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Hallo,

wir haben am 11.August über Air Berlin einen Flug nach Kuba im Februar gebucht. Nun hat Air Berlin alle Langstreckenflüge gestrichen und es heißt, dass man nichts zurück bekommen und auch keinen Anspruch auf einen Ersatzflug hat wenn man vor dem 15.August (also vor Bekanntgabe der Insolvenz) gebucht hat, ist das so richtig? Wir haben 1100 Euro bezahlt und so lange für diesen Urlaub gespart, ist das wirklich rechtens, dass man jetzt einfach "Pech" hat? Ich habe bisher auch keine Stornierungsbestätigung oder ähnliches bekommen...

Und ich dachte dass EU Hilfspaket von 150 Millionen war genau dafür gedacht, dass Air Berlin seinen Flugbetrieb bis zu einem Verkauf nicht einstellen muss...

ich freue mich sehr über eine Antwort!!

Liebe Grüße,

Yannah
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
wieder getaggt von
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2 Antworten

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Hallo Yannah,

leider wurde Ihr AirBerlin-Flug aufgrund der Insolvenz des Luftfahrtunternehmens ersatzlos gestrichen.

Richtigerweise wurde am 01.11.2017 hat das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren über die einzelnen Gesellschaften von Air Berlin eröffnet. Eine Anmeldung von Forderungen ist bis zum 01.02.1018 möglich. Allerdings wurde dabei schon eine “drohende Masseunzulänglichkeit” angezeigt, was bedeutet, dass wahrscheinlich nicht alle offenen Forderungen der Gläubiger beglichen werden können. Denn zuerst werden alle vorrangigen Gläubiger befriedigt, was häufig größere Firmen sind. Fluggäste müssen da wohl zurückstecken. Sollte tatsächlich noch Vermögen über sein, wird dieser in prozentualen Anteilen der jeweiligen Forderung auf die einzelnen Schuldner aufgeteilt.

Es macht allerdings einen Unterschied aus, ob die Flüge direkt bei der Airline gebucht wurden oder bei einem Reiseveranstalter. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, haben Sie in erster Linie einen Vertrag mit einem Reiseveranstalter und nicht mit dem jeweiligen Luftfahrtunternehmen. Insofern müsste dieser Ihnen einen alternativen Flug bereitstellen. Bei Buchung über eine Buchungsplattform im Internet, ist dies in der Regel kein Reiseveranstalter, sondern ein Reisevermittler. Dieser haftet nicht.

Wie sie schon richtig sagten bekommen Fluggäste, die nach Bekanntgabe der Insolvenz am 15.08.2017 einen Flug gebucht haben, den vollständigen Ticketpreis noch erstattet, wenn der Flug annulliert wird. Sie haben Ihren Flug anscheinend vor dem 15.08.2017 gebucht, sodass keine Erstattung stattfinden wird. Insofern kann man Ihnen nur raten die offene Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Beantwortet von (15,270 Punkte)
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Hallo Yannah,

Du hast einen Flug mit AirBerlin gebucht. Dieser wurde aber aufgrund der Insolvenz ersatzlos gestrichen.

Du fragst dich nun, welche Möglichkeiten sich für dich ergeben und ob du Chancen hast, den Preis zurück zu bekommen.

Lässt eine Airline einen Flug ausfallen, ist das Unternehmen normalerweise entsprechend der EU-"Fluggastrechteverordnung" gesetzlich verpflichtet, eine Ausgleichsleistung zu erbringen - meist ist das eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro.

Wie du schon ganz richtig erkannt hast, können Tickets, die vor dem Tag der Insolvenzanmeldung (15. August) Air Berlin gekauft wurden, können nicht erstattet werden. Es gibt also nur für jene Flüge Geld zurück, die nach dem Insolvenzantrag vom 15. August gebucht und bezahlt wurden. Diese Kunden können mit einer Rückzahlung vom eigens für diese Fälle angelegten Treuhand-Konto rechnen.

Wer aber wie du bis zum 15. August gebucht hat, wird aller Voraussicht nach leider nichts oder nur sehr wenig vom Kaufpreis wiedersehen. Das Geld dieser Passagiere ist - sofern noch vorhanden - Teil der Insolvenzmasse. Die einzige Möglichkeit ist,  die Forderung als Gläubiger beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das Verfahren kann jedoch Jahre dauern, am Ende wird leider für dich kaum etwas übrig bleiben. Du solltest dennoch eine Forderung an Air Berlin stellen, deine Chancen sind leider sehr gering: Mit mehr als fünf bis zehn Prozent des Ticketpreises kannst du leider nicht rechnen.

Tickets, die vor dem Tag der Insolvenzanmeldung (15. August)Air Berlin gekauft wurden, können nicht erstattet werden. Kunden sollten dennoch eine Forderung an Air Berlin stellen, Experten sehen die Chancen auf eine Entschädigung aber als gering an: Mit mehr als fünf bis zehn Prozent des Ticketpreises sollten Sie nicht rechnen.
Tickets, die vor dem Tag der Insolvenzanmeldung (15. August)Air Berlin gekauft wurden, können nicht erstattet werden. Kunden sollten dennoch eine Forderung an Air Berlin stellen, Experten sehen die Chancen auf eine Entschädigung aber als gering an: Mit mehr als fünf bis zehn Prozent des Ticketpreises sollten Sie nicht rechnen.
Tickets, die vor dem Tag der Insolvenzanmeldung (15. August)Air Berlin gekauft wurden, können nicht erstattet werden. Kunden sollten dennoch eine Forderung an Air Berlin stellen, Experten sehen die Chancen auf eine Entschädigung aber als gering an: Mit mehr als fünf bis zehn Prozent des Ticketpreises sollten Sie nicht rechnen.
Tickets, die vor dem Tag der Insolvenzanmeldung (15. August)Air Berlin gekauft wurden, können nicht erstattet werden. Kunden sollten dennoch eine Forderung an Air Berlin stellen, Experten sehen die Chancen auf eine Entschädigung aber als gering an: Mit mehr als fünf bis zehn Prozent des Ticketpreises sollten Sie nicht rechnen.
Tickets, die vor dem Tag der Insolvenzanmeldung (15. August)Air Berlin gekauft wurden, können nicht erstattet werden. Kunden sollten dennoch eine Forderung an Air Berlin stellen, Experten sehen die Chancen auf eine Entschädigung aber als gering an: Mit mehr als fünf bis zehn Prozent des Ticketpreises sollten Sie nicht rechnen.
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