fluggesellschaft bei so einer eindeutigen Sache wohl zahlen wird - WEIT GEFEHLT surprise

Nach zahllosen Briefen und mails an die Fluggesellschaft haben wir die Sache am Schluss an unsere Rechtsschutz gegeben, weil wir nicht mehr weiter wussten. Die Versicherung hat uns eine Fachkanzlei aus Berlin empfohlen und wir waren froh, dass wir uns endlich nicht mehr mit den unmöglichen Mitarbeitern der Fluggesellschaft rumärgern mussten. Als wir die Sache fast schon aus den Augen verloren hatten kam von unserem Anwalt vor zwei Wochen die Nachricht dass die Fluggesellschaft jetzt doch die 1200 € zahlt und auch die Anwaltskosten übernehmen wird. Wie hart man dafür kämpfen muss, hätte ich nie gedacht. Aber wenigsten bekommen wir jetzt die Entschädigung. Nächstes Mal gehe ich sofort zum Anwalt ohne mich stundenlang in die Telefonschleifen der Fluggesellschaften zu hängen. Sowas kostet nur Zeit und Geld und führt zu gar nichts. Ein Tip wenn ihr einen guten Anwalt braucht: Rechtsanwälte Bartholi und Partner aus Berlin.

Beantwortet von (4,440 Punkte)
0 Punkte
...