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Hallo,

vor einiger Zeit habe ich im Zuge meiner Asienreise einen Flug von Denpasar (Bali) nach Manila (Philippinen) am 23.04.2017 06:00 - 15:05 Uhr gebucht (Ein Umstieg in Kuala Lumpur).

Nun wurde mir heute per Mail mitgeteilt, dass AirAsia die Flugzeiten geändert hat. Demnach soll der Flug nun vom 23.04.2017 07:00 Uhr bis 24.04.2017 01:25 Uhr andauern. In Kuala Lumpur ist demnach ein Aufenthalt von knapp 12 Stunden geplant.

Dies stellt für uns ein erhebliches Problem da, da wir zum Einen einen seperat gebuchten Anschlussflug von Manila nach Puerto Princesa (Philippinen), Abflug 17:50 Uhr, verpassen und wir zum Anderen 10:20 Stunden später in Manila eintreffen würden.

Nun hat uns AirAsia in der Mail direkt drei Möglichkeiten genannt, wie wir mit der Flugzeitenverschiebung umgehen können. Kurz gesagt könnten wir den Flug, sollte er uns so nicht passen, in den darauffolgenden 14 Tagen umsonst antreten oder wir würden die Kosten für den Flug auf unser AirAsia-Konto gutgeschrieben bekommen oder uns den gezahlten Betrag zurückerstatten lassen. Dies würde allerdings bedeuten, dass wir einen neuen Flug buchen müssten, der um mehrere Hundert Euro teurer als der Originalflug wäre. Finaziell ist diese Möglichkeit also ausgeschlossen.

Dazu kommt natürlich auch noch, dass Unterkünfte, der Anschlussflug etc. neu gebucht werden müssten. Eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung (der Unterkünfte) ist leider nur noch heute bis Mitternacht möglich (Dazu noch die Info, dass ich mich in Cairns, Australien aufhalte. Es ist also bereits später Nachmittag.).

Seit einigen Stunden versuchen wir nun schon AirAsia zu erreichen. Bisher konnten wir lediglich einen Live-Chat in Anspruch nehmen. Hier wurde uns ein zeitnaher Rückruf versprochen, der jedoch leider noch nicht erfolgt ist.

Wie können wir mit der Situation umgehen und auf welche Rechte können wir uns berufen? Bei einer Verspätung von über 10 Stunden am Zielort sollte hier wahrscheinlich schon einiges machbar sein.

Einen ähnlichen Fall hatte ich bereits 2015 bei einem Flug nach Bangkok, allerdings mit der Fluggesellschaft KLM. Hier bin ich über 6 Stunden später eingetroffen und habe eine finanzielle Entschädigung von 600€ bekommen.

Ich freue mich über zeitnahe Infos :) Lieben Dank im Voraus.
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
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Air Asia hat die Flugzeiten für deine Reise von Bali über Kuala Lumpur nach Manila geändert. Ihr würdet deshalb mehr als 10 Stunden später in Manila eintreffen, und einen separat gebuchten Anschlussflug verpassen.

Air Asia hat euch bereits Alternativen angeboten, aber damit bist du nicht zufrieden und fragst dich welche anderen Möglichkeiten euch offen stehen.

In Betracht für dich kommen meiner Ansicht nach nach deutschem Recht und dem Recht der EU lediglich möglicherweise Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung. Der Anwendungsbereich dieser Verordnung ist beschränkt, und definiert in Artikel 3 derselben:

(1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Du bist mit einer Airline die nicht der Gemeinschaft angehört nicht von einem Gebiet eines Mitgliedsstaats gestartet, und bist auch nicht zu einem solchen geflogen.

Fraglich ist deshalb, ob der Anwendungsbereich eröffnet ist.

BGH, Urteil vom 13.11.2012, Az: X ZR14/12 (einfach zu finden, wenn du bei Google eingibstBGH X ZR-12/12 reise-recht-wiki.de)

Die Verordnung bezieht sich damit auf die (Gesamtheit der) Fluggäste eines Fluges, der von einem bestimmten Luftverkehrsunternehmen auf einer bestimmten Flugroute ausgeführt wird und mit dem die Fluggäste von einem Flughafen A zu einem Flughafen B befördert werden.

EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008, Az.: C-173/07 (einfach zu finden, wenn du bei Google eingibst: EuGH C-173/07)

Eine einheitliche Buchung wirkt sich dabei auf die Eigenständigkeit zweier Flüge nicht aus.

BGH, Urteil vom 13.11.2012, Az: X ZR12/12 (einfach zu finden, wenn du bei Google eingibstBGH X ZR-12/12 reise-recht-wiki.de)

Die Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) ist, gemäß Art. 3 Abs. 1a, auf Flüge außerhalb der Europäischen Union nicht anwendbar.

Dies gilt auch, wenn der verspätete Flug ein Teilflug außerhalb der Europäischen Union ist und der erste Flug innerhalb der Europäischen Union durchgeführt wurde.

Nach den obigen Urteilen sind die Flüge einer einheitlichen Buchung weiterhin eigenständig, und es kann jede einzelne Verbindung auf dessen Kompatibilität mit der EU-VO untersucht werden.

Aber auch wenn man jeden deiner Flüge einzeln betrachtet liegen nach wie vor keine Gebiete eines Mitgliedsstaats vor, und die Airline Air Asia hat bei beiden Flügen operiert.

Meiner Meinung nach ist es deshalb vermutilch so, dass dir keine Ansprüche aus der EU-VO zustehen. Es wird dann anderes Recht anzuwenden sein, nämlich vielleicht das, welches Air Asia euch bereits in einer Mail mit euren Möglichkeiten genannt hat. Dazu weiß ich aber leider nichts, das Recht in diesem asiatischen Raum ist mir nicht bekannt.

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