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3 Antworten

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Sie haben einen Flug von Köln/Bonn nach Havanna gebucht.

Nun wurden Sie darüber informiert, dass der Flug um fast 5 Stunden nach hinten verlegt wurde.

Sie fragen sich nun, ob Sie diese Änderungen hinnehmen müssen oder ob Sie Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen können.

Sie könnten einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben. Dieser ergibt sich aus Artikel 7 VO Nr. 261/2004.

Hier stellt sich dann die Frage, ab wie viel Stunden Verspätung man einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen hat.

Das iat davon abhängig, um welche Entfernung es sich handelt. Bei einer bestimmten Entfernung muss eine bestimmte Verspätung vorliegen:

 

  • Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger
  • Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km
  • Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr

Ihr Flug wurde um über 4 Stunden nach hinten verschoben. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht also.

Die Höhe der Ausgleichszahlungen ergibt sich aus Art. 7 der Verordnung und wird bemisst sich aus der Entfernung:

  • Auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250 EUR
  • Auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400 EUR
  • Auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600 EUR

Die Entfernung zwischen Köln/Bonn und Havanna beträgt ca. 7.988 km. Sie könnten also einen Anspruch auf eine Entschädigung in Hähe von 600 EUR pro Fluggast haben.

Zu beachten ist jedoch, dass gem. Art. 5 c) i) die Fluggesellschaft dann keine Ausgleichszahlung leisten muss, wenn der Fluggast mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet wird. In Ihrem Fall wurden Sie im 12 Tage vor Reisebeginn über die Flugzeitenverschiebung informiert. Die Frist wurde also nicht eingehalten. Daher steht Ihnen meines Erachtens nach ein Anspruch auf Ausgleichzahlungen i.H.v. 600 EUR pro Fluggast zu.

Beantwortet von (20,610 Punkte)
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Euer Flug von Köln-Bonn nach Havana mit Eurowings verschiebt sich um knapp 5 Stunden, sodass ihr nun est gegen halb 12 Uhr in der Nacht ankommt.

Für dich könnten sich deshalb denke ich vielleicht Ansprüche aus der EU-VO ergeben. Dabei denke ich an Möglichkeiten aus Artikel 5 EU-VO, also Ansprüchen wegen einer Annulierung:
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,

b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder

Diese könnten dir dann zustehen, wenn eine Annulierung zu bejahen ist:

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google ganz einfach zu finden, wenn du EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de eingibst)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird.

Vielleicht reichen dafür 5 Stunden. Im Falle einer Flugvorverlegung werden zumindest 10 Stunden verlangt:

AG Hannover, Urteil vom 21.04.2011, AZ: 512 C 15244/10 (ganz einfach zu finden, wenn du bei Google AG Hannover 512 C 15244/10 reise-recht-wiki.de eingibst)
Bei einer Vorverlegung eines Fluges entspricht dies einer Annullierung des ursprünglichen Fluges, wenn die Vorverlegung mehr als zehn Stunden beträgt.

Leider ist mir kein Urteil bekannt, das eine ähnliche zeitliche Grenze für Verschiebungen nach hinten umreißen würde. Aber vielleicht gibt dir deine Flugnummer einen Hinweis - wenn sie sich geändert hat, dann kann über das Vorliegen einer Annulierung nachgedacht werden.

Angenommen eine Annulierung liegt vor - dein Flug wird ja immerhin nicht mehr zu der ursprünglich geplanten Zeit ausgeführt - dann ergibt sich für dich interessante Ansprüche denke ich einmal aus Artikel 7:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

In Anbetracht der Entfernung zwischen deinem Start und Zielort kann ich mir vorstellen, dass dir eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro zukommt. Du wurdest nämlich weniger als 2 Wochen im Voraus informiert wie du sagst. Fraglich ist natürlich, ob die Annulierung durch außergewöhnliche Umstände hervorgerufen wurde - davon schreibst du aber erstmal nichts. Denn das könnte einen Anspruch aus Artikel 7 verhindern, so Artikel 5, und:

EuGH, Urteil 19. November 2009 – Az. C-402/07 und C-432/07

Ausgleichansprüche für Fluggäste bestehen jedoch nicht, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass als Ursache eine „Außergewöhnlicher Umstand“ vorliegt.

Zu diesen Umständen näher:

EuGH, Urteil vom 22.12.2008 - Az.: C 549/07 - (einfach zu finden bei Google unter Az.: C 549/07 im "reise-recht-wiki")
Außergewöhnliche Umstände sind Vorkommnisse, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind.

Diesen geldwerten Anspruch müsstest du gegenüber deiner Airline Eurowings geltend machen.

Beantwortet von (7,340 Punkte)
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Hallo,

wir waren ebenfalls auf diesem Flug, die Schlichtungsstelle (SÖP) hat uns die 1200€ (600 pP) zugesprochen, aber Eurowings verweigert die Zahlung (Schlichtungsspruch abgelehnt). Da wir nicht rechtsschutzversichert sind wissen wir nicht, wie wir nun an das Geld kommen sollen. Haben Sie in der Sache weiteres erreicht?

Danke!
Beantwortet von
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Hallo havananas,

gut dass Sie nachfragen, wie so oft wurde vergessen hier über den Ausgang zu berichten.
Ich meine, dass ich vor der Reise erfolglos versuchte, beim Reisebüro oder der Fluggesellschaft etwas zu erreichen.
Nach der Reise hatte ich dann den Fall auf der Eurowings-Website eingegeben. Darauf kam eine ablehnende Email mit falschen Behauptungen: weniger als 4 Stunden später angekommen, mehr als 10 Tage vorher informiert. Letzeres ist zwar richtig, aber bedeutungslos, da es mehr als 14 Tage sein müssen. Der weitere Kontakt erfolgte ausschließlich per Email.
Nach Klarstellung der Tatsachen und "erneuter gründlicher Prüfung des Vorganges" wurden 600 Euro pro Person zugesagt. Fristgerecht wurden diese zuerst nur für eine Person überwiesen, nach Reklamation dann auch für die anderen Passagiere.
Fazit: mit freundlichem aber bestimmtem Nachhaken konnte der Anspruch ohne weiteren Rechtsbeistand durchgesetzt werden.
Wir hatten übrigens einen sehr schönen Urlaub, der durch die Ausgleichszahlung letztendlich dann nicht ganz so teuer war. Somit war auch der durch die späte Ankunft (nach Mitternacht stehen kaum Taxis für 5 Personen mit reichlich Gepäck bereit) etwas erschwerte Transport in die Innenstadt verschmerzbar.

Dieses Vorgehen von Eurowings (Verkauf eines Fluges mit angenehmer Reisezeit, dann meist fristgerechte Ankündigung der Verschiebung um fast 5 Stunden) scheint ja gängige Praxis zu sein. Kann jemand sagen was der Grund dafür ist? Würden weniger Kunden buchen, wenn der Flug von vornherein später angeboten würde?

Beste Grüße und viel Erfolg!
Hallo SantaClara,

vielen Dank für die schnelle Antwort! Das klingt ja vielversprechend. Ich habe Ihnen eine private Nachricht geschrieben, vielleicht kann ich dann bald auch einen Erfolg in der Sache vermelden.

Ich finde die Praxis von Eurowings auch unschön, zumal dies in manchen Ländern sogar die eigene Sicherheit gefährden kann. Zuvor war mir nicht bewusst, dass Fluggesellschaften überhaupt derart große Änderungen 15 Tage vor Abflug machen können, ohne dass man als Passagier etwas dagegen tun kann.

Viele Grüße
Wir haben mittlerweile erfolgreich gegen Eurowings geklagt. Auf Wunsch sende ich per PN gerne das Aktenzeichen, unter Verweis dessen kann man sicher leichter sein Geld kommen.
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