3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,813 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Hallo,

ich habe einen Flug über Travelgenio gebucht am 12.09.2017 mit folgenden Daten

AD 4407 Iguazu - Sao Paulo 6:00-7:25

AD 5066 Sao Paulo - Manaus 8:15-11:15

dieser wurde heute geändert auf:

AD 6920 Iguazu - Curitiba 5:35-6:40

AD 2478 Curitiba - Cuiaba 9:40-11:45

AD 2480 Cuiaba - Manaus 20:10-23:59

 

dies bedeutet eine verspätete Ankunft von 12 Stunden, mit welcher ich meine bereits gebuchte Tour verpassen würde. Ich habe darauf hin bei Travelgenio angerufen, welche mir mitteilten, dass Sie keine Informationen von AZUL bekommen und ich deshalb bei denen anrufen soll.

Diese sagte mir darauf hin, dass der Reiseveranstalter Travelgenio dies klären müsse.

Wie kläre ich jetzt diese Angelegenheit am Besten? Ich möchte am 12.9. spätestens Nachmittag in Manaus sein. Ein alternativer Flug von AZUL ist derzeit nicht auf der Homepage. Jedoch würde von Travelgenio ein guter Flug, jedoch mit einer anderen Airline angeboten werden.
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
wieder getaggt von
0 Punkte

2 Antworten

0 Punkte

Du hast Flüge mit Azul von Iguazu, Argentien, über Sao Paulo, Brasilien nach Manaus, Brasilien gebucht. Leider wurde diese Route heute geändert, sodass du von Iguazu nun über Curitiba und Cuiaba und nicht über Sao Paulo fliegst. Damit kommst du auch 12 Stunden später als geplant an.

Damit bist du nicht einverstanden und fragst dich, ob du deshalb Ansprüche geltend machen kannst.

Wie dir sicherlich bekannt ist sind weder Argentinien, noch Brasilien Teil der EU. Insofern gilt in diesen Ländern natürlich auch ein anderes Rechtssystem, gerade auch im Vergleich zu Deutschland, und natürlich ist das Recht der EU hier nicht anwendbar. Genauer gesagt, die EU-Fluggastrechteverordnung, so ergibt es sich auch aus Artikel 3 derselben, die den Anwendungsbereich der Verordnung regelt:

(1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Aus diesem Anwendungsbereich ergibt sich, das Fluggäste ihren Flug a) in einem Mitgliedsstaat antreten müssen, oder b) mit einem Unternehmen der Gemeinschaft in einen Mitgliedsstaat fliegen müssen.

Du tust leider nichts davon, insofern ist EU-Recht auch nicht auf deinen Fall anwendbar.

So auch der BGH:

BGH, Urteil vom 12.11.2012, Az.: X ZR 14/12 (einfach für Sie zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: BGH X ZR 14/12 reise-recht-wiki.de)

Ein Fluggast bucht bei einem brasilianischen Luftfahrtunternehmen einen Flug nach Sao Paolo. Weil sich der Abflug von Belem nach Sao Paolo um 8 Stunden verzögerte, verlangt er eine Entschädigung wegen Flugverspätung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004.
Der Bundesgerichtshof lehnt das Begehren des Klägers ab. Die europäische Fluggastrechteverordnung finde keine Anwendung bei außereuropäischen Flügen.

Und knapp:

BGH, Urteil vom 13.11.2012, Az: X ZR12/12 (Einfach für dich zu finden, wenn du bei Google eingibst: "BGH X ZR-12/12 reise-recht-wiki.de")

Die Fluggastrechteverordnung findet bei außereuropäischen Flügen keine Anwendung.

Gegenteilige Urteile sind mir nicht bekannt, und würden darüber hinaus meine ich Artikel 3 der EU-VO widersprechen.

Ich meine deshalb, dass lateinamerikanisches Reiserecht hier an dieser Stelle Antworten liefern könnte, und ein deutschspraches Reiserechtsforum da möglicherweise nicht ganz der richtige Ort ist, um Antworten auf deine Fragen zu erhalten.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Beantwortet von (7,340 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Hallo,

Sie haben einen Flug mit Azul von Iguazu, Argentien, über Sao Paulo, Brasilien nach Manaus, Brasilien gebucht. Nun wurde die Flugroute und die Flugzeiten geändert, sodass Sie mit einer Verspätung von 12 Stunden an Ihrem Zielort ankommen.

Im Fall einer Flugannullierung, großen Verspätung oder Nichtbeförderung könnten sich mögliche Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung ergeben.

 

Fraglich ist jedoch zunächst, ob diese in Ihrem Fall überhaupt anwendbar ist. Der Anwendungsbereich der Verordnung 261/2004 ergibt sich aus Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung.

 

"Artikel 3

Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten."

 

Azul ist eine brasilianische Fluggesellschaft mit Sitz in Alphaville im Bundesstaat  Sao Paulo, sie ist also keine Fluggesellschaft der Gemeinschaft. Desweiteren ist der Abflughafen in Ihrem Fall Iguazu. Sie treten Ihre Reise demnach außerhab der EU an. Die Europäische Fluggastrechte Verordnung ist in Ihrem Fall also leider nicht anwendbar.

 

Beantwortet von (11,600 Punkte)
0 Punkte
...