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Hallo zusammen,

ich habe eine recht spannende Frage. Wir hatten beim Heimflug aus Jamaica Verspätung (4 Stunden, technische Störung) und ich habe mit einem Musterschreiben bei der Condor 2x600 € nach Fluggastrechteverordnung eingefordert.

Nun kam folgende Antwort:

...

Ihr Flug DExxx wurde sorgfältig geplant und wir haben alle vertretbaren Maßnahmen ergriffen, um ihn pünktlich durchzuführen: dennoch verspätete sich Ihr Rückflug nach Frankfurt.

 

Als Ausgleich für die Unannehmlichkeiten senden wir Ihnen einen Reisegutschein über 1.800,00 Euro für zwei Personen. Ihr Gutschein hat den Code: xyz (geändert).

 

Der für Sie hinterlegte Gutschein-Code ist drei Jahre gültig und übertragbar. Er gilt für die Buchung von Condor-Flügen mit DE-Flugnummer. Sie können den Gutschein bei Ihrer nächsten Buchung auf unserer Internetseite www.condor.com direkt einlösen oder in Ihrem Reisebüro vorlegen. Der Code kann so oft verwendet werden, bis kein Restwert mehr verbleibt. Für eine Pauschalreise, auch wenn Sie mit Condor fliegen, ist er jedoch nicht zu verwenden.

 

Sofern Sie den Reisegutschein nicht wünschen, erstatten wir Ihnen gemäß der EU-VO 261/2004 einen Betrag über 1.200,00 Euro. Hierzu können Sie uns direkt auf diese E-Mail antworten. Der Gutschein wird zeitgleich storniert und die Gutschrift erfolgt innerhalb von 14 Tagen ohne weitere Korrespondenz.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass der Gutschein als Zeichen unserer Wiedergutmachung und Kulanz einen höheren Wert als die Barzahlung aufweist.
 

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Wir würden uns freuen, wenn Sie Condor bei Ihren zukünftigen Reiseplänen wieder berücksichtigen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

...

 

Nun bin ich mir nicht sicher, was ich hier machen soll. Gutschein oder Geld annehmen?

 

Danke vorab für eure Hilfe.

 

 

Gefragt in Flugverspätung von (120 Punkte)
wieder getaggt von
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Auf eurem Heimflug von Jamaica hattet ihr 4 Stunden Verspätung. Du hast deshalb für euch beide je 600 Euro nach der EU-Fluggastrechteverordnung von Condor gefordert.

Du kannst dich nun entscheiden, ob du 1,200 Euro als Gutschrift annehmen möchtest, oder aber 1,800 Euro als Reisegutschein.

Bei einer Annulierung können Ansprüche nach Artikel 5 EU-VO entstehen:

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,

b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

So wie ich deine Nachricht verstehe geht es bei dir um eine Zahlung von Ausgleichsleistungen nach Artikel 7 EU-VO:

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

Artikel 7 Absatz 1 c) folgend verlangst du wegen der Strecke 600 Euro pro Fluggast.

Condor hat dies so angenommen, insofern gehe ich davon aus, dass diese das Vorliegen einer Annulierung im Sinne von Artikel 5 EU-VO bestätigen und dir deshalb Ansprüche aus Artikel 7 zustehen.

Weiterhin finde ich dann Artikel 7 Absatz 3 hilfreich:

(3) Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen.

Danach werden die Auszahlungsarten näher bestimmt. Du kannst dich also entscheiden, ob du einen Reisegutschein, oder eine geldwerte Auszahlung vorziehst.

Es erscheint mir persönlich von Vorteil, dass der Reisegutschein eine höheren Betrag aufweist. Aber, bei Reisegutscheinen ist meiner Meinung nach Vorsicht walten zu lassen - gerade weil man die Möglichkeiten der Einlösung möglicherweise zu optimistisch einschätzen könnte. Immerhin ist der Gutschein auf 3 Jahre begrenzt, und es wäre wichtig auf möglicherweise bestehende Voraussetzungen zur Einlösung dieser Flugscheine zu achten - wie die Einschränkung was die Pauschalreisen angeht.

Sicherer wäre wohl das Geld zu nehmen, sonst stehst du möglicherweise irgendwann schlecht da. Aber das ist nur meine Meinung, die Sache kann anders liegen, wenn du beispielsweise ein Vielflieger mit Condor bist und die rechtlichen Konsequenzen, gerade auch was den Reisegutschein und dessen Nutzung angeht, voll überblicken kannst.

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