Du fragst dich, welche entschädigungsrelevante Entfernung zwischen Düsseldorf und Palma vorliegt, weil du, so wie ich dich verstehe, Interesse an den damit zusammehängenden Ansprüchen aus der EU-Fluggastrechteverordnung hast.
Genauer gesagt geht es dir scheinbar um einen möglichen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus Artikel 7 EU-VO:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
Wie du schon richtig festgestellt hast bestimmt sich die Höhe der Ausgleichszahlung nach der Entfernung.
Diese Entfernung wird, so auch Artikel 7, folgendermaßen ermittelt:
(4) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Entfernungen werden nach der Methode der Großkreisentfernung ermittelt.
Nutzt man nun eine der frei über Google verfügbaren Seiten zur Ermittlung dieser Großkreisentfernung, beispielsweise einen Great Circle Mapper, dann ergeben sich knapp 1,342 Kilomenter als Entfernung zwischen Düsseldorf (DUS) und Palma de Mallorca (PMI) - von Flughafen zu Flughafen.
Auch der EuGH wendet diese Form der Entfernungsmessung ganz im Sinne der EU-VO an:
EuGH, Urteil vom 04.09.2014, Az.: C-452/13 (ganz einfach zu finden, wenn du bei Google EuGH C-452/13 eingibst)
Die Flugstrecke zwischen diesen beiden Flughäfen beträgt nach der Methode der Großkreisentfernung weniger als 1 500 km. (hier: Salzburg nach Köln/Bonn)