3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,813 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+1 Punkt
Hallo , ich habe zur Entschädigung von Condor wegen einer  Flugverspätung Reisegutscheine statt Bargeld (800 €) erhalten. Beim Einlösen musste ich leider feststellen das ich damit keine Sitzplätze und kein Menue bezahlen kann. Muss ich das akzeptieren?  Danke in voraus.

 

MfG
Gefragt in Rechtsberatung von
wieder getaggt von
+1 Punkt

1 Antwort

0 Punkte
 
Beste Antwort
Sie haben aufgrund einer Flugverspätung einen Fluggutschein in Höhe von 800 EUR von Codor statt Bargeld erhalten.

Da Condor Ihnen einen Fluggutschein in der Höhe der Ihnen zustehenden  Ausgleichszahlungen bereits angeboten hat, gesteht Condor die Flugverspätung ein. Jedoch hat Ihnen Condor anstatt von Bargeld einen Fluggutschein angeboten. Grundsätzlich steht Ihnen jedoch das Recht zu die Ausgleichszahlungen in Bar zu erhalten. In Artikel 7 Abs. 3 der europäischen Fluggastrechte Verordnung ist grundsätzlich geregelt, dass die Ausgleichszahlungen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung oder durch Scheck zu erfolgen haben, oder mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und oder anderen Dienstleistungen erfolgen können.

Wichtig ist hier nun, ob Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur Annahme des Gutscheins gegeben haben. Grundsätzlich kann Condor Ihnen ohne Ihr Einverständnis nicht einfach einen Fluggutschein geben anstatt des Geldes das Ihnen zusteht.

Wenn es jedoch tatsächlich so sein sollte, dass Sie nun keinen Anspruch mehr auf das Geld in Bar haben, weil Sie den Gutschein tatsächlich angenommen haben, so sollte dieser zumindest einlösbar sein. Sie sollten sich eventuelle an die Geschäftsleitung von Condor schriftlich wenden um die Situation zu klären. Sollte dies erfolglos bleiben, dann würde ich Ihnen empfehlen einen Anwalt hinzuzuziehen.
Beantwortet von (16,560 Punkte)
0 Punkte
...