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Guten morgen alle miteinander,
meine Keinfamilie und mir ist folgendes passiert:
wir haben Anfang des Jahres 2015 eine Flugpauschalreise für den September desselben Jahres nach Mallorca gebucht. Wir haben für knapp 2 Wochen (vom 07.9.-24.9.) gebucht und dafür 3.170€ bezahlt (
Der Hinflug erfolgte planmäßig von Frankfurt am Main (FRA) bis nach Palma de Mallorca (PMI). Der Rückflug sollte ursprünglich um die frühere Nachmittagszeit passieren (voraussichtliche Flugzeit: von 13:30 bis 16:00 Uhr).
Knapp 1,5 Monate vor Reisebeginn (  23.7.´15 ) erhielten wir von Air Beriln eine Nachricht, dass unser Rückflug statt um 13:30 Uhr erst um 19:25 Uhr stattfinden sollte. Gegen 22 Uhr hätten wir den Flughafen in Frankfurt am Main erst erreicht.
Wir haben uns umgehend an Air Berlin gewandt und ihnen mitgeteilt, dass wir uns aufgrund unseres bis dato noch 20 Monate alten Kindes, bewusst für den früheren Rückflug entschieden haben, weil unser Kleiner ziemliche Probleme mit dem Schlafen gehabt hat und wir sehr bedacht darauf waren, seinen Schlafrhythmus nicht irgendwie durcheinander zu bringen. Wir baten Air Berlin um Abhilfe und haben ihnen knapp 1 Monat Zeit dafür gegeben -unsere Erachtens nach, ausreichend!
Nach gut einem Monat erhielten wir ein weiteres Schreiben von Air Berlin, dass es ihnen


"nicht immer gelingen würde, die ursprünglich vorgesehenen Flugzeiten einzuhalten". Dies sei vor allem aus dem Wortlaut "voraussichtlich zur Flugzeit XY "  zu entnehmen. Außerdem haben sie sich schnell darum bemüht, Abhilfe zu schaffen, indem sie uns den späteren Flug zur Verfügung gestellt hatten. Weitere Aufwendungen ihrerseits wären "unverhältnismäßig" gewesen.

Auf unseren Urlaub wollten wir nicht verzichten, aber ebenso wenig wollten wir den Schlafrhythmus unseres Babys nicht stören. Deshalb buchten wir noch über eine andere Fluggesellschaft einen Rückflug um die frühe Nachmittagszeit (13:15 Uhr). Weil wir dies eben über eine andere Fluggesellschaft gebucht haben, konnten wir natürlich nicht den Transfer zum Flughafen der von AIr Berlin angeboten wurde, nutzen sondern mussten uns ein Taxi nehmen. Der Ersatz-Rückflug haben uns ca. 615 € gekostet und die Taxikosten lagen bei genau 83,50 €.
Sowohl der Hinflug als auch der Ersatz-Rückflug haben dann planmäßig statt gefunden und auch unser Urlaub mit dem Kleinen war sehr schön!


Uns stellt sich nun die Frage, ob wir denn die Kosten (615 € und 83,50 € ) von Air Berlin zurückverlangen können?
Ein bekannter Jurist meinte zu uns, dass es sich bei der Flugverschiebung evtl um einen Reisemangel handeln könnte, weshalb uns ein Schadensersatzanspruch gegen Air Berlin zustehen könnte.
Stimmt das? Stellt eine einseitige Verschiebung des Rückfluges um mehr als 5 Std. einen Reisemangel dar?
Hätten wir diese Rückflug-Abweichung einfach hinnehmen müssen, trotz der Tatsache, dass es Konsequenzen für den Schlaf unseres Kleinkindes mit sich gebracht hätte?


Danke
 

Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
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Hallo,

Ihr Rückflug von Mallorca nach Frankfurt am Main sollte ursprünglich 13:30 abfliegen. 1,5 Monate vor Reisebeginn wurde Ihnen von Air Berlin jedoch mitgeteilt, dass Ihr Rückflug nun 19:25 stattfinden soll. Dies ist für Sie nicht hinnehmbar gewesen, da Sie mit einem 20 Monate altem Kind reisen wollten, sodass Sie einen anderen Rückflug bei einer anderen Airline gebucht haben. Nun fragen Sie sich welche Rechte Sie in diesem Fall haben.

Durch die Verlegung der Flugzeiten könnte für Sie ein Minderungsanspruch zustande gekommen sein, vorausgesetzt das durch die Verschiebung die Grenze des zumutbaren verlassen wird. Dies ist z.B. dann der Fall wenn der Rückflug nicht an dem in der Buchungsbestätigung angegebenem Tag endet, sondern erst in der darauffolgenden Nacht. Ihr Flug endet jedoch schon 22 Uhr, womit die Grenze des zumutbaren zunächst noch nicht überschritten ist. Eventuell könnte für Sie trotzdem ein Minderungsanspruch entstehen, da Sie mit einem 20 Monate altem Kind gereist sind, für das meiner Meinung nach die Grenze des zumutbaren überschritten worden wäre, wenn Sie erst 22 Uhr in Frankfurt gelandet wären. Hinzu kommt das Ihr Kind wie von Ihnen erklärt unter Schlafrhytmusstörungen leidet.

Dazu folgendes Urteil:

LG Hannover, Urteil vom 17.11.2006, Az. 9 S 20/06 (bei Google zu finden unter:" 9 S 20/06 reise-recht-wiki.de)

Der Rückflug der Kläger endete nicht wie geplant in den frühen Abendstunden, sondern erst um 1:10 Uhr in der Nacht.Das Gericht hat entschieden, das deswegen die Grenze des Zumutbaren überschritten worden sei und deswegen ein Minderungsanspruch begründet sei. Ansrpüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung entstehen nicht, weil in dem Fall der Kläger von einer Flugzeitenverschiebung auszugehen sei und nicht von einer Flugverpätung. Eine Flugzeitenverschiebung von diesem Ausmaß begründet einen Reisemangel gemäß §651 c Absatz 1.

Meines Erachtens können auch für Sie keine Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung entstehen, da bei Ihnen meiner Meinung nach ebenfalls eine Verschiebung und keine Verspätung vorliegt. Zudem wurden Sie 1,5 Monate vor Reisebeginn von der Verschiebung in Kenntnis gesezt, sodass ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 schon allein deshalb nicht entstehen kann, da Sie mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt von der Verlegung der Flugzeit unterrichtet wurden und die Frist von Air Berlin daher eingehalten wurde. Damit Sie Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9 hätten erhalten können, hätten Sie am Flughafen auch tatsächlich warten müssen. Sie haben allerdings selbst einen Ersatzflug noch vor Reisebeginn gebucht und mussten dies daher nicht, sodass Ansprüche aus diesen Arikeln meiner Meinung nach nicht begründet wären.

Ich denke daher das Sie nur einen Minderungsanspruch geltend machen könnten und keine Schadensersatzansprüche. Hinzu kommt auch das Air Berlin inzwischen insolvent ist und es daher meines Erachtens nach äußerst schwierig wird, überhaupt irgendwelche Ansprüche geltend machen zu können. 

Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Beitrag nur um meine Rechtsmeinung handelt nicht um einen Rechtsrat.

 

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