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Hallo allerseits,

soeben erreicht mich ein Mail meines Flugveranstalters Germania.

Ursprünglich haben wir zu zweit einen Direktflug am 26.3.2017 von Las Palmas/Gran Canaria nach Bremen gebucht, Abflug 11:50 Uhr Las Palmas, Ankunft Bremen 17:35 Uhr.

Nun wird nicht nur die Flugzeit verschoben, sondern auch ein Zwischenstop eingeschoben: Abflug  Las Palmas 13:45 Uhr, Zwischenstop in Erfurt, Ankunft Bremen 21:20 Uhr.

Dadurch verlängert sich die Flugzeit für uns um 1 Stunde 50 Minuten und was viel übler ist, die Ankunft liegt  3 Std. 45 weiter in den Abend hinein.
Der ursprüngliche Direktflug ist bei Germania nun nicht mehr angezeigt -> für mich bedeutet das Annulation.

Welche Rechte habe ich? Die Ankündigung erfolgte mit einer Frist von über 2 Wochen. Ersatzflug wird nicht angeboten
Vielen Dank für eine Antwort :-)
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (160 Punkte)
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4 Antworten

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Hallo Karen,

ihr habt einen Direktflug für 2 Personen von Gran Canaria nach Bremen gebucht.

Bedauerlicherweise hat sich die Abflugzeit für euch geändert.

Zusätzlich wurde noch ein Zwischenstopp eingeschoben in Erfurt, sodass ihr anstatt gegen 17:35 erst um 21:20 in Bremen ankommt.

Ihr wurdet über diese Änderung 2 Wochen im voraus informiert.

Du fragst dich jetzt ob und wenn ja welche Ansprüche du gegen die Fluggesellschaft geltend machen kannst.

Zunächst einmal ist anzumerken, ob es sich um ein sog. Direktflug oder einen NON-STOP-FLUG handelt.

Bei einem Direktflug kommt es darauf an, dass die Flugnummer sich im Laufe der gesamten Flugreise nicht ändert.

Der Flug kann aber auch eine oder mehrere Zwischenlandungen, einen Flugzeugwechsel oder sogar einen Airlinewechsel (Codesharing) beinhalten.

Solange sich die Flugnummer nicht ändert, sind diese Änderungen zulässig und es handelt sich nach wie vor um einen Direktflug.

Ein Nonstop-Flug hingegen bedeutet, wie die Bezeichnung impliziert, einen Flug ohne Zwischenlandungen.

Nur bei einem Nonstop-Flug zieht eine Zwischenlandung in den meisten Fällen rechtliche Konsequenzen nach sich.

Sie muss nur dann entschädigungslos akzeptiert werden, wenn sie auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückgeht.

Vorliegend hast du ja schon bereits dargelegt, dass es sich bei dem besagten Flug um einen sog. Direktflug handelt.

Zwischenlandungen bei einem Direktflug im Rahmen einer Pauschalreise begründen keinen Reisemangel.

AG München, Urt. v. 05. September 2002, (einfach zu finden bei google unter "173 C 10987/02reise-recht-wiki.de“.)

Demnach müssen auch Zwischenlandungen und dadurch bedingte Wartezeiten in Kauf genommen werden.

LG Bonn, Urt. v. 07. März 2001, (einfach zu finden bei google unter "5 S 165/00reise-recht-wiki.de.“)

Eine Zwischenlandung bei einer Pauschalreise und einem Nonstop-Flug gilt als Reisemangel.

Je nach den Einzelheiten könnte dem Reisenden eine Reisepreisminderung zustehen.
AG Würzburg, Urt. v. 12. März 1997, (einfach zu finden bei google unter "3 C 1128/95reise-recht-wiki.de.“)

Mangels gegenteiliger Angaben gehe ich mal in Ihrem Fall von einem sog. NUR-FLUG-VERTRAG, also einen ganz normalen Flug aus.

Sofern man nur einen Flug gebucht hat, sollte es in der Regel schon bei der Buchung ersichtlich sein, dass der Flug Zwischenlandungen beinhaltet.

Kommen weitere, ungeplante Zwischenhalte hinzu, oder muss ein Nonstop-Flug zwischenlanden, so führen sie meist

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Danke Culigury für die kompetente Antwort :-)
Es war eine Nurflug-Buchung.
In den Unterlagen steht nicht, ob das Direkt- oder Nonstopflug ist. Wenn man den Flug ST3327 für nächsten Sonntag googelt, wird das als Nonstop angezeigt.
In den bisherigen Unterlagen hat sich die Flugnummer nicht geändert. Ich werde aufpassen wie ein Luchs, ob das dabei bleibt ;-)
Vielen Dank!
Karen
Also wenn es als Nonstop Flug angezeigt wird, haben Sie gute Aussichten auf eine angemessene Entschädigung.
Ich würde Ihnen auch erstmal dazu raten, die Flugnummer weiterhin im Auge zu behalten.
Falls Sie noch Fragen haben sollten bzgl. in Betracht kommender Ansprüche gegen die Fluggesellschaft, können Sie sich gerne bei mir melden.
Ich versuche Ihnen dann gerne weiterzuhelfen.
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles gute und viel Glück :)
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Hallo Karen Heyer,

euer Direktflug von Las Palmas/Gran Canaria nach Bremen wurde verschoben, und ein Zwischenstopp in Erfurt eingeschoben. Dadurch kommt ihr leider 3 Stunden und 45 Minuten später als eigentlich geplant in Bremen an. Von dieser Änderung wurdet ihr über 2 Wochen im Voraus informiert. Du fragst dich nun, welche Recht ihr habt.

Dir könnten meiner Meinung nach vielleicht Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen.

> Bei der Umbuchung könnte es sich um eine Annulierung deines Fluges handeln, diesen Gedanken hattest du ja auch schon. Eine Annulierung, so der EuGH in einem Urteil vom 13.10.2011 (wenn du bei Google eingibst: EuGH 13.10.2011 Az.: C-83/10 reise-recht-wiki.de ist das Urteil leicht für dich zu finden.), liegt vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und deshalb aufgegeben wird. Die Änderung der Flugnummer deines Fluges kann übrigens auch ein Hinweis auf das Vorliegen einer Annulierung sein.

Du sagst, dass der Flug bei Germania nicht mehr angezeigt wird, und die Tatsache, dass sich die Flugzeiten verschoben haben und ein Zwischenstopp eingefügt wurde legt es für mich auch nahe, dass eine Annulierung im Sinne des obigen Urteils vorliegt.

> Aber es ist wichtig zwischen Nonstop-Flügen und Direktflügen zu unterscheiden. Du sagst, dass sich die Flugnummer nicht geändert hat, kannst aber deinen Unterlagen leider nicht entnehmen, ob es sich um einen Direkt- oder Nonstop-Flug handelt. Ich kann dich beruhigen, das ist nicht unüblich, siehe dazu diese Entscheidung:

Entscheidung des Amtsgericht Rostock vom 21.03.2012 (ganz einfach für dich zu finden, wenn du bei Google eingibst: Amtsgericht Rostock, Az.: 47 C 390/11 reise-recht-wiki.de)

Das Gericht stimmt der Klägerin zu, dass für einen Laien nicht erkennbar ist, dass bei einem als Direktflug ausgewiesenen Flug zwischen dem Abflug und Zielort eine Zwischenlandung erfolgt. Dass in der Rechtsprechung eine Unterscheidung zwischen einem Nonstop-Flug und einem Direktflug erfolgt, kann und muss ein juristischer Laie nicht wissen.

Falls nicht klar ist, um welchen Flug es sich nun eigentlich handelt, wird der Vertrag ausgelegt werden müssen.

Also, noch einmal zurück zu den Unterschieden. Eigentlich ziehen nur bei einem Nonstop-Flug eingefügte Zwischenlandungen rechtliche Konsequenzen nach sich - denn diese sollen ja genau diese Zwischenlandungen vermeiden. Bei Direktflügen ist das anders - es sei denn, wir sprechen von einer Pauschalreise, aber sie sagen, dass eine solche nicht vorliegt. Bei einem Direktflug kommt es nämlich darauf an, dass die Flugnummer sich im Laufe der gesamten Flugreise nicht ändert - wie bei dir scheinbar. Der Flug kann also auch eine oder mehrere Zwischenlandungen, einen Flugzeugwechsel oder sogar einen Airlinewechsel (Codesharing) beinhalten. Solange sich die Flugnummer nicht ändert, sind diese Änderungen zulässig und es handelt sich nach wie vor um einen Direktflug.

Um eine Annulierung handelt es sich bei dir deshalb vielleicht doch nicht - wenn es wirklich kein Nonstop-Flug, sondern ein einfacher Direktflug ist. Ich stelle im Folgenden die meiner Meinung nach vielleicht zutreffenden Möglichkeiten für beide Varianten dar.

> Nonstop-Flug: Dann läge wohl eine Annulierung vor.

Bei einer Annulierung hilft ein Blick in Artikel 5 EU-VO über Annulierungen:

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,

b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, (...)

Schauen wir uns das einmal genauer an. Punkt c) i) über Ausgleichszahlungen aus Artikel 7 können wir außen vor lassen denke ich, denn du wurdest mehr als 2 Wochen im Voraus bezahlt.

Aber du könntest vielleicht Unterstützungsleistungen nach Artikel 8 und Artikel 9 geltend machen.

Nach Artikel 8 könntest du einen Anspruch auf Erstattung oder eine anderweitige Beförderung haben:

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, (...)

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Das heißt, ihr könnt euch entscheiden euch die Flugtickets voll erstatten zu lassen, oder aber Kontakt zu eurer Airline aufnehmen und nach einem Alternativflug im Sinne von Artikel 8 b) und c) fragen. Du sagst zwar, ein Alternativflug wurde erstmal nicht angeboten, aber nachfragen könntet ihr ja nochmal.

Artikel 9 nimmt Bezug auf Betreuungsleistungen, die wegen einer Annulierung anfallen könnten, also beispielsweise notwendige Übernachtungen im Hotel oder Versorungen mit Getränken und Essen. Das dürfte ja für dich aber erstmal nicht wichtig sein, denn dazu ist es ja noch nicht gekommen.

Du könntest sich meiner Meinung nach entscheiden im Rahmen von Artikel 8 EU-VO Ansprüche deiner Airline gegenüber geltend zu machen.

> Direktflug: Nehmen wir einmal an, es läge kein Nonstop-Flug vor. Dann wäre das Einfügen der Zwischenlandung ja in Ordnung. Allerdings kommst du trotzdem knapp 4 Stunden zu spät an deinem Zielort an. Verspätungen können gemäß Artikel 6 Eu-VO ebenfalls Ansprüche nach sich ziehen. Die EU-VO unterscheidet Flugverspätungen in unterschiedliche Situationen. Und zwar in die der Abflugverzögerung oder der Ankunftsverspätung, so ein Urteil des EuGH vom 04.09.2014 (Az.: C 452/13, einfach für dich zu finden, wenn du bei Google eingibst: EuGH Az.: C 452/13 reise-recht-wiki-de). Du kamst später als eigentlich geplant an, und eine Ankunftsverspätung könnte meiner Meinung nach vorliegen.

Bei Verspätungen von mindestens 5 Stunden sind Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8, siehe oben, möglich. Dafür reicht es in deinem Fall aber nicht.

 

(Fortsetzung folgt...)

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(Fortsetzung...)

 

Nach dem obigen Urteil des EuGH vom 04.09.2014 haben Fluggäste außerdem, wenn sie eine große Verspätung von drei oder mehr Stunden erleiden, einen Ausgleichsanspruch auf der Grundlage von Art. 7 EU-VO um diesen irreversiblen Zeitverlust auszugleichen. Aus einem Urteil des EuGH vom 26.02.2013 (einfach für dich zu finden, wenn du bei Google eingibst: EuGH 26.02.2013 Az.: C-11/11 reise-recht-wiki.de) ergibt sich außerdem, dass es dazu nur auf die Verspätung am Endziel ankommt - also die Verspätung von mindestens 3 Stunden.

Der Ausgleichsanspruch des Artikel 7 EU-VO, der auch hier angewandt wird, siehe oben, variiert je nach Entfernung von 250 über 400 bis 600 Euro.

> Mein persönliches Fazit ist deshalb, dass du je nachdem welcher Flugtyp nun letztendlich anzunehmen ist vielleicht Möglichkeiten aus Artikel 8 auf Erstattung oder anderweitige Beförderung oder aus Artikel 6 wegen Verspätung geltend machen könntest. Dies ist aber nur meine persönliche Einschätzung, und stellt keinen Rechtsrat dar.

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Hallo,

vielen Dank für die ausführlichen und kompetenten Antworten.
Die Flugnummer hat sich nicht geändert und Germania behält sich in den ABB die eventuelle Änderung von Flugzeiten vor.
In den Buchungsunterlagen (nur Flug) wird geschickterweise keine Bezeichnung wie Direktflug oder Nonstopflug verwendet. Nur, wenn man z.B. diesen Flug an einem anderen Sonntag googelt, wird der als Nonstop angezeigt, weil er an dem Tag eben nonstop durchgeführt wird. Wir haben dann wohl das Nachsehen, weil an unserem Rückflugtag wohl 2 Flüge zu einem veschmolzen wurden. Ich werde während der Rückreise schön aufpassen, ob die Flugnummer wirklich überall gleich bleibt ;-)

VG Karen Heyer.
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